BT-Drucksache 16/6690

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6690
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und für laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt nach SGB XII

Die Zahl der Empfänger und Ausgaben nach SGB XII sind 2006 gemäß den
Angaben des Statistischen Bundesamtes deutlich gestiegen.

Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen 2006 rund 306 000 Perso-
nen. Dies kostete die Kommunen und überörtlichen Sozialhilfeträger im Jahr
2006 etwa 682 Mio. Euro und damit 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die
Grundsicherung im Alter (über 65 Jahre) bezogen mehr als 630 000 Personen.
Die Ausgaben dafür betrugen 2006 mehr als 3 Mrd. Euro und haben sich seit
2003 damit mehr als verdoppelt. Angesichts hoher Arbeitslosenzahlen in der
Vergangenheit und auch noch heute besteht die Gefahr, dass die Zahl der
Grundsicherungsbezieher in Zukunft weiter ansteigt. Nur ein konsequenter
Ausbau zusätzlicher privater und betrieblicher Altersvorsorge wird dies verhin-
dern können. Ob die bestehenden Fördermittel für private und betriebliche Vor-
sorge dafür geeignet sind, ist aber umstritten. Insbesondere ist fraglich, ob für
Geringverdiener mit der Riesterrente überhaupt ein ausreichendes Mittel zur
Verfügung steht, um im Alter ein Einkommen über Grundsicherungsniveau zu

erreichen.

Durch den Anstieg der Grundsicherungsbezieher stieg die finanzielle Belastung
der Länder, Kommunen und überörtlichen Sozialhilfeträger in den letzten Jah-
ren erheblich an. Bundesregierung und Bundesrat haben Gesetzentwürfe mit
verschiedenen Vorschlägen vorgelegt, wie diese Lastenverteilung neu geregelt
werden soll.

Drucksache 16/6690 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die Kosten für alle Leistungstatbestände im SGB XII, je-
weils bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kapiteln, in den Jahren
2005 und 2006?

2. Welche Berufsgruppen nehmen die Grundsicherung im Alter ab dem
65. Lebensjahr nach SGB XII insbesondere in Anspruch?

3. Nehmen insbesondere ehemals Selbstständige die Grundsicherung im Al-
ter ab 65 Jahren in Anspruch?

4. Wie viele Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen, nehmen auf-
stockend Grundsicherung im Alter in Anspruch?

5. Wie erklärt die Bundesregierung den starken Anstieg an Empfängern von
Grundsicherung im Alter nach SGB XII?

6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen weiteren
Anstieg der Personen zu verhindern, die auf eine Grundsicherung im Alter
angewiesen sind?

7. Hat sich die Bundesregierung mit den Ländern darüber verständigt, wie sie
sich an den steigenden Kosten der Länder für Grundsicherung im Alter
beteiligt?

8. Wird von der Bundesregierung im Rahmen der Föderalismusreform II an-
gestrebt, eine Entflechtung der Finanzierung der Leistungen nach SGB XII
herbeizuführen?

9. Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag für Grundsicherung im
Alter, wenn man den vollen Regelsatz, durchschnittliche Wohnkosten und
Kosten der Sozialversicherung mit einrechnet?

10. Welches Einkommen muss man brutto erreichen, um über Grundsiche-
rungsniveau zu liegen, wenn man durchschnittliche Wohnkosten für den
Grundsicherungsbezieher ansetzt?

11. Über welches Einkommen muss man während der Erwerbstätigkeit brutto
verfügt haben, wenn man diese Versorgungshöhe alleine mit der Rente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung nach 35, 40 und 45 Beitragsjahren er-
reichen wollte?

12. Birgt das sinkende Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung – wenn parallel keine private Altersvorsorge betrieben wird – nach
Einschätzung der Bundesregierung das Risiko, dass in Zukunft steigender
Bedarf nach Grundsicherung im Alter entsteht?

13. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für Personen mit einem
monatlichen Einkommen von bis zu brutto 1 400 Euro (netto ca. 1 040
Euro) genügend Anreize und finanzieller Spielraum, um zusätzlich zur
gesetzlichen Rente eine private Vorsorge in Form der „Riester-Rente“ zu
finanzieren, oder besteht hier die Gefahr, dass diese Personen auf die Ver-
sorgung durch Grundsicherung im Alter vertrauen?

14. Wie viel private Altersvorsorge in Form der „Riester-Rente“ muss ein
Alleinstehender bzw. ein Verheirateter mit 2 Kindern mit einem Bruttoein-
kommen in Höhe von 1 000 Euro, 1 200 Euro und 1 400 Euro betreiben,
wenn er ab dem 65. Lebensjahr mit seiner gesetzlichen Rente und privater
Altersvorsorge über Grundsicherungsniveau liegen will?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welchen Verbreitungsgrad die
„Riester-Rente“ bei Personen mit monatlichem Bruttoeinkommen von

1 500, 1 300, 1 100 und 1 000 Euro hat?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6690

16. Wie viele Bezieher von Grundsicherung über 65 Jahre gibt es, die einer Er-
werbstätigkeit nachgehen?

17. Wie wird Einkommen bei Grundsicherungsbeziehern über 65 Jahre an-
gerechnet und wie viel verbleibt einem Grundsicherungsbezieher über
65 Jahre und einem Bezieher von ALG II von jeweils 100 Euro, 200 Euro,
300 Euro oder 400 Euro Zuverdienst?

18. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Anrechnungsvorschriften
für Grundsicherung einen Anreiz für die Leistungsempfänger darstellen,
eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen?

19. Warum sind die Anrechnungsvorschriften für Zuverdienst für Bezieher
von Grundsicherung anders bzw. enger als für Bezieher von Grundsiche-
rung nach dem SGB II?

20. Wie hat sich die Zahl der Bezieher für Grundsicherung für Erwerbsgemin-
derte zwischen 18 und 65 Jahren entwickelt seit 2003?

21. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl an Be-
ziehern von Grundsicherung für Erwerbsgeminderte zwischen 18- bis 64-
Jährigen nach SGB XII?

22. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zunahme der Bezieher und Kos-
ten bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt?

23. Wird die Bundesregierung den Kommunen im Fall weiter ansteigender
Kosten der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzliche finanzielle
Unterstützung zukommen lassen?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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