BT-Drucksache 16/6396

Steuerklasse V abschaffen - Lohnsteuerabzug neu ordnen

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6396
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Antrag
der Abgeordneten Ina Lenke, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-
Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina
Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Steuerklasse V abschaffen – Lohnsteuerabzug neu ordnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Wissenschaftliche Untersuchungen haben belegt, dass innerhalb des Systems
des Ehegattensplittings gerade die Steuerklasse V die Arbeitsanreize für den
Zweitverdiener vermindert, und zwar umso mehr, je weiter die Einkommen der
Ehepartner auseinanderliegen. Aus diesem Grund wird die Steuerklasse V häu-
fig als Hindernis für eine Berufstätigkeit empfunden. Die relativ hohe Steuer-
belastung, die zwar im Rahmen der Veranlagung ausgeglichen wird, findet
keine Akzeptanz bei den Betroffenen. Hinzu kommt, dass die Einstufung in die
Steuerklasse V die Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutter-
schaftsgeld und künftig auch auf das Elterngeld mindert. Als Folge davon wird
geraten, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln, um höhere Leistungen
beanspruchen zu können. Die rein steuertechnisch begründete Einstufung in
Steuerklassen entscheidet so mit über die Höhe der genannten Leistungen. Das
ist nicht akzeptabel.

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass im Rahmen einer grundlegen-
den Steuerreform das heutige System der Besteuerung nach Lohnsteuerklassen

überarbeitet werden muss. Beispielhaft für eine Neuregelung ist der Gesetzent-
wurf der FDP-Bundestagsfraktion vom 15. Februar 2006 (Bundestagsdruck-
sache 16/679). Aber auch innerhalb des geltenden Einkommensteuerrechts ist
die Aufteilung der insbesondere von Ehegatten zu zahlenden Lohnsteuer ohne
die nicht akzeptierte Lohnsteuerklasse V möglich. Anhand der Bruttolöhne
lässt sich realitätsnäher ermitteln, welcher Anteil Lohnsteuer auf den einzelnen
Ehegatten entfällt.

Drucksache 16/6396 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Der Wegfall einer Steuerklasse macht die Überarbeitung des Lohnsteuerabzugs
und der Lohnsteuerklassen insgesamt erforderlich, zumal auch die „Kombina-
tionssteuerklasse“ III bei Wegfall der Steuerklasse V bedeutungslos wird.

Das von der Bundesregierung im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 vor-
gesehene Anteilsverfahren ist vom Ergebnis her zu begrüßen, verletzt allerdings
datenschutzrechtliche Belange. Arbeitgeber erfahren zwangsläufig die Höhe
des Einkommens der Ehegatten ihrer Arbeitnehmer. Der Deutsche Bundestag
ist der Auffassung, dass dieses Verfahren anonymisiert werden muss. Den
Finanzbehörden liegen aus den Veranlagungen des Vorjahres die Durchschnitts-
steuersätze für Ehegatten vor. Diese können den Arbeitgebern übermittelt wer-
den, die anschließend den Lohnsteuerabzug vornehmen. Bei Beginn der Berufs-
tätigkeit eines Ehepartners bzw. erstmaliger Zusammenveranlagung teilt er den
voraussichtlichen Arbeitslohn seiner Finanzbehörde mit, die dann den voraus-
sichtlichen Durchschnittssteuersatz ermittelt. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass
Steuerabzugsbeträge wie Werbungskosten und Sonderausgaben bereits im
Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, mit dem

1. das geltende System der Steuerklassen abgeschafft wird;

2. bei der Besteuerung von Ehegatten ein Anteilsverfahren eingeführt wird,
nach dem das Finanzamt den voraussichtlichen Durchschnittssteuersatz der
Ehegatten ermittelt. Dieser kann im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksich-
tigt werden.

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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