BT-Drucksache 16/6818

Verkehrslandeplatz Coburg

Vom 24. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6818
16. Wahlperiode 24. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Verkehrslandeplatz Coburg

Im August dieses Jahres wurde in Bayern ein Raumordungsverfahren für einen
neuen Verkehrslandeplatz für Geschäfts- und Sportflugzeuge im Coburger
Raum abgeschlossen. Bereits im Februar 2005 wurden der Öffentlichkeit Pläne
bekannt, nach denen ein solcher neuer Verkehrslandeplatz am Standort Meeder/
Wiesenfeld am „Weißen Berg“ in der Nähe von Coburg gebaut werden könnte.
Von einigen Vertretern der örtlichen Politik und Wirtschaft wurde die Notwen-
digkeit eines neuen Flugplatzes unter anderem mit zu erwartenden neuen EU-
Vorschriften begründet. Dabei handelt es sich um die in Beratung befindlichen
gemeinschaftsweit gültigen Regelungen zur Gewährleistung der technischen
Sicherheit (EU-OPS), welche die jeweils nationalen Vorschriften, die bisher
lediglich zwischen Mitgliedsstaaten koordiniert werden (JAR-OPS), ablösen
sollen. Nach diesen künftigen EU-Regelungen sei die Länge der Start- und
Landebahn des bislang genutzten Flugplatzes Coburg Brandsteinsebene zu
kurz, so die Argumentation. Bislang geltende Ausnahmebetriebsgenehmigun-
gen würden mit den neuen Regelungen hinfällig bzw. liefen ohnehin aus, der
Flugbetrieb müsste eingeschränkt bzw. eingestellt werden.

Der momentan genutzte Flugplatz Brandsteinsebene wird vor allem für den
nichtgewerblichen Werkflugverkehr der Firma Brose, eines Autozulieferers,
sowie vom Aero Club Coburg e. V. genutzt.

Laut Recherchen der örtlichen Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Weißer
Berg e. V.“ mit Sitz in Meeder betreffen die künftigen EU-Regelungen aber le-
diglich gewerbliche Flüge – also kommerzielle, gegen Entgelt durchgeführte –
nicht jedoch nichtgewerbliche Flüge. Dies gelte auch für die in Vorbereitung
befindlichen Änderungen. Die Argumentation, auf dem Flugplatz Brandsteins-
ebene könnte der bisherige Flugbetrieb nicht mehr stattfinden, sei also falsch.
Vielmehr wird von der Initiative vermutet, ein neuer Flugplatz mit längeren
Start- und Landebahnen solle auch größeren Flugzeugen im kommerziellen
Flugverkehr geöffnet werden (siehe Neue Presse vom 6. September und
25. September 2007).
Die Aussage, nach der die geplanten Änderungen auf EU-Ebene den bestehen-
den Flugverkehr nicht einschränken würden, stützen auch Aussagen in Artikeln
der Neuen Presse vom 2. August 2007 und 10. August 2007. In denen äußert
der Sprecher der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), Daniel
Höltgen, dass ein Flugplatz, der bisher betrieben werden konnte, aufgrund einer
EU-Regelung nicht geschlossen werden könne. Es gebe keinerlei europäische

Drucksache 16/6818 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Vorschrift, die künftigen Werksverkehr von deutschen Luftlandeplätzen ein-
schränken werde. Ausnahmeregelungen würden auch künftig möglich sein. Im
Hinblick auf die künftigen EU-Regelungen äußerte der Sprecher ausdrücklich,
die EU-OPS würden keine Einschränkung durch europäisches Recht bedeuten.
Sie würden nicht für den Werksflugverkehr gelten, wie er heute auf dem Cobur-
ger Flugplatz praktiziert wird, sondern ausschließlich für den kommerziellen
Verkehr. Der Neubau eines Verkehrslandeplatzes im Raum Coburg lasse sich
nicht mit europäischen Sicherheitsrichtlinien begründen, so Höltgen. Die Kom-
petenz für die Genehmigung eines Flugplatzes sei zudem Bundes- und Länder-
sache.

Demgegenüber geht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (BMVBS) laut Neue Presse vom 8. August 2007 davon aus, dass der
am Verkehrslandeplatz Coburg (Brandensteinsebene) durchgeführte Werks-
und Geschäftsreiseverkehr künftig als gewerblicher Verkehr eingestuft wird
und dann auch die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen gelten. Das
BMVBS habe sich vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen in der EU-
Kommission verwundert über die Äußerungen von Daniel Höltgen als Leiter
der Kommunikationsabteilung der EASA gezeigt und werte diese als persönli-
che Einschätzung, nicht aber als eine offizielle Aussage der EASA. Die EASA
sei gegenwärtig weder für die Ausformulierung noch die Umsetzung der
EU- OPS zuständig. Vielmehr sei hierfür die EU-Kommission zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird mit der Verabschiedung der EU-OPS zu rechnen sein, und wann
werden sie in Kraft treten?

2. Mit welchen Vorschriften ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den EU-
OPS hinsichtlich der Bedingungen für Start und Landungen zu rechnen,

a) für den nichtgewerblichen Verkehr?

b) für den gewerblichen Verkehr?

3. Ist nach gegenwärtigem Diskussionsstand in den EU-OPS vorgesehen, dass
Werkflugverkehr künftig als gewerblicher Verkehr gelten soll, und wie be-
wertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die unterschiedliche
Auffassung zum Thema zwischen dem EASA-Sprecher und dem BMVBS?

4. Welchen Status wird der Werkflugverkehr in Zukunft haben, und wer wird
für diesen Verkehr zuständig sein, die Nationalstaaten oder die Europäische
Union?

5. Ist damit zu rechnen, dass infolge der künftigen EU-OPS bestehende Flug-
plätze geschlossen werden müssen?

6. Wird es einen Bestandsschutz für bestehende Fluggesellschaften oder Flug-
plätze geben?

7. Werden die Richtlinien Flugzeuge und ihre Betreiber oder Flugplätze und
deren Ausstattung betreffen?

8. Wird es Übergangsfristen für die Umsetzung der Vorschriften geben, und
wie lange sind vergleichbare Übergangsfristen üblicherweise?

9. Müssen in jedem Fall die neuen einheitlichen Richtlinien umgesetzt werden,
z. B. hinsichtlich der Länge der Start- und Landebahnen, oder sind nach ge-
genwärtigem Stand der Diskussion auch Ausnahmeregelungen vorgesehen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6818

10. Ist abzusehen, ob in den neuen europäischen Richtlinien bestehende Aus-
nahmegenehmigungen ihre Gültigkeit behalten werden?

11. Ist abzusehen, in welchem Zeitraum in der gesamten EU der neue Standard
der EU-OPS erreicht werden muss?

12. Wer hat gegenwärtig und wer hat künftig die Kompetenz für die Genehmi-
gung eines Flugplatzes?

Berlin, den 17. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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