BT-Drucksache 16/5732

Perspektiven schaffen - Angebot und Struktur der beruflichen Bildung verbessern

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5732
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Antrag
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Britta Haßelmann, Brigitte Pothmer,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Perspektiven schaffen – Angebot und Struktur der beruflichen Bildung
verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist trotz der konjunkturellen Hochphase
weiterhin kritisch. Es fehlt der entscheidende Impuls aus der Wirtschaft, ihre
Beteiligungsquote an der betrieblichen Ausbildung zu erhöhen. Vor allem die
großen Unternehmen sind ganz klein, was die Ausbildung angeht. Eine Um-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergab, dass die durchschnitt-
liche Ausbildungsquote der DAX-Unternehmen für 2006 gerade einmal 5,1 Pro-
zent betrug. Das ist sogar ein Rückgang im Vergleich zu 2005 und weit unter
dem Durchschnitt aller Betriebe von 6,5 Prozent.

Die Bundesregierung und viele Arbeitgeber feierten im Mai vermeintlich bes-
sere Ausbildungszahlen als im Vorjahr. Zum Feiern besteht aber weiterhin kein
Anlass: Die Zahl der „echten“ betrieblichen Ausbildungsplätze ist im Vergleich
zum Vorjahr bisher deutlich gesunken. Die Zahl der vermittelten Bewerberin-
nen und Bewerber ist nur deswegen gestiegen, weil immer mehr Jugendliche
öffentlich geförderte Ausbildungsplätze bekommen. Die Zahlen der Bundes-
agentur machen das sehr deutlich und auch die Kammern erklären, dass die bei
ihnen gemeldeten abgeschlossenen Ausbildungsverträge nicht nur die betrieb-
lichen, sondern alle Ausbildungsangebote umfassen. Weil die außerbetrieb-
lichen Ausbildungsplätze schon zu einem frühen Zeitpunkt angeboten werden,
machen sie sich derzeit so positiv in der Statistik bemerkbar. Allerdings werden
sie nicht von den Betrieben, sondern von den Steuer- und Beitragszahlern
finanziert – entweder aus dem Ausbildungsprogramm Ost der Bundesregierung
oder aus speziellen Programmen der Bundesagentur im Rahmen des Ausbil-
dungspaktes.

Die Unternehmen bieten also noch immer zu wenig betriebliche Ausbildungs-
plätze an, obwohl die Konjunktur jetzt gut in Schwung ist. Noch besteht aller-
dings Zeit und Hoffnung, dass die Arbeitgeber nicht nur mehr Zuwanderung
fordern, sondern auch selbst einen stärkeren Beitrag für den Fachkräftenach-

wuchs leisten. Wenn in der beginnenden Sommerpause eine Ausbildungsinitia-
tive gestartet würde, könnten bis zum Beginn des Ausbildungsjahres noch viele
Jugendliche einen Ausbildungsplatz finden.

Jedoch, selbst wenn sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt dieses Jahr für
neu gemeldete Bewerberinnen und Bewerber etwas besser darstellen wird, ist
Euphorie kaum angesagt. Mittelfristig wird die Nachfrage nach Ausbildungs-
plätzen hoch bleiben. Denn die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger

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wird in den nächsten zehn Jahren zumindest in den alten Bundesländern auf
konstant hohem Niveau bleiben. Viele von ihnen werden nach wie vor nicht die
erforderliche Ausbildungsreife mitbringen. Außerdem steigt die Zahl der Alt-
bewerberinnen und -bewerber; sie machen inzwischen über die Hälfte der Be-
werberzahl aus.

Und nicht zuletzt entsteht zusätzlicher Druck dadurch, dass sich immer mehr
Jugendliche mit Abitur gegen ein Studium entscheiden. Flächendeckende
Zugangsbeschränkungen an den Hochschulen und Studiengebühren in vielen
Bundesländern drängen immer mehr Hochschulzugangsberechtigte ins duale
System. Mit dem unzureichend finanzierten und falsch ausgestalteten Hoch-
schulpakt hat die Bundesregierung es versäumt, dieser Entwicklung entgegen-
zuwirken.

