BT-Drucksache 16/677

Verhaltenskodex für ausscheidende Regierungsmitglieder

Vom 15. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/677
16. Wahlperiode 15. 02. 2006

Antrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Verhaltenskodex für ausscheidende Regierungsmitglieder

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zur Berufsfreiheit. Regierungsmit-
glieder, die aus ihrem Amt ausscheiden, müssen die Möglichkeit haben, eine
andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Anders als für Beamte gilt für
Minister und Parlamentarische Staatssekretäre das Lebenszeitprinzip nicht.
Schon deshalb muss es ihnen möglich sein, sich außerhalb der Politik eine
neue Existenz aufzubauen bzw. in einen früheren Beruf zurückzukehren.

2. Das allgemeine Wohl gebietet, dass sich Regierungsmitglieder dabei der
Würde ihres früheren Amtes gemäß verhalten. Es gilt, das Ansehen staat-
lichen Handelns und das Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität zu
gewährleisten. Es gilt zudem, Interessenkonflikte zu vermeiden.

3. Um dies sicherzustellen, ist ein Verhaltenskodex zu schaffen, der Regierungs-
mitglieder, die aus ihrem Amt ausscheiden und innerhalb eines Zeitraums von
zwei Jahren die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen

Bereiches beabsichtigen, die in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen
Tätigkeit steht, verpflichtet, die Bundesregierung rechtzeitig davon in
Kenntnis zu setzen. Die Bundesregierung prüft sodann die Art der geplanten
Tätigkeit. Droht eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, kann die
Bundesregierung dem früheren Minister oder Parlamentarischen Staatssekre-
tär die Beschäftigung untersagen.

Drucksache 16/677 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzes-
vorschlag unter Beachtung der vorgenannten Gesichtspunkte vorzulegen.

Begründung

Gemäß § 69a des Bundesbeamtengesetzes (BBG) müssen Ruhestandsbeamte
und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen die Aufnahme einer Beschäfti-
gung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes der letzten
obersten Dienstbehörde anzeigen, wenn die Beschäftigung oder Erwerbstätig-
keit mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht. Die Beschäftigung
oder Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn zu befürchten ist, dass durch sie
dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Für Minister und Parlamentari-
sche Staatssekretäre fehlt eine solche Regelung. Gleichwohl ist die Interessen-
lage vergleichbar. Auch hier gilt es, das Ansehen, die Funktionsfähigkeit und
die Unabhängigkeit staatlichen Handelns sowie das Vertrauen der Allgemein-
heit in dessen Integrität zu gewährleisten. Im Hinblick darauf, dass für Minister
und Parlamentarische Staatssekretäre anders als für Beamte das Lebenszeitprin-
zip nicht gilt, und im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Berufsfreiheit
in diesem Bereich sind die Anzeigepflicht und die Untersagungsmöglichkeit
auf einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausscheiden aus dem Amt zu beschrän-
ken.

Berlin, den 15. Februar 2006

Jürgen Koppelin
Dr. Max Stadler
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb

Gudrun Kopp
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Michael Link (Heilbronn)
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Marina Schuster
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Martin Zeil
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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