BT-Drucksache 16/6481

Energetische Sanierungsmaßnahmen und rechtliche Hürden für den Eigentümer

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6481
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Horst Friedrich
(Bayreuth), Otto Fricke, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Energetische Sanierungsmaßnahmen und rechtliche Hürden für den Eigentümer

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des „integrierten Energie- und Klima-
programms“ vorgestellt. Diese beinhalten Umgestaltungen und Erweiterungen
des bestehenden ordnungs- und förderpolitischen Rahmens, wie zum Beispiel
umfangreiche Investitionsverpflichtungen und den Ausbau des Anwendungsbe-
reiches der bestehenden Energieeinsparverordnung (EnEV). Des Weiteren ste-
hen der Erlass eines „Regenerativen Wärmegesetzes“ sowie weitere für den
Wärmemarkt relevante Maßnahmen im Mittelpunkt des Entwurfes der Bundes-
regierung. Ziel soll es sein, jene Maßnahmen weiterzuverfolgen, die den effi-
zientesten Beitrag zur Sicherung der langfristigen Energieversorgung und des
Klimaschutzes, unter Beachtung des im Energieeinspargesetz verankerten Wirt-
schaftlichkeitsgebotes, gewährleisten.

Betroffene Unternehmen weisen darauf hin, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot
beachtet und die Effizienz aller vorgeschlagenen Maßnahmen belegt werden
muss. Außerdem mahnen sie zu mehr Transparenz und fordern weitere Anreize
sowie die Schaffung schlankerer Prozesse. Ein weiterer Punkt, den unabhängige
Experten in den Mittelpunkt der Kritik rücken, ist die erwogene Nutzungspflicht
des Gebäudeeigentümers für erneuerbare Energien. Sie warnen vor erheblicher
Bürokratie bei der Durchsetzung der Nutzungspflicht und fordern vielmehr wir-

kungsvolle Anreize zur Nutzung regenerativer Energien. Das Mietrecht soll
ihrer Meinung nach so geändert beziehungsweise ergänzt werden, dass es in Zu-
kunft energetische Modernisierung nicht mehr behindert und einen förderlichen
Rahmen für Sanierungsmaßnahmen bildet.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 13. Juni 2007 einen Antrag „Perspektiven
für eine sektorale Ausweitung des Emissionshandels sowie für die Nutzung

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erneuerbarer Energien im Wärmesektor“ (Bundestagsdrucksache 16/5610) ein-
gebracht, in der sie ein Alternativmodell zur vorgesehenen Nutzungspflicht
vorsieht. Darin ist eine Mengensteuerung für die Nutzung erneuerbarer Wärme
vorgesehen. Diese führt dazu, dass die Nutzung erneuerbarer Wärme bei den
Eigentümern umgesetzt wird, für die dies besonders wirtschaftlich ist. Zudem
muss kein flächendekender Nachweis über die Nutzung erneuerbarer Wärme
mit einer entsprechenden Kontrollbürokratie geführt werden. Es betrifft nur die-
jenigen Eigentümer, die die Nachweise mit den Nutzungsverpflichteten handeln
wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung das gesamte Einspar-
potential an CO2 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung?

2. Gemessen an diesem Gesamtpotential, wie groß sind die Fortschritte, die
die Bundesregierung in den vergangenen Jahren bei der Verringerung des
Energieverbrauches im Gebäudesektor gemacht hat?

3. Hält die Bundesregierung die Einführung einer degressiven Abschreibung
für besonders energieeffizientes Bauen und Modernisieren nach dem Mo-
dell des § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für sinnvoll?

4. Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Abschaffung der
Investitionszulage als Investitionsbremse erwiesen hat?

6. Wenn ja, ist eine Wiedereinführung der Investitionszulage geplant?

7. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

8. Ist von Seiten der Bundesregierung eine Förderung auch für dezentrale
Kraft-Wärme-Kopplung geplant?

9. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

10. Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Detail?

11. Wie soll die Einhaltung der Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme in der
Praxis für den Gebäudebestand kontrolliert werden?

12. Was versteht die Bundesregierung unter einer die Nutzungspflicht auslösen-
den „grundlegenden Sanierung“?

13. Wird die Bundesregierung bei den Reduzierungsanforderungen zwischen
Neubauten und dem Gebäudebestand differenzieren, wie es zahlreiche Ver-
bände, Unternehmen und Vermieter fordern?

14. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

15. Wenn ja, wie wird die Bundesregierung diese Differenzierung vornehmen?

16. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenen-
falls die 30 Prozent im Gebäudebestand explizit erreichen?

17. Wie viele Wohnungen bzw. Gebäude sind von dem von der Bundesregie-
rung erwogenen Verbot von Nachtspeicherheizungen betroffen?

18. Wie hoch sind die durchschnittlich für Entsorgung und Ersatz aufzuwen-
denden Investitionskosten?

19. Wie hoch sind die durchschnittlich zu erwartenden CO2-Einsparungen?

20. Wie hoch sind die zu erwartenden finanziellen Einsparungen durch den
Austausch einer Nachtspeicherheizung, und wie viel CO2 wird dadurch ein-

gespart?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6481

21. Beabsichtigt die Bundesregierung durch eine wirksame Informationsoffen-
sive für mehr Transparenz zu sorgen und somit allen potentiellen Teilneh-
mern die Vorteile einer energetischen Sanierung zu veranschaulichen?