Diese Gegebenheiten, insbesondere die hohe Zahl an Altbewerberinnen und -be-
werbern sowie Geringqualifizierten, macht eine Strukturreform der beruflichen
Bildung überfällig. Diese wiederum wird aber von der Bundesregierung bisher
nur halbherzig verfolgt. Den vereinzelten Ankündigungen oder Presseberichten
zur Reform der Beruflichen Bildung ist bisher von Seiten des Bundesministeri-
ums für Bildung und Forschung und aus dem Innovationskreis berufliche Bil-
dung nichts Konkretes gefolgt. Die Bundesregierung hat hier keine erkennbare
Strategie. Dabei könnte die Ministerin im Übergangsmanagement zumindest
schon einmal „von unten“ anfangen und die bisherigen Maßnahmen der Be-
rufsvorbereitung als Module ausgestalten und zertifizieren.

Die Bundesregierung setzt vor allem auf die Einstiegsqualifizierungen (EQJ),
die im Rahmen des Nationalen Ausbildungspaktes für dieses Jahr von 25 000
auf 40 000 ausgeweitet werden sollen. Für die Arbeitgeber entstehen dabei kei-
nerlei direkte Kosten: Die Vergütung von 192 Euro pro Monat und die Sozial-
versicherungsbeiträge von 102 Euro werden komplett von der Bundesagentur
für Arbeit übernommen. Bei staatlichen Leistungen in solcher Höhe muss die
Bundesregierung dafür sorgen, dass das Ziel des Programms erreicht und die
Qualität gesichert wird. Bisher jedoch tut die Bundesregierung nichts, um
Missstände beim EQJ-Programm, die vielfach in der Begleitforschung, in Be-
richten des Bundesrechnungshofes und Recherchen der Medien belegt wurden,
zu beseitigen.

Alle Untersuchungen zur Nutzung des EQJ haben bisher gezeigt, dass nicht
vorrangig die Zielgruppe der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher oder
schwer vermittelbaren Jugendlichen von diesem Instrument profitiert. Vielmehr
hat knapp die Hälfte der Jugendlichen im EQJ einen Realschul- oder höheren
Abschluss. Der Anteil derjenigen mit Hochschul- bzw. Fachhochschulreife ist
zwischen 2005 und 2006 sogar von 6,7 Prozent auf 7,5 Prozent gestiegen. Aus
dem vierten Zwischenbericht zur EQJ-Begleitforschung geht hervor, dass 15,1
Prozent der in EQJ eingemündeten Jugendlichen „keine erkennbaren offen-
sichtlichen Vermittlungshemmnisse aufweisen, sondern über relativ gute Aus-
gangsvoraussetzungen verfügen“.

Es gibt zudem immer mehr Berichte über Mitnahmeeffekte bzw. Missbrauch
der EQJ-Praktikantinnen und -Praktikanten als billige Arbeitskräfte, die noch
dazu andere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verdrängen. Lohndum-
ping mit Beitragsmitteln aus dem EQJ-Programm darf es aber nicht geben.

Nach wie vor ist auch die Zahl der Jugendlichen, die ihr EQJ von Betrieb und
Kammer bescheinigt bekommen, völlig unzureichend: 60 Prozent erhalten kein
Zertifikat. Dieses ist jedoch wichtig, um die Anschlussfähigkeit bzw. Anrechen-
barkeit auf weitere Ausbildungsschritte zu gewährleisten. Nach erfolgreicher
Beendigung von EQJ-Praktika sind Betriebe verpflichtet, ein betriebliches
Zeugnis auszustellen. Auf dieser Grundlage wiederum stellen die Kammern ein

Zertifikat aus. Die Kammern spielen die entscheidende Rolle: Fordern sie die

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Jugendlichen und den Betrieb kurz vor Ende des EQJ auf, ein betriebliches
Zeugnis einzureichen, wird in der Regel auch zertifiziert.

Auch die Quote derer, die während des EQJ die Berufsschule besuchen, ist mit
derzeit 48,9 Prozent zu niedrig. Denn die Bereitschaft der Unternehmen, ein
EQJ anschließend auf die Ausbildung anzurechnen, hängt maßgeblich vom Be-
rufsschulbesuch ab.

Aufgrund der geschilderten Probleme ist es nicht zielführend, den Ausbau von
Einstiegsqualifizierungen weiter voranzutreiben oder gar, wie von der Bundes-
regierung geplant, als Ermessensleistung in das Dritte Sozialgesetzbuch aufzu-
nehmen. Oberstes Ziel muss es sein, zusätzliche betriebliche Lehrstellen, nicht
zusätzliche zweifelhafte Praktikumsplätze zu schaffen. Die Zielgruppenerrei-
chung muss verbessert und Mitnahmeeffekte müssen minimiert werden.

