BT-Drucksache 16/5930

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5200- Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5930
16. Wahlperiode 04. 07. 2007
Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Norbert Barthle, Petra Hinz (Essen),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zur deut-
lichen Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sowie der
Tätigkeit von Vereinen aufzugreifen. Dazu gehört u. a., das
Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler zu
gestalten. Auch sollen Anreize geschaffen werden, sich
durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu be-
teiligen. Die für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen
Kulturlandschaft Deutschlands unverzichtbaren Instrumente
der Förderung – wie z. B. die Mitgliedschaft in Kulturför-
dervereinen – sollen gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu die Änderung folgender Ge-
setze vor:

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgaben-
ordnung

Artikel 7 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkung-
steuergesetzes

Artikel 9 Inkrafttreten

Durch den Gesetzentwurf und unter Berücksichtigung der
vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Ände-
Engagements
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/5200 –

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungs-
verordnung

rungen ergeben sich für die Haushalte der Gebietskörper-
schaften in den Rechnungsjahren 2008 bis 2011 die nachfol-
gend dargestellten Auswirkungen:

Drucksache 16/5930 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

(Steuermindereinnahmen (-) in Mio. )

Kassenjahr
lfd.
Nr.

Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2007 2008 2009 2010 2011

1 § 3 Nr. 26 EStG Ingsg. - 95 - - 60 - 95 - 95 - 95
ESt - 90 - - 55 - 90 - 90 - 90 Anhebung des

Übungsleiterfreibetrags auf 2.100 SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Bund - 43 - - 28 - 43 - 43 - 43
ESt - 38 - - 23 - 38 - 38 - 38
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Länder - 38 - - 24 - 38 - 38 - 38
ESt - 38 - - 24 - 38 - 38 - 38
Gem. - 14 - - 8 - 14 - 14 - 14
ESt - 14 - - 8 - 14 - 14 - 14
2 § 3 Nr. 26 a EStG Ingsg. - 145 . - 90 - 145 - 145 - 145

ESt - 140 . - 85 - 140 - 140 - 140
SolZ - 5 . - 5 - 5 - 5 - 5

Einführung einer steuerfreien
Aufwandspauschale in Höhe von
500 jährlich für alle ehrenamtlich
Tätigen Bund - 65 . - 41 - 65 - 65 - 65

ESt - 60 . - 36 - 60 - 60 - 60
SolZ - 5 . - 5 - 5 - 5 - 5
Länder - 59 . - 36 - 59 - 59 - 59
ESt - 59 . - 36 - 59 - 59 - 59
Gem. - 21 . - 13 - 21 - 21 - 21
ESt - 21 . - 13 - 21 - 21 - 21
3 § 10 b EStG Ingsg. . - . . . .

Est . - . . . .
SolZ . - . . . .

Verbesserter Sonderausgaben-
abzug für Mitgliedsbeiträge an
Vereine zur Förderung kultureller
Einrichtungen Bund . - . . . .

Est . - . . . .
SolZ . - . . . .

Länder . - . . . .
Est . - . . . .

Gem. . - . . . .
Est . - . . . .

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5930

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

(Steuermindereinnahmen (-) in Mio. )

Kassenjahr
lfd.
Nr.

Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2007 2008 2009 2010 2011
4 Ingsg. - 240 - - 140 - 245 - 250 - 260 § 10 b Abs. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2

KStG und § 9 Nr. 5 GewStG GewSt - 35 - - 20 - 35 - 35 - 40
Est - 150 - - 90 - 150 - 155 - 160
KSt - 45 - - 25 - 50 - 50 - 50
SolZ - 10 - - 5 - 10 - 10 - 10
Bund - 98 - - 57 - 100 - 102 - 105
GewSt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 2
Est - 64 - - 38 - 64 - 66 - 68
KSt - 23 - - 13 - 25 - 25 - 25
SolZ - 10 - - 5 - 10 - 10 - 10

Anhebung der Höchstgrenzen für den
Spendenabzug auf 20 % des Gesamt-
betrags der Einkünfte und 4 vom
Tausend der Summe aus Umsätzen,
Löhnen und Gehältern für alle förde-
rungswürdigen Zwecke in ESt, KSt und
GewSt; Abschaffung des zeitlich be-
grenzten Vor- und Rücktrags von Groß-
spenden und der zusätzlichen Höchst-
grenze für Spenden an Stiftungen.
Einführung eines unbegrenzten
Spendenvortrags

Länder - 90 - - 53 - 93 - 96 - 98
GewSt - 5 - - 3 - 5 - 5 - 5
Est - 63 - - 38 - 63 - 66 - 68
KSt - 22 - - 12 - 25 - 25 - 25
Gem. - 52 - - 30 - 52 - 52 - 57
GewSt - 29 - - 16 - 29 - 29 - 33
Est - 23 - - 14 - 23 - 23 - 24
5 Ingsg. - 10 - 5 - 10 - 10 - 10 - 10 § 10 b Abs. 1 a EStG und
§ 9 Nr. 5 GewStG GewSt . . . . . .

Est - 10 - 5 - 10 - 10 - 10 - 10
SolZ . . . . . .

