BT-Drucksache 16/6988

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6290, 16/6739- Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)

Vom 7. November 2007


Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Das Jahressteuergesetz 2008 dient der Umsetzung einer
Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche
des Steuerrechtes betreffen. Neben fachlich gebotenen Ein-
zelregelungen stehen der Bürokratieabbau, die Steuerrechts-
vereinfachung sowie Maßnahmen zur Rechtsbereinigung
und Rechtsklarheit im Vordergrund.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu die Neufassung bzw. Ände-
rung folgender Gesetze vor:

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2 Änderung der Altersvorsorge-Durchfüh-
rungsverordnung

Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungs-
verordnung

Artikel 10 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 11 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 12 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durch-
führungsverordnung

Artikel 13 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 14 Änderung der Abgabenordnung

Artikel 15 Änderung des Einführungsgesetzes zur Ab-
gabenordnung

Artikel 16 Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 17 Änderung des EG-Amtshilfe-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6988
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6290, 16/6739 –

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6 Änderung der Gewerbesteuer-Durchfüh-
rungsverordnung

Artikel 7 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes
1995

Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Steuerstatisti-
ken

Artikel 19 Änderung der Zweiten Bundesmeldedaten-
übermittlungsverordnung

Artikel 20 Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftli-
chen Kulturbodens

Artikel 21 Änderung des Bewertungsgesetzes

Drucksache 16/6988 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

senjahr
lfd.
Nr. Maßnahme

010 2011 2012

1 . . .
. . .
. . .
. . .

§ 1 Abs. 3 S. 4 EStG
Nichtberücksichtigun
und Ausland steuerfr
Einkünften bei der An
grenze für unbeschrä
Steuerpflicht . . .

. . .
. . .
. . .
. . .
. . .

Artikel 22 Änderung des Flurbereinigungsgesetzes

Artikel 23 Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 25 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zerti-
fizierungsgesetzes

Artikel 26 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 27 Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 28 Inkrafttreten.

Durch den Gesetzentwurf und die hierzu vom federführen-
den Finanzausschuss beschlossenen Änderungen ergeben
sich die nachfolgend dargestellten finanziellen Änderungen:
Kas
Steuer-

art /
Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2008 2009 2

Insg. . . .
ESt . . .
SolZ . . .

Bund . . .

g von im In-
eien
trags-
nkte

ESt . . .
SolZ . . .
Länder . . .
ESt . . .
Gem. . . .
ESt . . .

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

(Steuermehr-/-mindereinnahmen (-) in Mio. Euro)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6988

Kassenjahr
lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2008 2009 2010 2011 2012
2 Insg. . . . . . .

ESt . . . . . .
SolZ . . . . . .
Bund . . . . . .
ESt . . . . . .
SolZ . . . . . .
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a + 1b EStG
Beschränkung des Sonderaus-
gabenabzugs von Versorgungs-
leistungen auf solche, die im
Zusammenhang mit bestimmten
Übertragungsvorgängen stehen
und Aufgabe der Unterscheidung
zwischen Renten und dauernde
Lasten Länder . . . . . .

ESt . . . . . .
Gem. . . . . . .
ESt . . . . . .

3 Insg. - 45 - - 25 - 45 - 45 - 45
ESt - 45 - - 25 - 45 - 45 - 45
SolZ . - - - - -

§ 32 b Abs. 1 Nr. 5 EStG
Negativer Progressionsvorbehalt
in Fällen des § 1 Abs. 3 und § 50
Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG

Bund - 19 - - 11 - 19 - 19 - 19
ESt - 19 - - 11 - 19 - 19 - 19
SolZ . - - - - -
Länder - 19 - - 10 - 19 - 19 - 19
ESt - 19 - - 10 - 19 - 19 - 19
Gem. - 7 - - 4 - 7 - 7 - 7
ESt - 7 - - 4 - 7 - 7 - 7

4 Insg. - 10 - 5 - 10 - 10 - 10 - 10
ESt - 10 - 5 - 10 - 10 - 10 - 10
SolZ . . . . . .
Bund - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
ESt - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
SolZ . . . . . .

§ 35a Abs. 1 + 2 EStG
Ausdehnung der Steuerermäßi-
gung für haushaltsnahe Beschäf-
tigungsverhältnisse und für die
Inanspruchnahme haushalts-
naher Dienstleistungen auf
Haushalte in der Europäischen
Union

Länder - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
ESt - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
Gem. - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2
ESt - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2

Drucksache 16/6988 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kassenjahr
lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2008 2009 2010 2011 2012
5 Insg. + 30 . . + 25 + 25 + 35

GewSt + 10 . . + 10 + 10 + 15
ESt + 5 . . + 5 + 5 + 5

§ 52 Abs. 3 Satz 3 und 6 EStG
Unbefristete Verlängerung der
Anwendung des § 2a Abs. 3 und
4 EStG KSt + 15 . . + 10 + 10 + 15

