Vom 21. Februar 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/743
16. Wahlperiode 21. 02. 2006
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch
und der Fraktion DIE LINKE.
Dispositionskredit für ALG-II-Empfänger
Eröffnet ein Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen bei einem Geld-
institut ein Konto, räumt ihm das Bankhaus in der Regel einen zinsgünstigen
Dispositionskredit ein. Dieser ermöglicht es dem Kontoinhaber, über einen
höheren Geldbetrag zu verfügen, als das Konto als Guthaben ausweist.
In der Praxis mehren sich die Fälle, in denen ALG-II-Empfänger beim Ein-
richten eines Girokontos ein Dispokredit verweigert wird oder Inhaber eines
bestehenden Girokontos, die auf Grund von Arbeitslosigkeit ALG-II-Bezieher
werden, aufgefordert werden, anstelle des bislang eingeräumten Dispokredits
einen deutlich teureren Allzweckkredit zu beantragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gilt die Zahlung von ALG II wie vergleichsweise Lohn oder Gehalt als
regelmäßiges Einkommen, das Inhabern von Girokonten das Recht auf
Gewährung eines Dispokredits einräumt?
2. Kann ein ALG-II-Empfänger einen zinslosen Darlehenskredit bei dem zu-
ständigen Job-Center in Anspruch nehmen, um einen durch verspätete oder
zu Unrecht nicht gezahlte ALG-II-Leistung in Anspruch genommenen Dis-
pokredit abzulösen?
Berlin, den 17. Februar 2006
Dr. Dagmar Enkelmann
Dr. Barbara Höll
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion