BT-Drucksache 16/7296

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6000, 16/6002, 16/6412, 16/6423- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 26. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7296
16. Wahlperiode 26. 11. 2007

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6412, 16/6423 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Haushaltsansatz für den Stadtumbau Kapitel 12 25 Titelgruppe 01 wird um
20 Mio. Euro auf 555 Mio. Euro angehoben.

Berlin, den 26. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Der Stadtumbauprozess in den neuen Bundesländern hat aufgrund fortgesetz-
ten demografischen Wandels und enormem Anpassungsdruck auf Wohnungs-
bestand und kommunale Infrastruktur weiterhin eine derartige Bedeutung, die
keine Kürzung der Fördermittel rechtfertigt. Abriss, Rückbau, Aufwertung und
Wohnumfeldverbesserung sind wesentliche Instrumente zur Schaffung eines
bedarfsgerechten Wohnraumangebots vor allem in den Städten.

Die Förderung des Stadtumbaus ist zudem ein wichtiges Instrument, die wirt-
schaftliche Situation insbesondere der kommunalen und genossenschaftlichen

Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern durch die Beseitigung
dauerhaft leer stehender und damit nicht mehr benötigter Wohnungen zu verbes-
sern. Nur durch eine konstant hohe Förderung kann gewährleistet werden, dass
das Ziel, bis 2009 360 000 Wohnungen vom Markt zu nehmen, erreicht wird.

Zur Finanzierung können durch einen Verzicht auf die Neubauten von Bundes-
ministerium des Innern und Bundesnachrichtendienst in Berlin freigesetzte Mit-
tel dienen.

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