SolZ . . . . . .
Bund + 10 . . + 7 + 7 + 11
GewSt . . . . . + 1
ESt + 2 . . + 2 + 2 + 2
KSt + 8 . . + 5 + 5 + 8
SolZ . . . . . .
Länder + 11 . . + 9 + 9 + 11
GewSt + 2 . . + 2 + 2 + 2
ESt + 2 . . + 2 + 2 + 2
KSt + 7 . . + 5 + 5 + 7
Gem. + 9 . . + 9 + 9 + 13
GewSt + 8 . . + 8 + 8 + 12
ESt + 1 . . + 1 + 1 + 1

6 Insg. + 120 + 120 + 120 + 120 + 120 + 120
KSt + 120 + 120 + 120 + 120 + 120 + 120
Bund + 60 + 60 + 60 + 60 + 60 + 60
KSt + 60 + 60 + 60 + 60 + 60 + 60
Länder + 60 + 60 + 60 + 60 + 60 + 60

§ 38 KStG
Auflösung der EK 02 - Bestände
durch pauschale Nachversteu-
erung mit 3% (einschließlich
einer Optionslösung für kommu-
nale, öffentliche und kirchliche
Wohnungsunternehmen sowie
für Wohnungsgenossenschaften) KSt + 60 + 60 + 60 + 60 + 60 + 60
Gem. - - - - - -
7 Insg. - 70 - 15 - 50 - 65 - 70 - 70
GewSt - 85 - 20 - 60 - 80 - 85 - 85
ESt + 15 + 5 + 10 + 15 + 15 + 15

SolZ . . . . . .
Bund + 3 + 1 + 2 + 3 + 3 + 3

§ 8 Nr. 1 Buchst. e) GewStG
Absenkung des pauschalen
Finanzierungsanteils aus Miet-
und Pachtzinsen für die
Benutzung von unbeweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlage-
vermögens von 75% auf 65% GewSt - 3 - 1 - 2 - 3 - 3 - 3

ESt + 6 + 2 + 4 + 6 + 6 + 6
SolZ . . . . . .
Länder - 5 - 1 - 4 - 4 - 5 - 5
GewSt - 12 - 3 - 8 - 11 - 12 - 12
ESt + 7 + 2 + 4 + 7 + 7 + 7

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6988

Kassenjahr
lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2008 2009 2010 2011 2012
Gem. - 68 - 15 - 48 - 64 - 68 - 68

GewSt - 70 - 16 - 50 - 66 - 70 - 70
ESt + 2 + 1 + 2 + 2 + 2 + 2

8 Insg. - 25 - 20 - 25 - 25 - 25 - 25
USt - 25 - 20 - 25 - 25 - 25 - 25

§ 4 Nr. 25 n.F. UStG
Steuerbefreiung der Leistungen
der Jugendhilfe

Bund - 13 - 11 - 13 - 13 - 13 - 13
USt - 13 - 11 - 13 - 13 - 13 - 13
Länder - 11 - 9 - 11 - 11 - 11 - 11
USt - 11 - 9 - 11 - 11 - 11 - 11
Gem. - 1 . - 1 - 1 - 1 - 1
USt - 1 . - 1 - 1 - 1 - 1

9 Insg. - 15 - 10 - 15 - 15 - 15 - 15
USt - 15 - 10 - 15 - 15 - 15 - 15
Bund - 8 - 5 - 8 - 8 - 8 - 8

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
Einbeziehung der Beförderung
von Personen mit Bergbahnen
in den ermäßigten Umsatz-
steuersatz USt - 8 - 5 - 8 - 8 - 8 - 8
Länder - 7 - 5 - 7 - 7 - 7 - 7

USt - 7 - 5 - 7 - 7 - 7 - 7
Gem. . . . . . .
USt . . . . . .

10 Insg. - 20 - 15 - 20 - 20 - 20 - 5
USt - 20 - 15 - 20 - 20 - 20 - 5
Bund - 11 - 8 - 11 - 11 - 11 - 3
USt - 11 - 8 - 11 - 11 - 11 - 3

§ 28 Abs. 4 UStG
Befristete Fassung des § 12
Abs. 2 Nr. 10 UStG bis
31.12.2011; Verlängerung der
erm. Besteuerung für Personen-
beförderung mit Schiffen

Länder - 9 - 7 - 9 - 9 - 9 - 2
USt - 9 - 7 - 9 - 9 - 2
Gem. . . . . . .
USt . . . . . .

