BT-Drucksache 16/741

Eintritt in den öffentlichen Dienst mit Eingliederungsschein der Bundeswehr

Vom 21. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/741
16. Wahlperiode 21. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Paul Schäfer (Köln), Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Eintritt in den öffentlichen Dienst mit Eingliederungsschein der Bundeswehr

Soldaten auf Zeit (SaZ) mit 12 und mehr Dienstjahren haben am Ende ihrer
Dienstzeit die Wahl zwischen einer Abfindung und der Möglichkeit einer Ein-
gliederung in den öffentlichen Dienst. Hat sich ein ausscheidender Soldat für
letzteres entschieden, wird ihm ein so genannter Eingliederungsschein aus-
gestellt. Mit diesem Schein kann er sich um Stellen im öffentlichen Dienst be-
werben, die zuvor einer so genannten Vormerkstelle gemeldet wurden.

Laut Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist jede öffentliche Einrichtung ver-
pflichtet, jede 6. Stelle im mittleren oder einfachen Dienst und jede 9. Stelle im
gehobenen Dienst mit einem Ausscheider zu besetzen. Die einstellende Be-
hörde ist berechtigt, diese Bewerber zu prüfen und bei Missfallen abzulehnen.
Kann die Vormerkstelle keinen geeigneten ehemaligen Zeitsoldaten als Bewer-
ber vermitteln, so ist die einstellende Behörde befugt, sich Bewerber vom
freien Arbeitsmarkt zu suchen.

In der Antwort auf eine Beschwerde eines ehemaligen Bundeswehrangehörigen
vor zirka drei Jahren erläuterte das Bundsministerium der Verteidigung, dass
lediglich rund 20 Prozent aller Ausscheider mit Eingliederungsschein tatsäch-
lich in den öffentlichen Dienst übernommen wurden. So habe sich bundesweit
die Zahl von 15 000 bis 20 000 ausgeschiedenen Zeitsoldaten angesammelt, die
einen Berechtigungsschein besitzen, aber nicht in den öffentlichen Dienst ein-
getreten sind oder dort nicht eintreten konnten.

Bei Betroffenen nährt sich der Verdacht, dass ausscheidende SaZ regelmäßig
und oft unbegründet als ungeeignet für die ausgeschriebenen Stellen angesehen
werden: Obwohl ehemalige Bundeswehrangehörige in der Regel eine hohe
Qualifikation aufwiesen, würden die Stellen bevorzugt mit jüngeren Leuten mit
zivilen Vorleben besetzt werden. Das Verfahren mit dem Eingliederungsschein
spiegele daher jungen Menschen, die sich als Soldaten auf Zeit verpflichten,
eine wirksame staatliche Unterstützung für ihren späteren Übergang in das
zivile Berufsleben lediglich vor.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Soldaten auf Zeit mit einer mindestens zwölfjährigen Verpflich-
tungszeit sind seit 1990 aus der Bundeswehr ausgeschieden?

Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln.

Drucksache 16/741 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wie viele dieser SaZ haben seit 1990 pro Kalenderjahr den Eingliede-
rungsschein beantragt, wie viele SaZ im gleichen Zeitraum einen Zulas-
sungsschein?

3. Wie viele ehemalige SaZ mit Eingliederungsschein sind seit 1990 pro
Kalenderjahr von den Einstellungsbehörden (oder vergleichbar) eingela-
den worden?

4. Wie viele dieser Personen sind zu Prüfungsgesprächen in der Bundes-
verwaltung eingeladen worden, wie viele davon zu Prüfungsgesprächen in
der Bundeswehrverwaltung?

5. Wie viele Stellen für SaZ mit Eingliederungsschein wurden durch den
öffentlichen Dienst im obigen Zeitraum pro Kalenderjahr zur Verfügung
gestellt:

a) auf kommunaler Ebene

b) auf Landesebene

c) auf Bundesebene

d) durch die Bundeswehrverwaltung?

6. Wie viele Stellen wurden Zulassungsscheininhabern im obigen Zeitraum
pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt und wie verteilen sich diese
angebotene Stellen (z. B. Sparkassen, Sozialversicherungsträger, Kommu-
nen, etc.)?

7. Wie viele ehemalige SaZ aus diesem Kreis wurden in den Öffentlichen
Dienst pro Kalenderjahr übernommen (unterteilt nach Eingliederungs- und
Zulassungsschein):

a) in den Kommunen

b) in den Bundesländern

c) im Bund

d) in der Bundeswehrverwaltung?

8. Wie hoch war die Zahl der seit 1990 pro Kalenderjahr durch den öffent-
lichen Dienst als nicht geeignet eingestuften ehemaligen SaZ mit Ein-
gliederungsschein/mit Zulassungsschein?

9. Wie hoch war diese Zahl bei der Bundeswehrverwaltung?

10. In welchem Umfang ist der öffentliche Dienst seit 1990 den Bestimmun-
gen des Soldatenversorgungsgesetzes nachgekommen, jede 6. Stelle im
einfachen und mittleren und jede 9. Stelle im gehobenen Dienst durch
einen ausgeschiedenen SaZ mit Eingliederungsschein/Zulassungsschein zu
besetzen:

a) in den Kommunen

b) in den Bundesländern

c) im Bund

d) in der Bundeswehrverwaltung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/741

11. Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf die Umsetzung dieser
Bestimmungen durch den öffentlichen Dienst?

12. Welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?

Berlin, den 15. Februar 2006

Eva Bulling-Schröter
Paul Schäfer (Köln)
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Dietmar Bartsch
Heidrun Bluhm
Roland Claus
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Katrin Kunert
Michael Leutert
Dorothee Menzner
Dr. Ilja Seifert
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.