BT-Drucksache 16/6181

Umsetzung des Prümer Vertrages

Vom 31. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6181
16. Wahlperiode 31. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Umsetzung des Prümer Vertrages

Der Vertrag von Prüm ist ein Übereinkommen von sieben Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und regelt die Übermittlung von DNA-, Fingerabdruck-
und personenbezogenen Daten im Bereich der verstärkten polizeilichen Zusam-
menarbeit zum Zweck der Verfolgung und Verhinderung von Straftaten. Die
Justiz- und Innenminister der Europäischen Union haben am 15. Februar 2007
beschlossen, den überwiegenden Teil dieser Regelungen des Prümer Vertrages
in das EU-Recht zu überführen.

Der zuständige Ausschuss des britischen Oberhauses beschäftigte sich in einer
Stellungnahme mit den Kosten der Umsetzung des Prümer Vertrages. Dabei
kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass rund 31 Millionen britische Pfund
(ca. 46 Millionen Euro) notwendig seien, um Großbritannien in die Lage zu ver-
setzen, die Anforderungen des Prümer Vertrages zu erfüllen. Der Betrieb des
Datenaustausches auf der Grundlage des Prümer Vertrages sei danach nicht be-
zifferbar.

Die britische Home Office Ministerin Joan Ryan gab dem britischen Oberhaus
die Auskunft, die deutsche Delegation habe auf einem technischen Workshop in
Wiesbaden am 9. März 2007 erklärt, dass die Implementierung des Prümer Ver-

trages Deutschland ca. 900 000 Euro kosten würde.

Die Planungen zur technischen Umsetzung des Datenaustausches sind im Detail
bislang nicht bekannt. Eine generelle Folgenabschätzung liegt nicht vor.

Auf schriftliche Anfragen von Mitgliedern der ALDE-Fraktion des Europäischen
Parlaments antwortete der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Franco
Frattini, am 12. Juni 2007, die Umsetzung von Teilen des Vertrages von Prüm

Drucksache 16/6181 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sei möglicherweise nur ein erster Schritt zu einer zentralisierten europäischen
Datenbank, die Vor- und Nachteile eines dezentralisierten oder zentralisierten
Zugangs müssten noch einer gründlichen Bewertung unterzogen werden. Des
Weiteren gäbe es Pläne zur Nutzung der Fingerabdruckdaten für andere Zwecke
als zur Bekämpfung des Terrorismus, es lägen aber noch keine endgültigen
Schlussfolgerungen vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Umsetzung des Prü-
mer Vertrages für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt (einschließ-
lich der Belastungen für die Landeshaushalte) sowohl hinsichtlich Installa-
tion als auch hinsichtlich der jährlichen Betriebskosten?

2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Umsetzung des Prü-
mer Vertrages für die Europäische Union?

3. Wie erklärt sich die Bundesregierung den erheblichen Unterschied in der
Ansetzung der Umsetzungskosten für die Regelungen des Prümer Vertrages
zwischen dem Ansatz der deutschen Delegation des Wiesbadener Work-
shops vom 9. März 2007 für Deutschland in Höhe von ca. 900 000 Euro und
dem Ansatz des britischen Oberhauses für Großbritannien in Höhe von ca.
46 Millionen Euro?

4. Sollten die Kosten des Datenaustausches nach Ansicht der Bundesregierung
zukünftig insgesamt aus dem Haushalt der Europäischen Union getragen
werden, und welche Erwägungen sind für die Bundesregierung für diese
Frage ausschlaggebend?

5. Welche Bundesmittel wurden bereits aufgewandt zur Umsetzung des Prü-
mer Vertrages?

6. Aus welchen Haushaltstiteln des Haushalts für 2007 werden Mittel in wel-
cher Höhe zur Umsetzung des Prümer Vertrages verwendet?

7. Welche Beträge plant die Bundesregierung für die Umsetzung des Prümer
Vertrages in den nächsten Jahren ein, und in welchen Haushaltstiteln werden
diese geführt werden?

8. Wie genau soll der Datenaustausch technisch umgesetzt werden, und wie
weit sind die Verhandlungen dabei mit den anderen teilnehmenden Staaten
vorangekommen?

9. Inwieweit wird die Bundesregierung eine Folgenabschätzung durchführen?

10. Welche Regelungen sollen noch vorgesehen werden hinsichtlich der
Zweckbindung bei der Verwendung der Daten und der Weitergabe der Da-
ten an Drittstaaten?

11. Wie soll generell der deutsche Datenschutzstandard bei den weitergegebe-
nen Daten in den Empfängerstaaten sichergestellt werden?

12. Wie steht die Bundesregierung den europäischen Plänen bzw. Überlegun-
gen gegenüber, im Zuge der Umsetzung von Teilen des Vertrages von Prüm
eine zentralisierte europäische Datenbank zu schaffen?

13. Wie steht die Bundesregierung den europäischen Plänen bzw. Überlegun-
gen gegenüber, die Fingerabdruckdaten, welche im Rahmen des Vertrages
von Prüm ausgetauscht werden, für andere Zwecke als zur Bekämpfung des
Terrorismus zu nutzen?

14. Welche grundgesetzlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung bei der
geplanten Ausübung exekutiver Befugnisse durch ausländische Beamte in

Deutschland?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6181

15. Hält die Bundesregierung die disziplinar- und strafrechtlichen Sanktions-
möglichkeiten für ausreichend, wenn deutsche Beamte bei Einsätzen im
Ausland ihren gesetzlich definierten Handlungsauftrag überschreiten?

Wenn ja, warum?

Berlin, den 31. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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