Länder + 16 + 36 + 15 + 15 + 14 + 23
GewSt - 10 - 3 - 8 - 9 - 10 - 10
ESt - 14 . - 10 - 14 - 14 - 14
KSt + 67 + 60 + 60 + 65 + 65 + 67
USt - 27 - 21 - 27 - 27 - 27 - 20
Drucksache 16/6988 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kassenjahr
lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2008 2009 2010 2011 2012
11 Insg. - 35 + 55 - 25 - 35 - 40 - 15 Finanzielle Auswirkungen

insgesamt GewSt - 75 - 20 - 60 - 70 - 75 - 70
ESt - 35 . - 25 - 35 - 35 - 35
KSt + 135 + 120 + 120 + 130 + 130 + 135
SolZ . . . . . .
USt - 60 - 45 - 60 - 60 - 60 - 45
Bund + 18 + 35 + 15 + 15 + 15 + 27
GewSt - 3 - 1 - 2 - 3 - 3 - 2
ESt - 15 . - 11 - 15 - 15 - 15
KSt + 68 + 60 + 60 + 65 + 65 + 68
SolZ . . . . . .
USt - 32 - 24 - 32 - 32 - 32 - 24

2. Vollzugsaufwand

Für die Realisierung von ElsterLohn II (Einführung der
elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) fallen bis
2010 Kosten in Höhe von 6,5 Mio. Euro an. Die Kosten für
die Pflege und den laufenden Betrieb des Verfahrens sind
derzeit nicht bezifferbar. Die Kosten werden im Rahmen des
Vorhabens KONSENS auf Bund und Länder aufgeteilt.
Beim Bundeszentralamt für Steuern entsteht ein Personal-
mehrbedarf von zwei Planstellen/Stellen mit entsprechen-
dem Ausgabenmehrbedarf von rund 110 000 Euro p. a. Der
Mehrbedarf ist im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen
zu berücksichtigen.

Durch die vorgesehene Änderung des § 139b AO werden
bei den Meldebehörden allenfalls geringfügige Kosten zur
Anpassung der regelmäßig vorhandenen EWO-Software an-
fallen.

Aufgrund der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen
im Bereich der Steuerstatistiken werden beim Statistischen
Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder zusätz-
liche Kosten von rund 1,712 Mio. Euro entstehen. Hiervon
entfallen auf den Bund rund 231 000 Euro und auf die statis-
tischen Ämter der Länder rund 1,48 Mio. Euro. Zusätzlich
fallen bei den statistischen Ämtern der Länder einmalige Um-
stellungskosten und Kosten für die Verbundprogrammierung

in Höhe von rund 112 000 Euro an. Für den Bereich des
Statistischen Bundesamts ist im Rahmen des Regierungsent-
wurfs für den Bundeshaushalt 2008 und des Finanzplans für
den Einzelplan 06 entsprechend Vorsorge getroffen worden.

Zu beachten ist: Bei den einzuführenden Statistiken handelt
es sich um Sekundärstatistiken, die auf der Auswertung von
Daten beruhen, die ohnehin im Besteuerungsverfahren an-
fallen. Sie sind deshalb mit keinen zusätzlichen Belastungen
für die Steuerpflichtigen verbunden.

Sonstige Kosten

Über die gesondert ausgewiesenen Bürokratiekosten hinaus
führt der Gesetzentwurf nicht zu zusätzlichen Kosten für
die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unter-
nehmen.

Durch die mit dem Gesetzentwurf eintretenden Kostenent-
lastungen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
grundsätzlich gestärkt. Genaue Angaben zur Struktur der
Be- und Entlastungen für einzelne Sektoren der Volkswirt-
schaft sind nicht bekannt. Insgesamt gesehen ist die Grö-
ßenordnung jedoch zu gering, um in Einzelfällen oder im
Allgemeinen volkswirtschaftliche Effekte auszulösen, die
sich in den Einzelpreisen, dem allgemeinen Preisniveau
oder dem Verbraucherpreisniveau niederschlagen könnten.

Anmerkungen:

1 Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von zwölf Monaten.
Gem. - 69 - 16 - 55 - 65 - 69 - 65

GewSt - 62 - 16 - 50 - 58 - 62 - 58
ESt - 6 . - 4 - 6 - 6 - 6
USt - 1 . - 1 - 1 - 1 - 1

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6988

Bürokratiekosten

Für Unternehmen werden

10 neue Informationspflichten eingeführt,
16 Informationspflichten geändert,

2 Informationspflichten abgeschafft.

Betroffene Unternehmen: je nach steuerlicher Regelung un-
terschiedlich.

Häufigkeit/Periodizität: je nach steuerlicher Regelung un-
terschiedlich.

Der Saldo erwarteter Mehrkosten und erwarteter Kostenre-
duzierungen beträgt minus 269 Mio. Euro (ohne Einmal-
kosten). Es fallen einmalig Bürokratiekosten in Höhe von
136 Mio. Euro an.

Für Bürgerinnen und Bürger werden

5 neue Informationspflichten eingeführt,
18 Informationspflichten geändert,

0 Informationspflichten abgeschafft.

Für die Verwaltung werden

10 neue Informationspflichten eingeführt,
17 Informationspflichten geändert,
3 Informationspflichten abgeschafft.

Für den Bereich der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ver-
waltung werden lediglich die Informationspflichten, aber
keine daraus resultierenden Kosten ausgewiesen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnahme der Fraktion der
FDP an der Abstimmung für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 7. November 2007

Otto Fricke
Vorsitzender und
Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

x

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