BT-Drucksache 16/6299

Hilfsmittelansprüche gehörloser Beamtinnen und Beamter

Vom 5. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6299
16. Wahlperiode 05. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Elke Reinke,
Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Hilfsmittelansprüche gehörloser Beamtinnen und Beamter

Hörbehinderte Menschen haben nach § 17 des Sozialgesetzbuchs I das Recht, bei
der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere bei ärztlichen Untersuchun-
gen, Gebärdensprache zu verwenden. Die zuständigen Leistungsträger finanzie-
ren diese Kommunikationshilfe nach Prüfung des Erfordernisses. Gehörlosen Be-
amtinnen und Beamten, die bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind,
wird diese Leistung verwehrt: Gebärdensprachdolmetscher gelten nach den Bei-
hilfevorschriften des Bundes grundsätzlich nicht als beihilfefähig, die privaten
Krankenversicherungen sehen diese Leistung in der Regel nicht im Versiche-
rungstarif vor und die Integrationsämter argumentieren, Kommunikationshilfen
ausschließlich in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz bezahlen zu
müssen. Bei der Ausgestaltung der Beihilfevorschriften hat das Bundesverwal-
tungsgericht dem Dienstherrn einen weiten Gestaltungsspielraum zugesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Beihilfevorschriften
des Bundes um das Leistungsangebot Gebärdensprachdolmetschereinsätze
bei Arztbesuchen erweitert werden, um diese spezielle Benachteiligung auf-
zuheben?

Falls ja, wann?

Falls nein, wie ist das mit der in § 79 des Bundesbeamtengesetzes genannten
Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar?

2. Wie ist es zu rechtfertigen, dass sich die Postbeamtenkrankenkasse bezüglich
ihres Leistungsumfangs (Zuzahlungspflichten etc.) eng an die Regelungen
des Sozialgesetzbuchs V anlehnt, einzelne Leistungen wie Gebärdensprach-
dolmetschereinsätze dann aber doch nicht übernimmt?

3. Inwieweit sieht sich die Bundesregierung an die von ihr unterzeichneten
UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gebun-
den, wonach die Vertragsstaaten Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangs-
barrieren unter anderem in medizinischen Einrichtungen ergreifen sowie Ge-
bärdensprachdolmetscher zur Verfügung stellen sollen?

4. Lassen sich aus den Beihilfevorschriften des Bundes überhaupt irgendwelche
für gehörlose Menschen relevanten Hilfsmittelansprüche ableiten, falls ja,
welche?

Berlin, den 3. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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