22. Wenn ja, welcher Maßnahmen bedient sich die Bundesregierung dabei?

23. Wenn ja, wie hoch sind die für diese Informationsoffensive zur Verfügung
gestellten Mittel?

24. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung unabhängiger Experten zu,
dass eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien einzelne Energieträger
benachteiligt, und wer soll die Federführung hierfür haben?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Geschäftsführers der
Deutschen Energieagentur (dena), Stephan Kohler, dass eine Nutzungs-
pflicht für erneuerbare Energien den Modernisierungsmarkt für Heizungs-
und Warmwasserbereitungsanlagen zum Erliegen bringen würde?

26. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der zwangsweise Einsatz einer
gleichen Mindestmenge erneuerbarer Energien zu einer Benachteiligung
von Einzelobjekten auf Grund ihrer geografischen Lage führt (Sonnen-
scheindauer, Windaufkommen etc.)?

27. Wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

28. Wenn die Bundesregierung das Problem der Lage-Benachteiligung sieht,
wie beabsichtigt sie dies im Rahmen ihrer politischen Initiativen zu berück-
sichtigen?

29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass infolge des Umstandes,
dass ein Vermieter keinen Anteil an den Nebenkosteneinsparungen durch
eine energetische Sanierung hat, diese ökonomisch für den Eigentümer
nicht ausreichend attraktiv ist und daher die Renditeerwartung des Eigen-
tümers an seine Immobilie und die Erwartungen der Politik an das Engage-
ment des Eigentümers für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz ausein-
anderklaffen?

30. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

31. Wenn die Bundesregierung diese Einschätzung teilt, wie versucht sie dieses
„Investor-Nutzer-Dilemma“ zu beheben?

32. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Mietrechts vorzu-
nehmen, um die Durchführung einer energetischen Sanierung für den Ver-
mieter zu erleichtern?

33. Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

34. Wenn ja, welche Änderungen des Mietrechts erwägt die Bundesregierung
im Detail?

35. Gedenkt die Bundesregierung energetische Sanierungsmaßnahmen zukünf-
tig als duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme zu behandeln?

36. Aus welchem Grund wird der Einbau einer Solaranlage mietrechtlich in vie-
len Fällen nicht als duldungspflichtige Sanierung akzeptiert?

37. Plant die Bundesregierung, dieses Problem durch eine Änderung der
Rechtslage zu beheben?

38. Beabsichtigt die Bundesregierung rechtliche Änderungen vorzunehmen,
um eine Umlage der Kosten für die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren
Energien – zumindest in Höhe der für den Mieter vom Vermieter garantier-
ten Einsparungen – auf die Miete zu vereinfachen und in der Höhe auszu-
dehnen?

Drucksache 16/6481 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
39. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

40. Wenn ja, was genau beabsichtigt die Bundesregierung zu tun?

41. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in vielen Fällen ein Vermieter die Be-
triebskosten neuer, Klima schonender Anlagen nicht auf die Mieter umlegen
kann, weil die neuen Anlagen zumeist nicht Bestandteil des Mietvertrages
sind?

42. Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung dieses Problem zu beheben?

43. Wie viele öffentlich geförderte Mietwohnungen, Gewerbe-, Index- und
Staffelmietverhältnisse gibt es in Deutschland?

44. Wie groß ist das energetische Einsparpotential in diesen Wohnungen und
Gewerberäumen?

45. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung ein Hindernis für die energeti-
sche Gebäudesanierung, dass die Kosten einer energetischen Gebäudesanie-
rung bei o. g. Mietverhältnissen nach geltender Rechtsprechung nicht auf
die Mieten umgelegt werden können?

46. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

47. Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Problem zu behe-
ben?

48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, dass Mieter während
einer energetischen Sanierungsmaßnahme keine oder nur geringe Miet-
minderungen verlangen können sollten?

49. Gedenkt die Bundesregierung die Ausnutzung von Einsparpotentialen bei
bestehenden Heizungsanlagen als Alternative zum kompletten Austausch
anzuerkennen?

50. Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

51. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine wirtschaftliche Vertretbar-
keit der Investitionskosten im Rahmen der in der EnEV und des geplanten
EEWärmeG aufgrund ordnungsrechtlicher Eingriffe für den Eigentümer nur
dann gegeben ist, wenn sie sich innerhalb der allgemein üblichen Nutzungs-
dauer amortisieren?

52. Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

53. Beabsichtigt die Bundesregierung eine eindeutige gesetzliche Regelung, die
klarstellt, dass die Zustimmungspflicht aller Mieter bei Umstellung auf ein
energieeffizientes Contracting entfällt?

54. Wie begründet die Bundesregierung ihre Position, auch in Hinblick auf eine
mögliche Quote für Zustimmungspflichten?

55. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz und
Energieeffizienz?

56. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

57. Wenn ja, wie beabsichtigt sie einen möglichen Zielkonflikt aufzulösen?

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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