Anhebung des Höchstbetrages für die
Ausstattung von Stiftungen mit Kapital
von 307.000 auf 1.000.000 in ESt
und GewSt

Bund - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
GewSt . . . . . .
Est - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
SolZ . . . . . .

Länder - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4
GewSt . . . . . .
Est - 4 - 2 - 4 - 4 - 4 - 4

Gem. - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2
GewSt . . . . . .
Est - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2

Drucksache 16/5930 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

(Steuermindereinnahmen (-) in Mio. )

Kassenjahr
lfd.
Nr.

Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2007 2008 2009 2010 2011

6 Ingsg. . - . . . . § 10 b Abs. 4 S. 3 EStG und
§ 9 Abs. 3 S. 3 KStG Est . - . . . .

KSt . - . . . .
SolZ . - . . . .
Bund . - . . . .

Senkung des Haftungssatzes für
unrichtig ausgestellte Zuwendungs-
bestätigungen und fehlverwendete
Zuwendungen von 40 % auf 30 % der
Zuwendungen

Est . - . . . .
KSt . - . . . .
SolZ . - . . . .

Länder . - . . . .
Est . - . . . .
KSt . - . . . .

Gem. . - . . . .
Est . - . . . .
7 § 64 Abs. 3 und § 67 a Abs. 1 AO Ingsg. . . . . . .
GewSt . . . . . .
Kst . . . . . .
SolZ . . . . . .
Bund . . . . . .

Anhebung der Besteuerungsgrenze
für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe,
die keine Zweckbetriebe sind, sowie
der Zweckbetriebsgrenze bei
sportlichen Veranstaltungen von
jeweils 30.678 Euro auf 35.000 Euro
Einnahmen im Jahr GewSt . . . . . .

Kst . . . . . .
SolZ . . . . . .

Länder . . . . . .
GewSt . . . . . .
Kst . . . . . .

Gem. . . . . . .
GewSt . . . . . .
8 § 23 a Abs. 2 UStG Ingsg. . - . . . .
USt . - . . . .

Anhebung der Umsatzgrenze für die
Inanspruchnahme des Durchschnitts-
satzes von 30.678 auf 35.000 Bund . - . . . .

USt . - . . . .

Länder . - . . . .
USt . - . . . .
Gem. . - . . . .
USt . - . . . .

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5930

Finanzielle Auswirkungen
(Steuermindereinnahmen (-) in Mio. €)

Kassenjahr
lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1) 2007 2008 2009 2010 2011

9 Ingsg. - 490 - 5 - 300 - 495 - 500 - 510 Finanzielle Auswirkungen
insgesamt GewSt - 35 . - 20 - 35 - 35 - 40

Est - 390 - 5 - 240 - 390 - 395 - 400
KSt - 45 . - 25 - 50 - 50 - 50
SolZ - 20 . - 15 - 20 - 20 - 20
USt . - . . . .

Bund - 210 - 2 - 130 - 212 - 214 - 217
GewSt - 1 . - 1 - 1 - 1 - 2
Est - 166 - 2 - 101 - 166 - 168 - 170
KSt - 23 . - 13 - 25 - 25 - 25
SolZ - 20 . - 15 - 20 - 20 - 20
USt . - . . . .

Länder - 191 - 2 - 117 - 194 - 197 - 199
GewSt - 5 . - 3 - 5 - 5 - 5
Est - 164 - 2 - 102 - 164 - 167 - 169
KSt - 22 . - 12 - 25 - 25 - 25
USt . - . . . .

Gem. - 89 - 1 - 53 - 89 - 89 - 94
GewSt - 29 . - 16 - 29 - 29 - 33
Est - 60 - 1 - 37 - 60 - 60 - 61
USt . - . . . .
Anmerkungen:
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten

Berichterstatterin Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin
Drucksache 16/5930 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Mangels statistischer Daten sind Aussagen zu den Auswir-
kungen auf die öffentlichen Haushalte (Kosten der Finanz-
verwaltung) nicht bezifferbar bzw. nicht quantifizierbar.

Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft entstehen durch die gesetzlichen
Regelungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Ge-
meinnützigkeits- und Spendenrechts nicht. Negative Aus-
wirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau sowie auf Ver-
braucherinnen und Verbraucher entstehen nicht.

Bürokratiekosten

Es werden zwei Informationspflichten für Unternehmen
eingeführt.

Betroffene Unternehmen: es liegen keine Daten vor.

Häufigkeit/Periodizität: je einmal für einen Veranla-
gungszeitraum.

Erwartete Kosten: nicht bezifferbar.

Für Bürgerinnen und Bürger wird eine neue Informations-
pflicht eingeführt.

Betroffene Kreise: es liegen teilweise Daten vor,
siehe besondere Begründung.

Häufigkeit/Periodizität: einmal für einen Veranla-
gungszeitraum.

Erwartete Kosten: nicht bezifferbar.

Es wird eine Informationspflicht für Bürgerinnen und Bür-
ger vereinfacht.

Betroffene Kreise: es liegen keine Daten vor.

Häufigkeit/Periodizität: einmal jährlich.

Erwartete Kosten: nicht bezifferbar.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 4. Juli 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Norbert Barthle
Berichterstatter

Petra Hinz (Essen) Dr. Gesine Lötzsch

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