BT-Drucksache 16/6476

Stadt- und Raumentwicklung in Deutschland

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6476
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim
Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina
Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Stadt- und Raumentwicklung in Deutschland

Um zu einer nachhaltigen Entwicklung deutscher Städte zu kommen, braucht es
eine ganzheitliche Strategie, die eine Vielzahl interdependenter Politikfelder in
den Blick nimmt und die verschiedene räumliche Dimensionen einbezieht. Eine
nachhaltige Stadtentwicklung betrachtet die Stadt nicht isoliert, sondern als
Kern und integralen Bestandteil einer Region. Zwischen Stadt und Umgebung
bestehen Beziehungen und Wechselwirkungen, die eine verantwortliche Stadt-
entwicklungspolitik berücksichtigen muss.

Dies gilt umso mehr angesichts der demographischen Entwicklung, die bereits
jetzt insbesondere ostdeutsche Kommunen und Regionen trifft. Eine Fortschrei-
bung der gegenwärtigen Entwicklung bedeutet, dass die Gesamtbevölkerung bis
zum Jahr 2050 auf ca. 68,5 Millionen sinkt. Drei von vier deutschen Kreisstäd-
ten werden bereits im Jahr 2020 weniger Einwohner zählen als heute. Noch stär-
ker fällt die Entwicklung außerhalb der Städte aus. Zugleich verschiebt sich bis
zum Jahre 2050 die Relation der im Arbeitsleben stehenden Bevölkerung
zwischen 20 und 64 zu den über 65-Jährigen dramatisch. Der Anteil von 20- bis
64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird dann nur noch 59,9 Prozent, der
Anteil der über 65-Jährigen 30,6 Prozent betragen. Besonders getroffen werden
vor allem strukturschwache Städte und Regionen, wo sich diese Trends durch
Abwanderung verstärken.
Dies erfordert auch eine Neuorientierung der Stadt- und Raumentwicklungspo-
litik des Bundes. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung (BMVBS) hat hierzu ein Memorandum, erarbeitet von einer Expertenkom-
mission, vorgelegt und die Entwicklung einer nationalen Stadtentwicklungs-
politik angekündigt.

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Die Experten haben in ihrem Memorandum vor allem verschiedene Handlungs-
möglichkeiten zu einer Kampage „Für Stadt und Urbanität“ aufgezeigt, die zur
Kommunikation mit den verschiedenen Akteuren der Stadtentwicklung und zur
verständlichen „Vermittlung des komplexen Anliegens einer nachhaltigen Stadt-
entwicklungspolitik“ beitragen soll. Vergleichsweise kurz setzt das Memoran-
dum sich mit den Anforderungen zur Weiterentwicklung der Stadtentwicklungs-
politik und der entsprechenden Programme auf Bundesebene auseinander.
Neben der Forderung nach einer Verstärkung internetbasierter Kommunikation
mit der Öffentlichkeit und der Schaffung einer Urban Task Force nach britischem
Vorbild forderten die Experten vor allem „eine integrierte Betrachtung und ziel-
genaue Ausgestaltung aller Politikbereiche, die Auswirkungen auf die Stadtent-
wicklung haben“ und die „Effektivierung von Bundesfinanzhilfen“ – also eine
Verbesserung der Ressortkoordination sowie verstärktes Monitoring und Cont-
rolling der Mittelverwendung. Wie diese Forderungen verwirklicht werden kön-
nen, dazu machten die Experten keine Aussagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu,
dass die fachpolitische Position Deutschlands im (raumbezogenen) euro-
päischen Integrationsprozess mehr Gewicht braucht und es dazu „einer aus-
formulierten Politik“ bedarf, die es in Deutschland „im Unterschied zu
anderen europäischen Ländern“ bisher nicht gibt (BMVBS, Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.), Auf dem Weg zu einer natio-
nalen Stadtentwicklungspolitik. Memorandum, S. 19, 10)?

2. Wenn ja, wann wird die Bundesregierung eine entsprechend ausformulierte
Politik vorstellen?

3. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu,
dass Städte sich nicht isoliert entwickeln können, sondern „auf Kooperation
im stadtregionalen Zusammenhang, in Städtenetzwerken und in metropoli-
tanen Verantwortungsgemeinschaften angewiesen“ sind (ibd., S. 15)?

4. Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um im Rahmen ihrer stadt- und
raumentwicklungswirksamen Maßnahmen und Programme eine solche
Kooperation zu fördern?

5. Hält es die Bundesregierung für angebracht, Stadt-Umland-Kooperation zu
einem Bewertungskriterium für die Bewilligung strukturrelevanter Förder-
mittel zu machen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

6. Hält die Bundesregierung die Schaffung eines Modellprojektes für Maßnah-
men zur Förderung der interkommunalen Kooperation für sinnvoll, und wie
begründet sie ihre Auffassung?

7. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen von europäischer Ebene
nach einer Ausschreibungspflicht für kommunale Unternehmen unter dem
Gesichtspunkt der Förderung interkommunaler Kooperation?

8. Welche Maßnahmen oder politischen Initiativen hat die Bundesregierung in
Folge dieser Bewertung ergriffen bzw. wird sie in Zukunft ergreifen?

9. Wie viele Menschen wohnen in Deutschland in Zwischen- oder Peripher-
räumen (Definition: BBR, Raumordnungsbericht 2005, Bundestagsdruck-
sache 15/5500)?

10. Welche Programme und Maßnahmen des Bundes dienen der strukturellen
Entwicklung dieser Räume?

11. Wie hoch sind die vom Bund für diese Programme und Maßnahmen bereit-

gestellten Mittel (nach Programmen und pro Kopf der in Zwischen- und
Peripherräumen lebenden Menschen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6476

12. Welche Programme und Maßnahmen des Bundes dienen der strukturellen
Entwicklung von Zentralräumen?

13. Wie hoch sind die vom Bund für diese Programme und Maßnahmen zur
strukturellen Entwicklung von Zentralräumen bereitgestellten Mittel (nach
Programmen und pro Kopf der in Zentralräumen lebenden Menschen)?

14. Werden die Programme und Maßnahmen zur Förderung der strukturellen
Entwicklung von Zwischen- und Peripherräumen bzw. Zentralräumen koor-
diniert, und wenn ja, wie?

15. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu,
dass es bisher „an einer politischen Bündelung der diversen Politiken und
Ressourcen, an einer Reflektion der Wirkungen und an politischen Fest-
legungen (fehlt), was politisch für die Stadtentwicklung gewollt ist“
(BMVBS, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.), Auf
dem Weg zu einer nationalen Stadtentwicklungspolitik. Memorandum,
S. 19)?

16. Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um insbesondere den Mangel an
Bündelung der Politiken und Ressourcen zu beheben?

17. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu,
dass der bundespolitische Einfluss auf die Entwicklung der Städte sich bis-
her „ ,mit stiller Hand‘ und unreflektiert“ vollzieht und die verschiedenen
öffentlichen Programme des Bundes „inhaltlich, zeitlich und räumlich bes-
ser aufeinander abgestimmt werden“ müssen (ibd.)?

18. Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um dieser Forderung zu entspre-
chen?

19. Beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GA) neu auszurichten, und wie begründet sie ihre Entscheidung?

20. Wenn ja, an welchen Kriterien soll sich die Förderung in Zukunft orientie-
ren?

21. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu,
dass „die räumlichen Auswirkungen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen von Gesetzen und Förderprogrammen künftig besser
berücksichtigt werden müssen“ (ibd.)?

22. Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Forde-
rung umzusetzen?

23. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Expertenkommission zu,
dass der Einsatz der Bundesfinanzhilfen effektiver werden muss, also die
Verbesserung der Ressortkoordination, das Monitoring und Controlling der
Mittelverwendung, ein verändertes Finanzmanagement und ein intensiverer
Erfahrungsaustausch notwendig sind (ibd., S. 25)?

24. Wenn ja, durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung den
Einsatz der Bundesfinanzhilfen effektiver zu gestalten?

25. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um Mittel der EU – zum Beispiel
der Initiative JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment
in City Areas) – für die Städtebauförderung nutzbar zu machen?

26. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Wie viele städtebauliche Maßnahmen werden durch den Bund gefördert?
29. Wie hoch ist das durchschnittliche Förderungsvolumen?

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30. Welches sind die zwanzig Projekte mit dem niedrigsten Förderungs-
volumen?

31. Wie hoch sind das jeweilige Förderungsvolumen und die Förderdauer dieser
Maßnahmen?

32. Wie viele Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verwaltungsvereinbarungen,
verbindliche Schreiben oder Empfehlungen des Bundesministeriums oder
anderweitige Vorgaben des Bundes sind von den Ländern und Kommunen
bei der Beantragung und Durchführung von Fördermaßnahmen zu beach-
ten?

33. Um welche Vorgaben handelt es sich im Einzelnen?

34. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass angesichts der großen
Zahl an Fördergebieten und der zunehmenden Programmvielfalt Länder
und Kommunen bei der Umsetzung der Programme an Grenzen stoßen?

35. Erwägt die Bundesregierung, die Verwaltungsvereinbarungen mit den Län-
dern auf einen mehrjährigen Zeitraum auszudehnen?

36. Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

37. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

38. Erwägt die Bundesregierung im Rahmen der bisherigen Verwaltungsverein-
barungen die Umschichtungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Pro-
grammbereichen auf über 14 Prozent auszuweiten?

39. Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

40. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

41. Erwägt die Bundesregierung, die Verwaltungsvereinbarungen mit den Län-
dern zu vereinfachen?

42. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

43. Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

44. Wenn ja, welche weiteren Vereinfachungen der Verwaltungsvereinbarungen
sind beabsichtigt oder werden durch die Bundesregierung erwogen?

45. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch in der
Städtebauförderung die Deregulierung und Entbürokratisierung voranzu-
treiben?

46. Erwägt die Bundesregierung die Einführung neuer Vorgaben oder Förder-
kriterien in die Verwaltungsvereinbarungen?

47. Wenn ja, welche neuen Vorgaben oder Förderkriterien sind geplant?

48. Erwägt die Bundesregierung eine Reform der Altschuldenhilfe?

49. Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant?

50. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Sächsischen Lan-
desrechnungshofes (Jahresbericht 2005), dass viele Kommunen bestätigt
hätten, integrierte Stadtentwicklungspläne „lediglich wegen der Fördervor-
aussetzung zum Erhalt von Fördermitteln und nicht als Instrument aktiver
Steuerung der Stadtentwicklung erstellt zu haben und zu nutzen.“?

51. Was unternimmt die Bundesregierung, um dieses Problem zu beheben?

52. Aus welchem Grund wurden 1987 die 1976 eingeführten „integrierten
Stadtentwicklungskonzepte“ aus dem Baugesetzbuch gestrichen?

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53. Inwieweit entsprach die Idee „integrierter Stadtentwicklungskonzepte“
seinerzeit den heutigen Vorstellungen moderner Stadtentwicklung bzw. wo
liegen die Unterschiede?

54. Inwieweit sind die Erfahrungen der 70er und 80er Jahre mit „integrierten
Stadtentwicklungskonzepten“ in die heutige politische Konzeption einge-
flossen?

55. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Maßnahmen privatrechtlicher
Unternehmen grundsätzlich maximal in Höhe der tatsächlich nachgewiese-
nen Ausgaben gefördert werden dürfen, und wie begründet die Bundes-
regierung ihre Auffassung?

56. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die pauschalierte Förderung von
Rückbaumaßnahmen im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost, die – wie
zum Beispiel der Sächsische Landesrechnungshof 2005 bemängelt hat –
weit über den tatsächlichen Kosten der Unternehmen lag?

57. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission, dass
in Zukunft die Auswirkungen auch von politischen Maßnahmen in anderen
Politikbereichen, zum Beispiel in der Steuerpolitik, stärker einer „integrier-
ten Betrachtung“ hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Stadtentwicklung
unterzogen werden müssen (ibd., S. 26)?

58. Wenn ja, durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, zu
einer solchen „integrierten Betrachtung“ zu kommen?

