BT-Drucksache 16/6686

Registrierung von Website-Besuchern des Bundeskriminalamtes

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6686
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst
Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Registrierung von Website-Besuchern des Bundeskriminalamtes

Mit Urteil vom 27. März 2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundes-
justizministerium untersagt, „[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zu-
sammenhang mit der Nutzung des Internetportals‚ http://www.bmj.bund.de‚
übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu
speichern“. Die Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermöglicht es,
das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen. In
einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine „Verletzung des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung“ der Betroffenen, so das Gericht.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll nach einem Bericht des „TAGESSPIEGEL“
vom 1. Oktober 2007 seine seit September 2004 bestehende Praxis gleichwohl
nicht geändert haben, sondern auch weiterhin die IP-Adressen von Besuchern der
Internetseite „Militante Gruppe“ registrieren. Zudem soll die Behörde versucht
haben, ein Teil der Computerbesitzer zu identifizieren, die die betreffende BKA-
Website besucht haben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage speichert das Bundeskriminal-
amt die IP-Adressen der Besucher seiner Websiten, z. B. auf der Unterseite
„Militante Gruppen“?

2. Zu welchem Zweck werden die IP-Adressen der Besucher der Website bzw.
von bestimmten Teilen der Website des Bundeskriminalamts gespeichert?

Drucksache 16/6686 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie lange werden die IP-Adressen der Besucher der Website gespeichert?

4. Wurden neben der IP-Adresse auch noch andere Daten gespeichert, wie z. B.
der Name der abgerufenen Dateien oder übertragene Datenmenge, und wenn
ja, welche?

5. Aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage und aus welchen Gründen be-
antragte das Bundeskriminalamt bei welchen Internetzugangsprovidern Aus-
künfte zu welchen personenbezogenen Daten in Bezug auf die IP-Adressen,
die beim Besuch der Website des Bundeskriminalamtes gespeichert wurden?

6. Zu wie vielen Personen wurden Auskünfte eingeholt, und wie wurden die
Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt?

7. Welche Bundesbehörden speichern ebenfalls die IP-Adressen der Besucher
welcher Websites, und aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage geschieht
dies?

8. Wie verfahren diese mit den gespeicherten Daten im Hinblick auf Speiche-
rung, Benachrichtigung der Betroffenen und Löschung?

9. Bis wann soll die nach dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte rechts-
widrige Praxis der Vorratsspeicherung bei den Bundesbehörden spätestens
abgestellt werden?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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