BT-Drucksache 16/7576

Hausarztmodell - Hausarztzentrierte Versorgung

Vom 13. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7576
16. Wahlperiode 13. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert,
Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.

Hausarztmodell – Hausarztzentrierte Versorgung

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz, das 2004 in Kraft trat, wollte die
Bundesregierung Hausarztmodelle (hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b
SGB V) stärken. Für die Kassen bestand über lange Zeit keine Pflicht, Hausarzt-
modelle aufzulegen.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 1. April 2007 jede
Krankenkasse dazu verpflichtet, ihren Versicherten hausarztzentrierte Versor-
gung anzubieten. Für Versicherte ist die Teilnahme freiwillig.

Nimmt ein Patient an dieser Versorgungsform teil, dann erklärt er gegenüber sei-
ner Kasse verbindlich, einen Facharzt immer nur auf Überweisung seines Haus-
arztes aufzusuchen. Die Wahl des Hausarztes ist für ein Jahr bindend und der
Patient kann innerhalb dieser Zeit seinen Hausarzt nur mit einem wichtigen
Grund wechseln.

Dafür kann die Kasse dem Versicherten Zuzahlungen (etwa die Praxisgebühr)
erlassen. Auch Beitragsermäßigungen sind möglich. Dies wird in der Satzung
der Krankenkasse geregelt.

Diese Vorteile gegenüber Patienten mit vollständig freier Arztwahl werden mög-
lich, da die hausarztzentrierte Versorgung als effizienter und preisgünstiger gilt.
Der Hausarzt soll als Lotse den Patienten durch das komplexe Gesundheits-
wesen leiten und ggf. die weitere Behandlung veranlassen.

Die Ärzte, die an Hausarztmodellen teilnehmen, schließen mit den Krankenkas-
sen einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Ärzten Verträge. Die Vergütungen
der Ärzte unterliegen in der hausarztzentrierten Versorgung nicht den Einschrän-
kungen des Budgets. Dies stellt einen Anreiz für Ärzte zur Teilnahme an diesen
Modellen dar. Gleiches gilt für Medizinische Versorgungszentren.

Die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V (Fünftes Buch Sozial-
gesetzbuch) ist abzugrenzen von der integrierten Versorgung nach § 140 SGB V.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Will die Bundesregierung, dass alle gesetzlich Versicherten, gleich welcher

Krankenkasse und unabhängig davon, wo in Deutschland sie wohnen, an der
hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen können?

2. Wie viele Versicherte nehmen in den einzelnen Bereichen der Kassenärzt-
lichen Vereinigungen (KVen) an der hausarztzentrierten Versorgung teil?

Drucksache 16/7576 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie viele Hausärzte nehmen – in relativen und absoluten Zahlen – in den
einzelnen KV-Bereichen an der hausarztzentrierten Versorgung teil?

4. Welche Krankenkassen haben im Bereich welcher KVen mit Hausärzten
Verträge abgeschlossen?

5. Welche Krankenkassen haben in welchen KV-Bereichen (noch) keine Ver-
träge abgeschlossen?

6. Wie viele Versicherte haben – ohne die Krankenkasse zu wechseln – die
Möglichkeit, an Hausarztmodellen teilzunehmen, und wie viele nicht?

7. Welche Vergünstigungen für die Versicherten wurden von welcher Kasse in
welchem KV-Bezirk vereinbart?

8. Welche Anreize werden für Hausärzte gesetzt, um sie zur Teilnahme an der
hausarztzentrierten Versorgung zu bewegen?

9. Ist die Bundesregierung mit den Ergebnissen ihrer Gesetzgebung in Bezug
auf die Verkürzung der Wartezeiten zufrieden?

10. Ist die Bundesregierung mit den Ergebnissen ihrer Gesetzgebung in Bezug
auf die Verbesserung der Koordination zum Facharzt zufrieden?

11. Ist die Bundesregierung mit den Ergebnissen ihrer Gesetzgebung in Bezug
auf die Vermeidung von Doppeluntersuchungen zufrieden?

12. Wäre eine wissenschaftlich fundierte Evaluation der hausarztzentrierten
Versorgung sinnvoll, um mehr über die Auswirkungen der Gesetzgebung
auf die Versorgung der Patienten zu erfahren, und beabsichtigt die Bundes-
regierung eine solche Evaluation durchführen zu lassen?

Falls nein, auf welchen Grundlagen beurteilt die Bundesregierung Erfolg
und Misserfolg ihrer Gesetzgebung?

Berlin, den 13. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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