BT-Drucksache 16/7602

Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III vor dem Hintergrund sinkender Sozialversicherungsbeiträge

Vom 14. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7602
16. Wahlperiode 14. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Cornelia Behm,
Birgitt Bender, Markus Kurth, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel,
Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III vor dem
Hintergrund sinkender Sozialversicherungsbeiträge

Die Berechnung des Leistungsentgelts für Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen
und -Empfänger ist in § 133 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ge-
regelt. In § 133 Abs. 1 Nr. 1 wird der pauschalierte Abzug für die Sozialver-
sicherungen auf eine Höhe von 21 Prozent festgelegt. Um diese 21 Prozent
wird das dem Arbeitslosengeld I zugrunde gelegte Bemessungsentgelt redu-
ziert. Je höher die Pauschale, desto geringer fällt also die Höhe des Arbeits-
losengelds I aus. Diese Regelung gilt nach § 15 Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
auch für die Festsetzung der Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buch-
stabe a AltTZG, die die Höhe der Entgelte während der Altersteilzeit bestim-
men.

Die Sozialversicherungspauschale entspricht in ihrer Höhe in etwa dem Arbeit-
nehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen im Jahr 2006. 2007 kam es
insgesamt zu einer leichten Senkung der Beiträge zu den Sozialversicherungen.
Mit der von der Koalition beschlossenen Senkung des Beitrags zur Arbeits-
losenversicherung auf 3,3 Prozent ab Januar 2008 reduzieren sich die Sozial-
versicherungsbeiträge erneut.

Dazu erklärte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der Haushalts-
generaldebatte: „Wir sind froh darüber, dass wir zum ersten Mal sagen können:
Es gibt eine Trendwende bei den Lohnzusatzkosten nach unten. Wir schaffen
es, unter 40 Prozent zu kommen.“ In diesem Zusammenhang sagte sie außer-
dem: „Der Aufschwung kommt bei den Menschen an, bei immer mehr Men-
schen. Das ist eine gute Botschaft für Deutschland.“

Diese Botschaft gilt für Arbeitslose und Menschen in Altersteilzeit jedoch
nicht. Um sie von der Senkung der Lohnnebenkosten profitieren zu lassen,
wäre die Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III an die aktu-
elle Beitragshöhe notwendig. Entsprechende Absichten hat die Bundesregie-
rung bisher nicht erkennen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die Summen der Beiträge zu den Sozialversicherungen
jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2008 nach der
Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung?

Drucksache 16/7602 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I gibt es ak-
tuell, und wie viele Personen beziehen aktuell Leistungen nach dem
AltTZG?

3. Sind neben den Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld I und
den Geförderten nach dem AltTZG weitere Personengruppen durch die Fest-
legung der Abzug der Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent
in § 133 SGB III betroffen?

Wenn ja, welche Personengruppen sind das, und wie viele Menschen sind
davon betroffen?

4. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Jahr 2008 sinkenden
Sozialversicherungsbeiträge eine Anpassung der Sozialversicherungspau-
schale im SGB III und in der letztmals zum Jahr 2005 aktualisierten Verord-
nung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz?

Wenn ja, wann, und in welchem Umfang will sie diese Korrektur realisie-
ren?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Entscheidung?

Berlin, den 14. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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