BT-Drucksache 16/6127

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

Vom 23. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6127
16. Wahlperiode 23. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller,
Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

In der Presse wird zurzeit über eine Auseinandersetzung am Universitätsklini-
kum Essen berichtet („Leiharbeiter beim Uniklinikum Essen“ aus der Sendung
Westpol, WDR vom 18. Februar 2007 und „Klinik-Tochter wird zum Streitfall“,
NRZ, 18. Februar 2007). Das Klinikum hatte im Oktober 2006 die Personalser-
vice GmbH (PSG) gegründet, eine Leiharbeitsfirma, die ihre zurzeit 63 Beschäf-
tigten nur an das Universitätsklinikum ausleiht.

Der Vorgang gründet auf dem Modell, dass Unternehmen Tochterunternehmen
gründen, um von diesen für ihre eigene Produktion oder Dienstleistungserbrin-
gung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entleihen. Wenn diese Tochter-
unternehmen die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband der Zeitarbeit
erwerben, soll dann die Tarifbindung zu den Tarifverträgen der Zeitarbeit beste-
hen. Die entliehenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach diesen
für den Arbeitgeber deutlich günstigeren Tarifverträgen vergütet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Darf ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber wie das Universitätsklinikum
Essen überhaupt eine konzerneigene Verleih-GmbH gründen?

Wenn ja, warum?

2. Inwieweit stellt die ausschließliche Überlassung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns eine zulässige Arbeitnehmerüber-
lassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dar (bitte
mit Begründung)?

3. Gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überhaupt für öffentlich-rechtliche
Unternehmen (wie das Universitätsklinikum) (bitte mit Begründung)?

4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund der konzerninternen
Arbeitnehmerüberlassung existierende Tarifstrukturen unterlaufen und ge-
fährdet werden, und inwieweit besteht im Bezug auf den Schutz der Tarif-
autonomie Handlungsbedarf?

5. Sind reine Scheinkonstruktionen, die offensichtlich innerhalb eines Konzerns
lediglich dazu dienen, die Personalkosten dauerhaft zu senken, im Sinne des
AÜG zulässig (bitte mit Begründung)?

6. Inwieweit sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Bedarf, das
AÜG insbesondere in Bezug auf die derzeit unbefristete Verleihdauer und die
Tariföffnung zu verändern, und wie begründet sie ihre Haltung?

Berlin, den 20. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.