BT-Drucksache 16/6024

Anti-Mobbingberatung als Präventionsleistung der Krankenkassen

Vom 6. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6024
16. Wahlperiode 06. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze,
Monika Knoche, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Anti-Mobbingberatung als Präventionsleistung der Krankenkassen

Immer mehr Menschen leiden unter Angriffen durch Mobbing. Ein vielschich-
tiges Problem, dass sich durch alle Gesellschaftsschichten zieht und sowohl
Schülerinnen und Schüler, vor allem aber Berufstätige betrifft.

Oftmals sind Beschwerden wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen,
Schlaflosigkeit, Bluthochdruck, Herzschmerzen, Geschwüre, Muskelverspan-
nungen und schwere Depressionen die Folgen von andauernden Schikanen, Be-
lästigungen, Bloßstellungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen durch Arbeits-
kollegen oder Vorgesetzte. Laut Mobbing-Report des Bundesministeriums für
Arbeit leiden 53,2 Prozent der Betroffenen unter Angstzuständen, 60,9 Prozent
unter Nervosität und 57 Prozent unter Leistungs- und Denkblockaden.

In wirtschaftlicher Hinsicht entstehen durch Arbeitsausfälle oder abnehmende
Arbeitsleistung sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Krankenkassen be-
trächtliche Schäden. Noch wichtiger aber ist das Leid der Betroffenen.

Anti-Mobbing-Beratungsstellen helfen. Sie bieten sowohl Aufklärung als auch
praktische Unterstützung. So tragen sie dazu bei, möglicherweise schwerwie-
genden – und teuren – Krankheitsverläufen vorzubeugen. Leider scheitert die
Arbeit der Beratungsstellen oftmals an der Finanzierung. Eine Beteiligung der
Krankenkassen könnte dieses Problem vermindern.

Laut der gemeinsamen Vereinbarung der Spitzenverbände der Kassen dürfen
Leistungen für folgende Bereiche zur Verfügung gestellt werden:

● für eine bedarfsgerechte Veränderung des Bewegungsverhaltens und der
Bewegungsgewohnheiten,

● zur gesundheitsbewussten Ernährung und zur Reduktion von Übergewicht,

● zur Entspannung und Stressbewältigung sowie

● zur Förderung des Nichtrauchens bzw. zur Prävention des riskanten und
schädlichen Konsums von Suchtmitteln.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was unterscheidet nach Auffassung der Bundesregierung die oben geschil-
derten Mobbing-Folgen von „Stress“?

2. Wie viele professionell betriebene Anti-Mobbing-Beratungsstellen sind der
Bundesregierung bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und
Trägern)?

Drucksache 16/6024 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Welche Erkenntnisse über Erfolge bzw. Misserfolge von Anti-Mobbing-
Beratung liegen der Bundesregierung vor?

4. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, dass Krankenkassen
auf Grund des § 20 SGB V an der Mitfinanzierung von Anti-Mobbing-Bera-
tungsstellen beteiligt werden?

Berlin, den 5. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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