BT-Drucksache 16/7312

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6000, 16/6002, 16/6404, 16/6423- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 27. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7312
16. Wahlperiode 27. 11. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6404, 16/6423 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Um den veränderten globalen außen- und entwicklungspolitischen Rahmenbe-
dingungen Rechnung zu tragen und in Übereinstimmung mit der Praxis der
weit überwiegenden Zahl unserer westlichen Partner ist das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufzulösen und der Ge-
schäftsbereich mit dem Auswärtigen Amt zusammenzuführen.

Begründung

Die gewachsene entwicklungspolitische Verantwortung Deutschlands und die
sich im Zuge der Dekolonialisierung neu eröffnenden Tätigkeitsfelder für die
deutsche Entwicklungspolitik veranlassten die Bundesregierung im November

1961 zur Schaffung eines selbständigen Ressorts für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung. Mit der Bildung des Bundesministeriums für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dessen Aufgaben zuvor vom
Auswärtigen Amt wahrgenommen worden waren, sollte u. a. angesichts des wei-
ter eskalierenden Kalten Krieges auch ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass das
entwicklungspolitische Engagement der jungen Bundesrepublik Deutschland
sich nicht in erster Linie an außenpolitischen Kriterien orientierte.

Drucksache 16/7312 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Heute dagegen haben sich die Rahmenbedingungen internationaler Politik
grundlegend verändert: In der fünften Entwicklungsdekade der Vereinten Na-
tionen und 18 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Ende des Ost-
West-Konfliktes sind die Grenzen zwischen klassischer Entwicklungszusam-
menarbeit und Außenpolitik fließend geworden. Die bilateralen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Ländern der so genannten Dritten
Welt sind überwiegend entwicklungspolitisch geprägt. Die Entwicklungspolitik
versteht sich heute als globale Strukturpolitik mit unmittelbaren Auswirkungen
auf zentrale politische Strukturen der Empfängerländer. Die Konditionierung
bi- und multilateraler Entwicklungspolitik hinsichtlich des Aufbaus rechtsstaat-
licher Strukturen, der Einhaltung von Menschenrechten, der Konfliktprävention,
der Praktizierung von Good Governance, der verstärkten regionalen Zusammen-
arbeit sowie der Einhaltung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Standards
betrifft sämtliche Bereiche staatlichen Handelns und entfaltet erhebliche außen-
politische Wirkung. Selbst traditionelle Kernaufgaben der Außenwirtschafts-
und Sicherheitspolitik – wie z. B. die Schaffung von Rahmenbedingungen für
Rüstungsexport und für den Welthandel – werden heute vermehrt nach entwick-
lungspolitischen Kriterien beurteilt. Aus allen diesen Gründen sollte Entwick-
lungspolitik daher integrales Element von Außenpolitik sein.

Um seiner gestiegenen Verantwortung für die Mitgestaltung dieser und anderer
globaler Zukunftsaufgaben gerecht werden zu können, braucht das wiederver-
einte Deutschland endlich eine Außen- und Entwicklungspolitik aus einem
Guss, mit zentraler Koordinierung und mit umfassenden Kompetenzen.

In diesem Zusammenhang sind die in Jahrzehnten gewachsenen Fachkennt-
nisse und das länderspezifische Spezialwissen des BMZ-Apparates für eine
kohärente Außenvertretung deutscher Interessen unverzichtbar. Die Zusam-
menführung von Auswärtigem Amt und BMZ brächte mit ihren Synergie-
effekten die notwendige Kohärenz deutscher Außen- und Entwicklungspolitik.

Befürchtungen einer Hintanstellung entwicklungspolitischer Anliegen in ei-
nem vereinten Ministerium soll durch einen Zusammenschluss der beiden Ap-
parate unter Beibehaltung der operationellen und konzeptionellen Selbstän-
digkeit beider Teile Rechnung getragen werden, wobei die Ministerial- und
Dienststrukturen der beiden bisherigen Ministerien schrittweise miteinander
kompatibel gemacht werden müssen.

Mit der Ausnahme Kanadas ist die Bundesrepublik Deutschland weltweit das
einzige größere Geberland, das sich eine institutionelle Trennung ohne zentrale
Koordinierung von Außen- und Entwicklungspolitik leistet. Bei der weit über-
wiegenden Zahl unserer westlichen Partner wird Entwicklungspolitik durch
die Außenministerien bzw. durch ihnen zugeordnete Organisationen durchge-
führt. Aus der Perspektive der Empfängerländer sind Außen- und Entwick-
lungspolitik ohnehin zwei Seiten derselben Medaille.

Eine Zusammenlegung wäre auch im Sinne einer schlankeren Bundesverwal-
tung. Hierdurch würden nicht nur außen- und entwicklungspolitische Syner-
gieeffekte erzielt. Die durch eine Zusammenlegung erwirtschafteten Kosten-
einsparungen wären auch geeignet, zukünftige Kürzungen in den bisherigen
Einzelplänen 05 und 23 zu verhindern und mehr Mittel für die entwicklungs-
politische Projektarbeit zur Verfügung zu stellen.

Berlin, den 30. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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