BT-Drucksache 16/6687

Ursachen der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für Teilhabeleistungen in Werkstätten

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6687
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Ursachen der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für
Teilhabeleistungen in Werkstätten

Die Bundesregierung führt in ihrem Bericht zum Stand des Persönlichen Bud-
gets aus, dass sich das Persönliche Budget nach den bisherigen Ergebnissen aus
der wissenschaftlichen Begleitforschung und den anderen zur Verfügung stehen-
den Erkenntnisquellen in der gegenwärtigen Ausgestaltung bewährt habe. Die
meisten Vorbehalte behinderter Menschen lägen auf der sachlichen Ebene und
könnten durch gezielte Informationen abgebaut werden (Bericht der Bundes-
regierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach
§ 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Bundestagsdrucksache 16/3983,
S. 6f).

Werkstatttragende Verbände berichten jedoch von einer nur sehr geringen Zahl
von Personen, die über das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX Werkstatt-
leistungen einkaufen. Zudem bezögen diese Personen keine Einzelleistungen
der Werkstatt, sondern nur die Komplettleistung. Die geringe Inanspruchnahme
läge nicht nur an einer zu geringen Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch an der
Inkompatibilität der Rechtsnormen zum Persönlichen Budget und dem Werk-
stättenrecht.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Budgetnehmer gibt es im Rahmen des Trägerübergreifenden Per-
sönlichen Budgets aktuell (bitte Aufstellung nach Modellregionen)?

2. Wie viele Personen kaufen aktuell Werkstattleistungen nach §§ 39 bis 41
SGB IX über das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX ein?

Drucksache 16/6687 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Welche Ursachen gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die ge-
ringe Inanspruchnahme von Werkstattleistungen nach §§ 39 bis 41 SGB IX
über das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX?

4. Welche Teilhabeleistungen am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte
Menschen sind generell budgetfähig im Sinne des § 17 SGB IX, welche
nicht?

5. Sind Leistungen nach §§ 40 und 41 SGB IX als Einzel- oder als Komplex-
leistungen budgetfähig?

Wenn sie nur als Komplexleistungen budgetfähig sind, wie sind diese
Komplexe definiert?

6. Liegt die Ursache für die geringe Inanspruchnahme nach Auffassung der
Bundesregierung in einer fehlenden Übereinstimmung des § 17 SGB IX
und der Budgetverordnung mit dem Werkstätten- und Leistungsrecht, und
wenn nein, warum nicht?

7. Welche Lösungswege sieht die Bundesregierung, um das bestehende kom-
plexe Werkstättenrecht mit dem Budgetrecht in Einklang zu bringen, ins-
besondere vor dem Hintergrund

a) der Finanzierung der Werkstätten (§ 41 Abs. 3 SGB IX und § 76 Abs. 2
SGB XII),

b) des Aufnahmeanspruchs in die Werkstatt (§137 Abs. 1 SGB IX),

c) der Auszahlung des Arbeitsförderungsgeldes (§ 43 SGB IX),

d) der Finanzierung der Mitwirkungsorgane (Werkstatträte)?

8. Ist der Rechtsanspruch auf Mitwirkung (nach § 139 SGB IX) Teil des fest-
zustellenden und somit des zu finanzierenden Bedarfs, und wenn nein,
warum nicht?

9. Behalten die Werkstattbeschäftigten ihren Werkstattstatus (arbeitneh-
merähnliches Rechtsverhältnis, Übernahme der Sozialversicherungsbei-
träge durch den Werkstattträger/Rehabilitationsträger) bei der Inanspruch-
nahme des Persönlichen Budgets bei, und wenn nein, warum nicht?

10. Bleibt der Werkstattstatus auch bei Inanspruchnahme von Teilleistungen
aus dem Angebot einer Werkstatt über das Persönliche Budget erhalten,
und wenn nein, warum nicht?

11. Welchen Einfluss auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen
voller Erwerbsminderung nach zwanzigjähriger Wartezeit (§ 43 Abs. 6
SGB VI) hat es, wenn nur Teilleistungen aus dem Angebot einer Werkstatt
über das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden?

12. Können Werkstätten für behinderte Menschen Anträge auf Projektförde-
rung im Rahmen des „Programms zur Strukturverstärkung und -verbrei-
tung von Persönlichen Budgets“ stellen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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