BT-Drucksache 16/7657

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Vom 20. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7657
16. Wahlperiode 20. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Roland Claus, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Aufgrund der großen Gesundheitsbelastung vieler Menschen durch zuneh-
mende Verlärmung vieler Gebiete insbesondere durch den Verkehr verabschie-
deten das Europäische Parlament und der Rat 2002 die Umgebungslärmricht-
linie 2002/49/EG. Diese Richtlinie wurde durch Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. Nach Ar-
tikel 7 Abs. 1 dieser Richtlinie mussten der Europäischen Kommission von den
Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2005 „die Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, die
Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zü-
gen pro Jahr, die Großflughäfen und die Ballungsräume mit mehr als 250 000
Einwohnern in ihrem Hoheitsgebiet“ mitgeteilt werden. Gemäß § 47c Abs. 5
BImSchG waren diese von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2005 an
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu
melden, damit die Bundesregierung diese wiederum an die Europäische Kom-
mission melden kann.

Für diese besonders stark von Lärm gekennzeichneten Verkehrswege und Bal-
lungsräume mussten bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten erstellt werden, in
denen neben anderen Angaben auch die geschätzte Anzahl der Menschen in
einem lärmbelasteten Gebiet dargestellt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alle unter Artikel 7 Abs. 1 der
Umgebungslärmrichtlinie fallenden Ballungsräume, Großflughäfen und
Hauptverkehrsstraßen an sie gemeldet wurden?

Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Defizite?

2. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Abgrenzung der Ballungsräume, er-
folgte diese jeweils in Absprache mit der Bundesregierung, und welche

Definition legt die Bundesregierung für Ballungsräume zu Grunde, insbe-
sondere vor dem Hintergrund, dass Ballungsräume in der Wissenschaft nicht
primär über die Verwaltungsgrenzen der Kernstadt eines Ballungsraumes
abgegrenzt werden?

Drucksache 16/7657 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Welche Ballungsräume und Großflughäfen im Sinne der Umgebungslärm-
richtlinie wurden bislang der Bundesregierung und von dieser an die Euro-
päische Kommission gemeldet?

a) Wann wurden diese jeweils der Bundesregierung gemeldet?

b) Welche Behörde oder sonstige Einrichtung erarbeitet die Lärmkarten
oder hat diese erarbeitet?

c) Für welche Ballungsräume und Großflughäfen liegen bislang Lärmkar-
ten im Sinne des § 47c Abs. 1 BImSchG vor?

d) Welche der in der Antwort zu Frage 3c genannten Lärmkarten bzw.
darin enthaltenen wesentlichen Angaben wurden an die Europäische
Kommission gemeldet, und wann fand die Meldung statt?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die zeitliche Verzögerung bei der Erstel-
lung der Lärmkarten, und wie begründete und begründet sie dies gegen-
über der Europäischen Kommission?

5. Hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen zeitlichen
Aufschub für die Erstellung der Lärmkarten gewährt?

Wenn ja, bis wann, und mit welcher Begründung?

Wenn nein, rechnet die Bundesregierung angesichts der überwiegend nicht
fristgerechten Erstellung der Lärmkarten mit einem Vertragsverletzungs-
verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und andere Mitglied-
staaten?

6. Hat die Bundesregierung den Bundesländern bzw. den zuständigen Behör-
den einen zeitlichen Aufschub für die Erstellung der Lärmkarten gewährt?

Wenn ja, bis wann, mit welcher Begründung, und wie ist die Haltung der
Europäischen Kommission dazu?

7. Hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen zeitlichen
Aufschub für die Erarbeitung der Aktionspläne gewährt oder wird sie die-
sen voraussichtlich gewähren?

Wenn ja, bis wann, und mit welcher Begründung?

Wenn nein, welche Reaktion der Europäischen Kommission erwartet die
Bundesregierung, wenn Lärmaktionspläne überwiegend nicht fristgerecht
vorliegen?

8. Hat die Bundesregierung den Bundesländern bzw. den zuständigen Behör-
den einen zeitlichen Aufschub für die Erarbeitung der Aktionspläne ge-
währt oder beabsichtigt sie, dies zu tun?

Wenn ja, bis wann, mit welcher Begründung, und wie ist die Haltung der
Europäischen Kommission dazu?

9. Wann wird das Eisenbahnbundesamt die Erstellung von Lärmkarten für
alle Hauptschienenwege abgeschlossen haben, und wieso erfolgte deren
Erstellung nicht fristgerecht zum 30. Juni 2007?

10. Wen und in welcher Form wird die Bundesregierung an der Erarbeitung
von Aktionsplänen für Hauptschienenwege beteiligen?

11. Von welcher Stelle bzw. föderalen Ebene werden in den Bundesländern die
Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erstellt?

12. Trifft es zu, dass in einigen Gemeinden Beschlüsse gefasst wurden, die
Lärmkarten nicht zu veröffentlichen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7657

13. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Anwendung der
Lärmindizes Lden und Lnight gemacht, und erwägt die Bundesregierung,
diese zukünftig generell zur Grundlage für ihre lärmbezogene Gesetzge-
bung zu machen (bitte mit Begründung)?

14. Warum verzichtet die Bundesregierung auf den Erlass einer Verordnung
zur Lärmaktionsplanung („Rathaus und Umwelt“ 4/2007S, S. 64 f.), und
verzichtet die Bundesregierung damit auch auf Vorgaben, wie die umfas-
sende Information und Beteiligung der Bevölkerung durchgeführt werden
soll?

Wenn ja, warum, und sieht die Bundesregierung dennoch eine umfassende
Information und Beteiligung der Bevölkerung gewährleistet?

15. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Aktionspläne fristgerecht er-
stellt werden?

Wenn nein, warum nicht, und wann rechnet die Bundesregierung damit,
dass die Mehrzahl der Aktionspläne verabschiedet ist?

16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung als Verantwortliche gegen-
über der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Umgebungs-
lärmrichtlinie außer dem Erlass gesetzlichen und untergesetzlichen Regel-
werks, um die Umsetzung durch Lärmkarten und Aktionspläne bundesweit
zu gewährleisten?

a) Entwickelt die Bundesregierung eigene Vorschläge für Maßnahmen zur
Reduzierung des Umgebungslärms?

b) Wird die Bundesregierung den Ländern und Kommunen bei der Erstel-
lung von Aktionsplänen in Form eines Ratgebers oder eines Gremiums
oder finanziell oder durch sonstige Maßnahmen Unterstützung gewäh-
ren?

Berlin, den 17. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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