BT-Drucksache 16/6673

Besonders überwachtes Gleis

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6673
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Mücke, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth),
Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Besonders überwachtes Gleis

Die Lärmemission eines fahrenden Zuges wird entscheidend von der Rauigkeit
des Rades und der Schiene beeinflusst. Fahrzeugseitig wird der Riffelbildung
durch zunehmenden Einsatz von Scheibenbremsen und der so genannten
K-Sohle bei Güterwagen entgegengewirkt. Regelmäßige Schienenschleiffahrten
können einen zusätzlichen Beitrag zur Reduzierung des Schallpegels leisten.

Auf diversen Strecken der Deutschen Bahn Netz AG wird das Verfahren „Be-
sonders überwachtes Gleis“ (BüG) als Schallminderungsmaßnahme angewandt.
Ein Messzug überprüft auf diesen Abschnitten regelmäßig den Zustand der
Fahrflächen. Wird ein bestimmter Lärmpegel erreicht oder überschritten, wird
das Gleis nachgeschliffen.

Das BüG-Verfahren ist sowohl im Rahmen des Lärmsanierungskonzepts des
Bundes als auch im Rahmen von Planfeststellungsverfahren als schallreduzie-
rende Maßnahme anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht misst ihm einen
lärmmindernden Effekt von 3 dB(A) bei.

Nach einem Bericht des „TAGESSPIEGELS“ vom 17. September 2007 ist die
Deutsche Bahn AG (DB AG) trotz mehrfacher Aufforderung durch das Eisen-
bahnbundesamt (EBA) nicht ihrer Pflicht nachgekommen, die als „besonders
überwachtes Gleis“ eingestufte S-Bahn-Strecke Lichterfelde Süd – Teltow
messtechnisch zu kontrollieren und gegebenenfalls auszubessern. Das EBA
habe daraufhin die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h auf 60 km/h angeordnet.

Drucksache 16/6673 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche einzelnen Streckenabschnitte der DB Netz AG sind als „besonders
überwachtes Gleis“ ausgewiesen?

Welche Streckenlänge umfassen diese Abschnitte, und in welchem Jahr
wurde auf diesen Abschnitten jeweils das Verfahren eingeführt, und aus
welchem Grund (z. B. Auflage eines Planfeststellungsbeschlusses, Lärm-
sanierungsprogramm etc.)?

2. Wie häufig sollten nach den Auflagen des EBA Schallmessfahrten statt-
finden?

Differenziert die Periodendauer nach der Art der Strecke und deren Aus-
lastung?

3. Inwieweit gibt es gegenüber dem EBA eine Dokumentationspflicht hin-
sichtlich durchgeführter Schallmessfahrten?

4. Wer entscheidet auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Schallmessfahrten,
ob Schleifarbeiten an den Schienen durchgeführt werden?

5. Bestätigt die Bundesregierung den o. g. Bericht des „TAGESSPIEGELS“?

Falls ja, womit hat die DB AG gegenüber dem EBA ihr bisheriges Verhalten
begründet?

6. Gab es seit dem Jahr 2000 andere BüG-Strecken, die von der DB AG nicht
den Verfügungen und Auflagen des EBA entsprechend kontrolliert und ge-
pflegt wurden bzw. werden?

Falls ja, um welche Strecken handelt es sich dabei, und in welcher Weise
kam/kommt die DB AG ihren Pflichten nicht nach?

7. Ist seit dem Jahr 2000 eine Zunahme dieser Fälle (siehe Frage 6) zu ver-
zeichnen?

8. Bei welchen unter Frage 6 genannten Strecken hat das EBA eine Reduzie-
rung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnen müssen?

9. Bei welchen unter Frage 6 genannten Strecken sah sich das EBA gezwun-
gen, in Bezug auf die Planfeststellung, ein Ergänzungsverfahren einzuleiten,
und wie sind diese Verfahren jeweils ausgegangen?

10. Handelt es sich nach der Ansicht der Bundesregierung bei Strecken-
abschnitten, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit wegen nicht durch-
geführter Schallmessfahrten durch das EBA reduziert wurde, um Langsam-
fahrstellen?

Welchen Standpunkt vertritt nach den Erkenntnissen der Bundesregierung
und des EBA die DB AG zu dieser Frage?

11. Inwieweit müssen nach der Ansicht der Bundesregierung die durch das
EBA angeordneten Reduzierungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit wegen nicht durchgeführter Schallmessfahrten Erwähnung in den
Netzzustandsberichten der DB Netz AG finden?

Welchen Standpunkt vertritt nach den Erkenntnissen der Bundesregierung
und des EBA die DB AG zu dieser Frage?

12. Inwieweit wurde bei der Ausarbeitung einer Leistungs- und Finanzierungs-
vereinbarung im Zuge der geplanten Kapitalprivatisierung der Deutschen
Bahn AG berücksichtigt, dass die Qualität einer Strecke auch dadurch
gemindert werden kann, dass sich das EBA wegen eines pflichtwidrigen
Verhaltens der DB AG – z. B. der vorliegend angesprochenen nicht durch-
geführten Schallmessfahrten – gezwungen sieht, die zulässige Höchst-
geschwindigkeit zu reduzieren?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6673

13. Löst nach Ansicht der Bundesregierung das pflichtwidrige Unterlassen von
Schallmessfahrten der DB AG eine Ersatzpflicht der DB Netz AG gegen-
über anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aus, sofern diesen
durch die vom EBA angeordnete Reduzierung der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit kausal ein Schaden entsteht?

14. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise müssen betroffene EVU von
der angeordneten Reduzierung der zulässigen Streckenhöchstgeschwindig-
keit informiert werden?

15. Ist es möglich, dass die DB AG für Streckenabschnitte, auf denen das BüG-
Verfahren als lärmmindernde Maßnahme im Rahmen eines Planfeststel-
lungsbeschlusses angeordnet wurde, Fördermittel aus dem Lärmsanierungs-
programm des Bundes erhält?

Berlin, den 9. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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