Die von der Bundesregierung geplanten Kombilöhne für Jugendliche halten wir
für ungeeignet und kontraproduktiv. Insbesondere der Qualifizierungszuschuss
ist nicht dazu geeignet, den Einstieg von Jugendlichen in eine qualifizierte und
selbständige Berufskarriere zu fördern. Arbeitgeber sollen einen Lohnkosten-
zuschuss von 50 Prozent erhalten, wenn sie Jugendliche und junge Erwachsene
unter 25 Jahren ohne Schul- und Berufsabschluss einstellen. Für Qualifizierung
ist dabei nur ein geringer Teil des Zuschusses vorgesehen, auf eine berufliche
Ausbildung wird nicht vorbereitet. Für die Jugendlichen und jungen Erwachse-
nen ist dies die falsche Weichenstellung. Es besteht die berechtigte Befürch-
tung, dass der Qualifizierungszuschuss statt zu Qualifizierung zu einer von
häufiger Arbeitslosigkeit durchsetzten Erwerbskarriere führt und die Jugend-
lichen dauerhaft von Lohnzuschüssen abhängig macht.

Der Qualifizierungsanteil von lediglich 15 Prozent und seine Ausrichtung auf
betriebliche Kenntnisse ist völlig unzureichend, um nach Ende der Förderung
eine ungeförderte Beschäftigung aufnehmen oder im Wettbewerb um einen
Ausbildungsplatz bestehen zu können. Nachhaltig wirksame Qualifizierungs-
elemente müssen beruflichen Anforderungen entsprechen, nicht nur betrieb-
lichen. Außerdem müssen sie von vorneherein modular ausgerichtet sein, so
dass sie den jungen Erwachsenen zu einem zertifizierbaren Kompetenzgewinn
verhelfen, auf den aufbauend sie sich erfolgreich weiterqualifizieren können.
Zusätzlich steht zu befürchten, dass der geplante Qualifizierungszuschuss zu
Mitnahmeeffekten bei den Betrieben führen und absehbar die Zahl der regulären
betrieblichen Ausbildungsplätze reduzieren wird. Das Problem der jungen Er-
wachsenen, die ohne Ausbildung in die Arbeitslosigkeit geraten sind, darf aber
nicht auf Kosten der Schulabgängerinnen und Schulabgänger gelöst werden.

Statt eines Kombilohns mit unzureichendem Qualifizierungsanteil und ohne die
Perspektive eines Berufsabschlusses anzubieten, müssen die Mittel für eine
spürbare Verbesserung der Chancen von Jugendlichen ohne Schul- und Berufs-
abschluss eingesetzt und das Übergangssystem zwischen Schule und Beruf ver-
bessert sowie die berufliche Bildung strukturell reformiert werden.

Auch bei der Neuregelung der Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt die Bundes-
regierung untätig, anstatt damit die Ausbildung zu fördern. Die Umsetzung der
EU-Richtlinie 2004/18/EG „über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge“ bietet die
Möglichkeit, zusätzliche Vergabekriterien zuzulassen. Wenn die Bundesregie-
rung wirklich Ausbildung fördern wollte, könnte sie festlegen, dass bei der Ver-
gabe öffentlicher Aufträge Unternehmen bevorzugt werden dürfen, die ausbil-
den. In Österreich ist dies bereits geschehen. Dies widerspricht auch nicht dem
Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Berliner
Vergabegesetz vom 11. Juli 2006 festgestellt hat.
Nicht zuletzt müssen aber auch die Klagen über die mangelnde Ausbildungs-
reife vieler Jugendlicher ernst genommen werden. Hier sind insbesondere die

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Länder in der Verantwortung. Sie müssen für eine gute Schulbildung und
geringe Abbrecherquoten sorgen. Es kann nicht sein, dass der Bund die Repara-
turarbeiten für die bildungspolitischen Versäumnisse auf Landesebene leisten
muss.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. endlich ein stringentes Konzept für eine Strukturreform der beruflichen Bil-
dung vorzulegen, das sowohl den Übergang von der Berufsvorbereitung in
die duale Ausbildung als auch den Übergang von der dualen Ausbildung in
die akademische Ausbildung in den Blick nimmt. Kern einer solchen
Reform sollte die Modularisierung von Ausbildungsgängen im Rahmen des
Berufsprinzips sein, die einzelne Ausbildungsabschnitte mit allgemein gülti-
gen Zertifikaten versieht. Diese Abschnitte oder Module müssen sowohl zur
schulischen Vorbildung als auch zur beruflichen Weiterbildung anschluss-
fähig sein;