59. Welche Bedeutung hat der innerstädtische Einzelhandel für das Ziel der
Bundesregierung „die Suburbanisierung abzuschwächen und eine Rück-
besinnung auf die Vorteile urbanen Lebens zu begünstigen“ (Bundesminis-
ter Wolfgang Tiefensee am 24. Mai 2006)?

60. Ist im Sinne einer „integrierten Betrachtung“ eine zusätzliche steuerliche
Belastung für innerstädtische Ladeninhaber gegenüber Konkurrenten an der
städtischen Peripherie mit diesem Ziel vereinbar?

61. Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann die zusätzliche steu-
erliche Belastung vieler Einzelhändler in innerstädtischen Lagen, die auf-
grund deutlich höherer Ladenmieten in den Zentren viel öfter eine monat-
liche Miete von mehr als 8 000 Euro zahlen als vergleichbar große Geschäfte
in der städtischen Peripherie und daher von der im Zuge der Unternehmens-
steuerreform eingeführten Besteuerung von Ladenmieten überdurchschnitt-
lich stark betroffen sind?

62. Beabsichtigt die Bundesregierung im Sinne einer integrierten Stadtentwick-
lungspolitik des Bundes diese Benachteiligung innerstädtischer Geschäfte
rückgängig zu machen oder in anderer geeigneter Weise auszugleichen?

63. Welche Bedeutung hat die Erreichbarkeit und verkehrliche Anbindung der
Innenstädte für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des innerstädti-
schen Einzelhandels gegenüber der „Grünen Wiese“?

64. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Individualver-
kehr zu?

65. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen verkehrsbeschrän-
kender Maßnahmen in den Innenstädten (zum Beispiel durch Umweltzonen
oder eine City-Maut) auf die Erreichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des
innerstädtischen Einzelhandels?

66. Sind von diesen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bestimmte soziale
Gruppen (z. B. Familien, Geringverdiener) stärker betroffen?
67. Begünstigt der innerstädtische oder innenstadtnahe Rückbau von Altbau-
substanz die „Rückbesinnung auf die Vorteile urbanen Lebens“?

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68. Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung den innerstädtischen und
innenstadtnahen Rückbau von Altbausubstanz?

69. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, diese Praxis zu ändern oder den
Rückbau zumindest zu erschweren, indem zum Beispiel zum Abriss vorge-
sehene Häuser zu einem marktgerechten Preis zum Kauf angeboten werden
müssen?

70. Welche Bedeutung hat das private innerstädtische Wohneigentum für das
Ziel „die Suburbanisierung abzuschwächen und eine Rückbesinnung auf die
Vorteile urbanen Lebens zu begünstigen“?

71. Wenn dem privaten Wohneigentum eine besondere Bedeutung zukommt,
wie fördert und/oder unterstützt die Bundesregierung den Erwerb innerstäd-
tischen Wohneigentums?

72. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, wie ursprünglich für Anfang 2007
angekündigt, Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge einzubezie-
hen?

73. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung innerstädtischer Hand-
werksansiedlungen für Städte, Unternehmen, Arbeitnehmer und Kunden
ein?

74. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des zunehmenden
Verdrängungsdrucks insbesondere auf Kleinbetriebe durch die zunehmende
Regelungsdichte des Immissionsschutzrechtes?

75. Welche Bedeutung haben u. a. die private Wohnungswirtschaft, private
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, öffentliche und private Verkehrs-
unternehmen, öffentliche und private Ver- und Entsorgungsunternehmen,
Handwerk und Einzelhandel für die Stadtentwicklung?

76. Sollte die Bedeutung dieser Gruppen nach Ansicht der Bundesregierung
wesentlich sein, warum waren dann nicht Vertreter dieser Gruppen Mitglied
in der Expertengruppe zur Konstituierung einer nationalen Stadtentwick-
lungspolitik?

77. Beabsichtigt die Bundesregierung dem Vorschlag der Expertenkommission
zur Einrichtung eines Kuratoriums zu entsprechen, das die Kampagne „Für
Stadt und Urbanität“ steuert?

78. Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung Vertreter der oben genannten
Gruppen an diesem Kuratorium zu beteiligen?

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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