BT-Drucksache 16/7208

Kosten und Nutzen von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7208
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth),
Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Kosten und Nutzen von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
bei Infrastrukturmaßnahmen

Lebensqualität und Gesundheit von Menschen zu wahren, sind wichtige Aufgaben
des Umweltschutzes. Natürliche Lebensräume und die biologische Vielfalt müssen
auch im Blick auf ihren Nutzen für kommende Generationen geschützt werden.
Notwendig ist eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische, ökonomische und
soziale Aspekte zum Ausgleich bringt und zugleich absolute Belastungsgrenzen
der Ökosysteme achtet. Eingriffe in die Natur, etwa durch Infrastrukturmaßnah-
men, sind auszugleichen.

Gelegentlich kommt es in der öffentlichen Diskussion zu einer kritischen Bericht-
erstattung hinsichtlich einzelner Infrastrukturmaßnahmen und den dafür notwendi-
gen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur. Eine Zusammenstellung ver-
schiedener Fälle, in denen zum Schutz einzelner Populationen bestimmter Tierarten
aufwendige Maßnahmen getroffen wurden, wurde zum Beispiel jüngst durch die
„Süddeutsche Zeitung“ (19. Oktober 2007) bekannt. Einzelfälle lassen jedoch nur
bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen zu, die
durch Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zuge von Baumaßnahmen
entstehen. Dies verlangt nach einer ganzheitlichen und umfassenden Betrachtung.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist die Summe der Bundesmittel insgesamt, die seit dem Jahr 2002
bei Bauprojekten, an deren Planung und/oder Ausführung der Bund sich finan-
ziell beteiligt hat, für Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes verausgabt
wurden, und wie hoch war der Anteil an den gesamten Investitionskosten in
diesem Zeitraum?

Drucksache 16/7208 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Ausgaben, die für gesetzlich vor-
geschriebene Ausgleichsmaßnahmen aufgewendet werden mussten, und
wie hoch war der Anteil an den gesamten Investitionskosten?

3. Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Ausgaben, die primär zum Schutz
der Natur (Tier- oder Pflanzenwelt) getroffen wurden, und wie hoch war der
Anteil an den gesamten Investitionskosten?

4. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um den Nutzen von Natur-
schutzmaßnahmen bei einem Projekt zu evaluieren?

5. Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Ausgaben, die primär zum Schutz
von Menschen getroffen wurden (etwa Lärmschutz), und wie hoch war der
Anteil an den gesamten Investitionskosten?

6. Gibt es Schätzungen zu den durch die Maßnahmen eingesparten Kosten an
anderer Stelle, etwa im Gesundheitswesen?

7. Bei welchen laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Baupro-
jekten, an deren Planung und/oder Ausführung sich der Bund finanziell
beteiligt hat, betrug die Summe der Umwelt- bzw. Naturschutzkosten (bitte
nach Möglichkeit separate Darstellung) mehr als 1 Mio. Euro, und wie hoch
war der Anteil der Natur- bzw. Umweltschutzkosten an den Gesamtinvesti-
tionen des Bundes für das jeweilige Projekt?

8. Bei welchen laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Baupro-
jekten, an deren Planung und/oder Ausführung sich der Bund finanziell be-
teiligt hat, wurden mehr als 500 000 Euro oder fünf Prozent der Investitio-
nen primär zum Schutz einer einzelnen Pflanzen- oder Tierart ausgegeben?

9. Um welche Projekte handelte es sich im Einzelnen?

10. Um welche Pflanzen- oder Tierart handelte es sich im Einzelnen, und wel-
cher Nutzen wurde erzielt?

11. Wie hoch waren jeweils die Mehrkosten für die getroffenen Maßnahmen
bzw. der Anteil an den Gesamtausgaben des Projektes?

12. Welches sind die 50 laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen
Bauprojekte mit dem relativ höchsten Anteil von Naturschutz- bzw. Um-
weltschutzkosten (bitte nach Möglichkeit separate Darstellung), und wie
hoch waren die Natur- und Umweltschutzkosten sowie die Investitionen des
Bundes für das jeweilige Projekt?

