BT-Drucksache 16/7209

Stand des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7209
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Meierhofer, Martin Zeil, Michael Kauch, Rainer Brüderle,
Paul K. Friedhoff, Angelika Brunkhorst, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Stand des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-
technologie

Zur Erforschung unter anderem von stationären Nutzungsmöglichkeiten von
Brennstoffzellen hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Verabschie-
dung eines „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoff-
zellentechnologie“ festgeschrieben. Dort wird unter anderem ausgeführt, dass
Wasserstoff – sofern er wirtschaftlich und ökologisch effizient hergestellt wer-
den kann – eine hohe Marktrelevanz als Energieträger der Zukunft haben kann.
Der Start dieses Programms war für den Sommer 2006 vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Im „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellen-
technologie“ der Bundesregierung vom 8. Mai 2006 wird die Grundlagen-
forschung im Bereich der Wasserstofftechnologie gelobt, die industrielle
Umsetzung allerdings bemängelt. Welcher Art sind die vom „Nationalen
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ geför-
derten Programme?

2. Im oben genannten Papier wird das „Nationale Innovationsprogramm Was-
serstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ als ein Public-Private-Partner-

ship-Projekt ausgewiesen, bei dem der Bund über einen Zeitraum von zehn
Jahren 500 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Wie hoch ist die finanzielle Be-
teiligung der Industrie im gleichen Zeitraum?

3. Existieren seitens des Bundes haushälterische Absicherungen durch Ver-
pflichtungsermächtigungen, und wenn ja, in welcher Höhe?

Drucksache 16/7209 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Mit welchen privaten Partnern arbeitet die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund zusammen, und wie lang ist die Laufzeit einzelner Projekte mit
diesen Partnern?

5. Wie erfolgte die Partnerauswahl?

6. Wem werden die geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen der geför-
derten Forschung und Entwicklung zustehen?

7. Was ist der konkrete Stand des „Nationalen Innovationsprogramms Wasser-
stoff- und Brennstoffzellentechnologie“?

8. Wie ist das Bundesprogramm mit Programmen der Länder verzahnt?

9. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die öffentlichen Förderungen von
Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff/Brennstoffzellen für
den Zeitraum bis zur Verabschiedung des „Nationalen Innovationspro-
gramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ und seitdem?

10. Wie verteilen sich die Förderungen auf den stationären und portablen
Bereich?

11. Wurde die für den Sommer 2006 angekündigte „H2&BZ-Roadmap für
Deutschland“ zwischenzeitlich verabschiedet, und wenn ja, wie lautet deren
konkreter Inhalt?

12. Hat die Bundesregierung – aufbauend auf dem Innovationsprogramm – in-
zwischen einen Nationalen Entwicklungsplan (NEP) entwickelt?

13. Auf welche Weise ist die Bundesrepublik Deutschland in die European
Hydrogen and Fuel Cells Technology Platform (HFP) eingebunden?

14. Wie ist der Rahmenvorschlag für eine europäische Wasserstoff- und Brenn-
stoffzellen-Marschroute mittlerweile umgesetzt worden?

15. Bezieht die Initiative die Möglichkeit ein, das System Wasserstoff/Brenn-
stoffzelle als Zwischenspeicher von Energie, z. B. aus Windenergieanlagen
bzw. Photovoltaikanlagen, zu nutzen?

16. Wann ist mit Pilotprojekten im stationären Bereich zu rechnen?

17. Wann ist mit der Marktreife stationärer Brennstoffzellen zu rechnen?

18. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Anreize für In-
vestitionen privater Unternehmen zu schaffen, die noch nicht vorhandene
Versorgungsstruktur auf- und auszubauen?

19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung stationären Brennstoffzellen
im Vergleich zu anderen CO2-armen Energien zu?

20. Sind der Bundesregierung Unternehmen oder Institute bekannt, die ihre
Forschungsaktivitäten im Bereich der stationären Wasserstoff- und Brenn-
stofftechnologie ins Ausland verlagert haben?

Wenn ja, liegen die Gründe dafür auch daran, dass im Ausland (z. B. USA)
insgesamt bessere Forschungsbedingungen gegeben sind?

Berlin, den 13. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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