BT-Drucksache 16/5993

Einsatz von geschützten Fahrzeugen in Afghanistan

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5993
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-
Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Einsatz von geschützten Fahrzeugen in Afghanistan

Der Bundesminister der Verteidigung hat seit den Anschlägen auf Bundeswehr-
patrouillen in Kundus im Juni 2006 angewiesen, dass Patrouillen in Afghanistan
zum Schutz der Soldaten nur noch in geschützten Fahrzeugen durchgeführt
werden dürfen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung, Christian Schmidt, hat die Aktualität dieser Weisung unter ande-
rem am 23. Mai 2007 in einer Sitzung des Deutschen Bundestages bekräftigt. So
verständlich diese Weisung mit Blick auf den größtmöglichen Schutz der Bun-
deswehrangehörigen im Einsatz ist, so erschwerend wirkt sie sich auf den Kon-
takt zur Zivilbevölkerung aus, der für die Akzeptanz von Stabilisierungsmis-
sionen und den zivilen Wiederaufbau von besonderer Bedeutung ist. Deshalb
scheint ein der jeweiligen Sicherheitslage und Geländebeschaffenheit angepass-
tes Verhalten angezeigt zu sein.

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung über den Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan sind in den Medien auf Filmen und Fotos vermutlich auch deshalb
immer wieder ungeschützte Fahrzeuge bei Fahrten und Einsätzen zu sehen.

Aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom
19. Dezember 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3931) zur Ausstattung der Bun-
deswehr mit geschützten Fahrzeugen ging darüber hinaus hervor, dass in

Afghanistan lediglich 67 Prozent der Fahrzeuge des Gesamtbestandes eine
Schutzausstattung haben und von diesen im Durchschnitt nur 82 Prozent ein-
satzfähig sind.

Drucksache 16/5993 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Feldlager, Einheiten und Truppenteile der Bundeswehr in Afghanis-
tan sind von der Weisung des Bundesministers der Verteidigung betroffen,
und welche nicht?

2. Welche Fahrzeugtypen und -klassen in Afghanistan sind von der Weisung
des Bundesministers der Verteidigung betroffen, und welche nicht?

3. Gilt diese Weisung auch für „Operational Mentoring and Liasion Teams“
(OMLT) der Bundeswehr in Afghanistan, wenn nicht, warum?

4. Gilt die Weisung auch für Versorgungsfahrten, Personentransporte etc. der
Bundeswehr in Afghanistan, wenn nicht, warum?

5. Trifft es zu, dass Versorgungsfahrten, Personentransporte etc. der Bundes-
wehr in Afghanistan dennoch in ungeschützten Fahrzeugen stattfinden, und
wenn ja, warum und in welchem Ausmaß?

6. Verfügt die Bundeswehr über geschützte Transportfahrzeuge (GTF) in Af-
ghanistan und wie hoch ist ihre Anzahl?

7. Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzbereitschaft der geschützten
Transportfahrzeuge (GTF) der Bundeswehr in Afghanistan?

8. Wie hoch ist die Anzahl geschützter Führungs- und Funktionsfahrzeuge
(GFF) der Bundeswehr in Afghanistan?

9. Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzbereitschaft der geschützten Füh-
rungs- und Funktionsfahrzeuge (GFF) der Bundeswehr in Afghanistan?

10. Wie hoch ist die Anzahl der Patrouillenfahrten der Bundeswehr in Afgha-
nistan?

11. Wie hoch ist die Anzahl der Versorgungsfahrten, Personentransporte, etc.
der Bundeswehr in Afghanistan?

12. Trifft es zu, dass die Anzahl der Patrouillenfahrten nach der Weisung des
Bundesministers der Verteidigung verringert werden musste, und wenn ja,
warum?

13. Trifft es zu, dass zurzeit keine Fußpatrouillen der Bundeswehr in Afghanis-
tan stattfinden?

14. Welche Einschränkungen der Patrouillentätigkeit der Bundeswehr in
Afghanistan ergeben sich durch die begrenzte Reichweite und Geländegän-
gigkeit der geschützten Fahrzeuge?

15. Wie groß ist der Radius um ein Feldlager, der durch eine Patrouille der Bun-
deswehr mit geschützten Fahrzeugen abgedeckt werden kann?

16. Trifft es zu, dass geschützte Fahrzeuge der Bundeswehr ohne Lafette und
Bewaffnung Patrouillentätigkeiten in Afghanistan ausüben mussten, um
nicht zu „aggressiv“ zu wirken?

17. Wenn ja, wie hätte sich die Besatzung dieser Fahrzeuge im Ernstfall wehren
sollen?

18. Wie werden die ungeschützten Fahrzeuge der Bundeswehr in Afghanistan
genutzt, solange die Weisung des Bundesministers der Verteidigung gilt?

19. Wie lange soll die Weisung des Bundesministers der Verteidigung, dass
Patrouillen in Afghanistan nur noch in geschützten Fahrzeugen durchge-
führt werden dürfen, gelten?

Berlin, den 3. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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