BT-Drucksache 16/6927

Diskussionsprozess über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal unter breit angelegter Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6927
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Antrag
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz,
Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn),
Undine Kurth (Quedlinburg), Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diskussionsprozess über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal unter breit
angelegter Beteiligung der Öffentlichkeit initiieren

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Diskussionsprozess darüber,
ob, ab wann und in welcher Form ein Denkmal an die friedliche Revolution
und die demokratischen Bewegungen im Herbst 1989 und die darauf fol-
gende Wiedergewinnung der staatlichen Einheit sowie an die freiheitlich-
demokratischen Bewegungen der vergangenen Jahrhunderte erinnern soll, zu
initiieren und unterstützend zu begleiten.

2. In diesem Diskussionsprozess ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen in
der Diskussion über das Berliner Mauergedenken sicherzustellen, dass in
einem transparenten und offenen Verfahren die Zivilgesellschaft, die Initiato-
ren des Denkmalprojekts und die interessierten Verbände und Initiativen breit
eingebunden werden.

3. Die deutsche Einheit steht symbolisch für die europäische Einigung. Sie ist
untrennbar verbunden mit den Freiheitsbewegungen und Umwälzungen in
Osteuropa. Ein Freiheits- und Einheitsdenkmal müsste diesen Kontext er-
fahrbar machen.

4. Voraussetzung für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal ist, dass dadurch nicht
nur die Vergegenwärtigung von Geschichte, sondern auch die grundsätzliche
Auseinandersetzung mit Freiheit und Demokratie ermöglicht wird. Aufgabe
eines solchen Denkmals wäre es, Anstöße und Raum für die Diskussion über
die Zukunft dieser Grundwerte zu schaffen. Bei der Ausgestaltung müsste
sichergestellt werden, dass die historischen und aktuellen Bezüge erfahrbar
und vermittelbar sind. Jeder Form der ideologischen Instrumentalisierung
wäre dabei vorzubeugen.

Berlin, den 7. November 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Drucksache 16/6927 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine breite und vielfältige Denk-
mallandschaft. Eine eilfertige Festlegung des Deutschen Bundestages auf wei-
tere Denkmäler verbietet sich daher, sofern dem nicht eine breite öffentliche
Diskussion vorausgegangen ist. Gerade ein Denkmal, welches der von einer
breiten Demokratiebewegung getragenen friedlichen Revolution und der Wie-
dergewinnung der deutschen Einheit gewidmet ist, bedarf einer solchen Diskus-
sion und der bürgerschaftlichen Verständigung über die Form der möglichen
Darstellung.

Die verstärkt geführte und dringend notwendige Auseinandersetzung und Be-
fassung mit der DDR, ihrem Machtapparat und ihren Anpassungszwängen und
-mechanismen sowie der Demokratiebewegung im Herbst 1989 dürfen dabei
nicht auf die Errichtung eines Denkmals verkürzt werden. Angesichts fortschrei-
tender Bestrebungen, das DDR-Unrecht zu relativieren oder zu entkontextuali-
sieren, bedarf es auch einer Stärkung von Institutionen, Initiativen, Vereinen und
Verbänden, die sich der Aufarbeitung von DDR-Geschichte widmen.

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