13. Bei wie vielen laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Projek-
ten, an deren Planung und/oder Ausführung sich der Bund finanziell betei-
ligt hat, mussten aus Gründen des Naturschutzes (Tier- oder Pflanzenwelt)
wesentliche Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen
werden (z. B. Änderung der Trassenführung, bauliche Änderungen mit er-
heblichen Zusatzkosten), und um welche Projekte handelte es sich im Ein-
zelnen?

14. Um welche Pflanzen- oder Tierart handelte es sich im Einzelnen, und wel-
cher Nutzen wurde erzielt?

15. Bei welchen dieser Bauprojekten ergaben sich im Zuge der o. g. Planände-
rung Verzögerungen von (voraussichtlich) mehr als einem Jahr, und welche
Verzögerung erwartet die Bundesregierung insgesamt für die jeweils betrof-
fenen Projekte?

16. Bei welchen dieser Bauprojekten ergaben im Zuge der o. g. Planänderung
Mehrkosten von (voraussichtlich) mehr als 1 Mio. Euro oder zehn Prozent
der ursprünglich veranschlagten Kosten, und wie hoch sind die von der

Bundesregierung erwarteten Mehrkosten für die jeweils betroffenen Pro-
jekte im Einzelnen in relativen und absoluten Zahlen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7208

17. Wie hoch sind jeweils die (voraussichtlichen) Mehrkosten für die getroffe-
nen Maßnahmen bzw. der Anteil an den Gesamtausgaben sowie die (vor-
aussichtliche) Verzögerung des Projektes?

18. Wie viele Bauprojekte mussten in der Planung oder Durchführung seit dem
Jahr 2002 aus Gründen des Naturschutzes ganz aufgegeben werden, und um
welche Projekte handelt es sich im Einzelnen?

19. Was war jeweils der Grund für die Aufgabe des Projektes?

20. Wie viele Bauprojekte, an deren Planung und/oder Ausführung der Bund
sich finanziell beteiligt, wurden aus Gründen des Umwelt- bzw. Naturschut-
zes mit einem Baustopp belegt, und um welche Projekte handelt es sich im
Einzelnen?

21. Was war bzw. ist jeweils der Grund für die Verhängung des Baustopps?

22. Wie lange dauerte dieser bzw. wird dieser voraussichtlich dauern?

23. Wie viele Verbandsklagen wurden seit dem Jahr 2002 gegen laufende oder
nach dem Jahr 2002 abgeschlossene Bauprojekte eingereicht, an deren Pla-
nung und/oder Ausführung der Bund sich finanziell beteiligt, und wie viele
Klagen haben die einzelnen Verbände jeweils insgesamt eingereicht?

24. Gegen welche Projekte wurde im Einzelnen geklagt?

25. Wie lang war bzw. ist jeweils die (voraussichtliche) Prozessdauer?

26. Wie hoch waren bzw. sind jeweils die (voraussichtlichen) Prozesskosten für
den Bund?

27. Wie groß war oder ist jeweils die (voraussichtliche) Verzögerung des Pro-
jektes durch die Verbandsklagen?

28. Welche Verbände haben gegen das jeweilige Projekt Klage eingereicht?

29. In wie vielen Fällen wurde ein (vorläufiger) Baustopp verhängt, und wie
lang war bzw. ist dieser?

30. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz einer ökologischen Bauleit-
planung von Infrastrukturmaßnahmen, und sieht die Bundesregierung
hierin Vorteile hinsichtlich einer zeitlich beschleunigten Umsetzung der
Projekte und eines verbesserten ökologischen Gesamtergebnisses?

31. Wird die Bundesregierung die ökologische Bauleitplanung bei Projekten,
an deren Planung und/oder Ausführung der Bund finanziell beteiligt ist, in
Zukunft stärker einsetzen?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung den flexibleren Einsatz von Ersatzgeld
als Ausgleichsmaßnahme in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass räumlich und monetär gebün-
delte Naturschutzmaßnahmen einen höheren Gesamtnutzen für den Natur-
haushalt bieten können?

33. Wann werden die Richtlinien für die Anlage von Querungsbauwerken für
Tiere an Straßen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung (BMVBS) eingeführt, und welche Detailregelungen werden
damit getroffen?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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