BT-Drucksache 16/6498

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Dr. Lothar Bisky, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/4628- Für die Beendigung des Pachtvertrages zwischen Kuba und den USA über Guantanamo Bay

Vom 21. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6498
16. Wahlperiode 21. 09. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Dr. Lothar Bisky, Monika
Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4628 –

Für die Beendigung des Pachtvertrages zwischen Kuba und den USA über
Guantánamo Bay

A. Problem

Nach Auffassung der Antragsteller sind noch immer 450 Gefangene völker-
rechtswidrig durch die USA in Guantánamo Bay inhaftiert und lassen die USA
keine Initiative erkennen, das Lager aufzuheben oder grundsätzlich entspre-
chend den international anerkannten Rechtsstaatsregeln zu verändern. Die Mög-
lichkeit, ein solches Gefängnis außerhalb des Territoriums der USA einzurich-
ten, beruht auf der Verfügung über die seit über 100 Jahren von Kuba gepachtete
Guantánamo-Bucht. Diese Bucht hatten die USA im Krieg gegen Spanien im
Jahre 1898 besetzt.

Seit der Revolution von 1958 steht die kubanische Regierung auf dem Stand-
punkt, dass die Pachtverträge von 1903 und 1934 nichtig seien und Guantánamo
illegal gegen den Willen des kubanischen Volkes besetzt gehalten werde.

Die ursprüngliche militärische Bedeutung des Stützpunktes für die USA als
Nachschubbasis für den Kohle-, Wasser- und Munitionsbedarf der Dampfschiffe
der US-Flotte sei mit Ende der Dampfschifffahrt nicht mehr gegeben. Dieses be-
rechtige eine Vertragspartei nach Artikel 62 des Wiener Abkommens über das
Recht der Verträge (WRV) zur Beendigung des Vertrages.

Die aktuelle Nutzung von Guantánamo-Bay vor allem als Gefängnisstation an-
geblicher Terroristen stellt nach Auffassung der Antragsteller einen erheblichen
Verstoß gegen den ursprünglichen Vertrag dar.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die US-Regierung zu ersuchen,
in Verhandlungen mit der kubanischen Regierung einzutreten mit dem Ziel, den

Pachtvertrag zu beenden und Guantánamo-Bay an Kuba zurückzugeben. Wei-
terhin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Generalversammlung der Ver-
einten Nationen zu ersuchen, gemäß Artikel 96 der UNO-Charta ein Gutachten
beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag über die Nichtigkeit des Pacht-
vertrages aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit dem geltenden Völkerrecht bzw.
über die Beendigungsmöglichkeiten durch die kubanische Regierung wegen er-
heblicher Verletzung des Pachtvertrages durch die USA erstellen zu lassen.

Drucksache 16/6498 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6498

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4628 abzulehnen.

Berlin, den 19. September 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

Drucksache 16/6498 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Lothar Mark,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Jürgen Trittin

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/4628 in seiner 100. Sitzung am 24. Mai 2007 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 19. September

2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ab-
wesenheit der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 49. Sit-
zung am 19. September 2007 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

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