2. das so genannte Übergangssystem grundlegend zu reformieren, um den Ein-
stieg ins duale System zu erleichtern und die Vergeudung von Lebenszeit
und Ressourcen durch jahrelange Maßnahmekarrieren zu beenden. Insbe-
sondere ist es nötig, die Qualität der berufsvorbereitenden Maßnahmen (ein-
schließlich des EQJ) zu steigern, sie in anschlussfähigen Qualifizierungsab-
schnitten anzubieten und jeden dieser Abschnitte zu zertifizieren;

3. die Vorschläge zum Qualifizierungs-Kombilohn zurückzunehmen und sich
stattdessen auf eine Reform der Ausbildung und des Übergangssystems zu
konzentrieren.

4. ihren Vorschlag zur Aufnahme des EQJ in das Dritte Sozialgesetzbuch
(SGB III) zurückzuziehen;

5. bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür zu sorgen, dass die Mitnahme-
effekte des EQJ-Programms ausgeschlossen werden und tatsächlich benach-
teiligte Jugendliche von dem Programm profitieren. Hierfür sind insbeson-
dere die Kriterien für die Förderfähigkeit enger zu fassen. Außerdem muss
die BA sicherstellen, dass tatsächlich nur solche EQJ-Förderanträge geneh-
migt werden, die Jugendliche mit den definierten Vermittlungshemmnissen
betreffen;

6. dafür zu sorgen, dass EQJ-Bewerberinnen und -Bewerber ausreichend über
ihre Rechte und die Inhalte des EQJ aufgeklärt werden. Überdies sind An-
sprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Jugendlichen bei den Kam-
mern und Arbeitsagenturen zu benennen, damit Unternehmen, die Jugend-
liche im EQJ als billige Arbeitskräfte missbrauchen, von weiterer Förderung
ausgeschlossen werden können;

7. den Nutzen des EQJ-Programms für die Jugendlichen zu erhöhen, indem die
Qualität durch einen verpflichtenden Berufsschulbesuch sowie eine bessere
und verbindliche Zertifizierung gesichert wird. Die Kammern müssen von
der Bundesregierung im Nationalen Ausbildungspakt verpflichtet werden,
die Zeugnisausstellung durch die Betriebe – zu der diese verpflichtet sind –
zu überprüfen und ihrerseits alle erfolgreich abgeschlossenen Einstiegsqua-
lifizierungen zu zertifizieren;

8. Unternehmen besser über die Möglichkeiten der sozialpädagogischen Be-
gleitung von Auszubildenden bzw. EQJ-Praktikantinnen und -Praktikanten
zu informieren. Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass Kammern
und Unternehmerverbände mehr Ausbildungsberaterinnen und -berater be-
reitstellen;

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9. die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass ausbildende Betriebe bei
der Vergabe öffentlicher Mittel bevorzugt werden können. Dies ist durch
die EU-Vergaberichtlinie aus dem Jahr 2004 möglich, die Bundesregierung
will dies jedoch bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie bisher nicht
klarstellen;

10. auf die DAX-Unternehmen einzuwirken, die bisher unterdurchschnittlich
ausbilden, damit diese ihrer Ausbildungsverpflichtung endlich nachkom-
men;

11. gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft im Rahmen des Ausbil-
dungspaktes die Ausbildungsreife zu verbessern und die Schulabbrecher-
quote zu senken. Die Länder sollten Produktionsschulen in den Landes-
schulgesetzen aller Länder verankern und diese insbesondere für Jugend-
liche und junge Erwachsene öffnen, die Leistungen nach dem SGB II oder
dem SGB III beziehen;

12. den Hochschulpakt mit den Ländern nachzuverhandeln, damit er verbind-
liche Zusagen für die Zeit nach 2010 enthält und durch zusätzliche Mittel
von Bund und Ländern die tatsächlichen Kosten neu geschaffener Studien-
plätze – auch in kostenintensiveren Studiengängen – gedeckt werden. Nur
so kann die Attraktivität eines Studiums gesteigert, die notwendige Anzahl
von Studienplätzen bereitgestellt und der Druck auf das duale System ver-
ringert werden.

Berlin, den 20. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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