BT-Drucksache 16/6011

Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr

Vom 5. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6011
16. Wahlperiode 05. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr

In einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung
an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages als 1. Untersu-
chungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG vom 12. Juni 2007 informiert
dieser die Ausschussmitglieder darüber, dass im Zentrum für Nachrichtenwesen
der Bundeswehr (ZNBw) „im Wesentlichen die Daten, die in den Jahren 1999
bis 2003 aus den Einsatzgebieten gewonnen wurden“, im Zuge einer versuchten
Datensicherung von Daten aus dem Systemverbund JASMIN (Joint Analysis
System Military Intelligence) verloren gegangen seien. Dieser Datenverlust
resultiere aus dem technischen Defekt eines Datensicherungsroboters, mit des-
sen Hilfe auf Bandkassetten Daten außerhalb des Systems JASMIN archiviert
werden sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen Stellen stammen die Daten, die in das System JASMIN im Amt
für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ANBw, seit 2002: Zentrum für
Nachrichtenwesen der Bundeswehr [ZNBw]) eingespeist wurden/werden,
und um welche Art von Daten handelt es sich dabei?

2. Werden die Daten, die an das ANBw/ZNBw gesendet wurden/werden, stets
nur dorthin oder auch an weitere Stellen übermittelt?

Wenn ja, an welche?

Drucksache 16/6011 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. An welche Stellen außer dem ANBw/ZNBw wurden die Daten, die im
ZNBw verloren gingen, im Zuge der Übermittlung an das ANBw/ZNBw
entweder in vollem Umfang oder in Form von Zusammenfassungen eben-
falls übermittelt?

4. Für den Fall, dass die verloren gegangenen Daten auch an weitere Stellen
übermittelt wurden, liegen diese Daten bei diesen Stellen noch vor?

Wenn nein, warum nicht?

5. Liegen die in Rede stehenden Daten noch bei den Stellen vor, die diese über-
mittelt haben?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wurden/werden die im ANBw/ZNBw eingehenden Daten von ihm an an-
dere Stellen weitergeleitet?

Wenn ja, an welche Stellen und auf welchem Wege (elektronisch oder auf
Papier) erfolgte die Weiterleitung?

7. Für den Fall, dass vom ANBw/ZNBw Daten an andere Stellen weitergelei-
tet wurden, liegen diese Daten bei diesen Stellen noch vor?

Wenn nein, warum nicht?

8. Wird beim Eingang von Daten, die in das System JASMIN im ANBw/
ZNBw eingespeist wurden/werden, ein Eingangsbuch geführt?

Wenn ja, ließe sich anhand dieser Eingangsbücher rekonstruieren, welche
Daten übermittelt wurden oder ließen sich die verloren gegangenen Daten
damit sogar wiederbeschaffen?

Wenn nein, warum werden solche Eingangsbücher nicht geführt?

9. Welchen Speicherumfang wiesen die verloren gegangenen Daten auf, und
mit welcher Speicherkapazität war der eingesetzte Datensicherungsroboter
ausgestattet?

10. Warum wurde beim Versuch der Datensicherung mit dem eingesetzten
Datensicherungsroboter keine zweite Sicherungskopie angefertigt, bei-
spielsweise durch den Einsatz eines zweiten Datensicherungsroboters, um
das Risiko eines eventuellen Datenverlustes zu minimieren?

11. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der externen Siche-
rung derart relevanter Daten, wie sie im Fall des Systems JASMIN durch
den Datensicherungsroboter durchgeführt werden sollte, eine zweite Siche-
rungskopie Standard sein sollte?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wurden angesichts der Relevanz der im ANBw/ZNBw gespeicherten Daten
für die Einsätze der Bundeswehr regelmäßige Datensicherungen auf alter-
nativen Speichermedien (Backups) des Systems JASMIN durchgeführt, auf
die im Falle eines Datenverlustes zurückgegriffen hätte werden können?

Wenn ja, warum lassen sich die Daten nicht anhand dieser Backups rekons-
truieren?

Wenn nein, warum wurden solche Backups nicht durchgeführt?

13. Wurde ein Versuch für die Rettung oder Rekonstruktion der Daten unter-
nommen, als im ZNBw bemerkt wurde, dass die Bandkassetten aus dem
zum Einsatz gekommenen Datensicherungsroboters nicht mehr lesbar wa-
ren?

Wenn ja, wer hat diesen Versuch der Datenwiederherstellung unternommen,
und wie oft wurde versucht die Daten zu rekonstruieren?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6011

14. Wenn ein oder mehrere Rettungs-/Rekonstruktionsversuche der Daten un-
ternommen wurden, wurde hierbei externer Sachverstand herangezogen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

15. Wurde der Datenverlust, als dieser im ZNBw bekannt wurde, gemeldet?

Wenn ja, wann und wem?

Wenn nein, warum nicht?

16. Warum wurde der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages nach
dem Bekanntwerden des Datenverlustes im ZNBw nicht hierüber in Kennt-
nis gesetzt?

17. Aufgrund welcher Vorschriften/Rechtsgrundlagen wurden die nicht mehr
lesbaren Bandkassetten am 4. Juli 2005 vernichtet?

18. Wie lauteten die einschlägigen Bestimmungen der zum damaligen Zeit-
punkt gültigen Vorschriften zum Umgang mit Verschlusssachen genau, und
wurden diese seither geändert?

19. Wer hat wann die Vernichtung der Bandkassetten angeordnet?

20. Welche Aufbewahrungsfristen für Daten haben am ANBw gegolten, bzw.
gelten am ZNBw?

21. Gelten gesonderte Aufbewahrungsfristen für unbrauchbar gewordene Da-
ten?

Wenn ja, welche und auf welchen Vorschriften/Rechtsgrundlagen basieren
diese Sonderfristen?

22. Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, um einen
Datenverlust am ZNBw in Zukunft zu verhindern?

Berlin, den 5. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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