BT-Drucksache 16/5677

Beschäftigungspolitische Verantwortung der Bundesregierung bei der Deutsche Telekom AG

Vom 14. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5677
16. Wahlperiode 14. 06. 2007

Antrag
der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Kersten
Naumann, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann, Oskar
Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Beschäftigungspolitische Verantwortung der Bundesregierung bei der
Deutsche Telekom AG

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung bei der Deutsche Telekom
AG verstärkt nachzukommen. Dabei soll sie besonders darauf hinwirken,
dass der Vorstand der Deutsche Telekom AG seine soziale Verantwortung für
die Beschäftigten stärker wahrnimmt;

2. als Miteigentümerin der Telekom darauf hinzuwirken, dass keine Schließun-
gen und Veräußerungen von Unternehmensteilen stattfinden, solange nicht
ein Konzept vorliegt, das einen verbesserten Schutz sowie gesicherte Pers-
pektiven für alle Beschäftigten berücksichtigt;

3. sich über die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG
für eine Unternehmenspolitik einzusetzen, die nicht auf Umverteilung zu
Lasten der Beschäftigten, auf Kostensenkung durch Arbeitsplatzabbau, auf
Aufweichung von Arbeitnehmerschutz sowie auf Entgeltbedingungen auf
Billiglohnniveau beruht.

Berlin, den 14. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Ende Oktober 2006 wurde bekannt, dass die Telekom im Rahmen der Umsteu-
erung ihrer Geschäftspolitik beabsichtigt, mindestens 45 000 Beschäftigte in
eine Gesellschaft „T-Service“ auszulagern, um deren Kosten um ca. 30 bis
50 Prozent zu senken. Bereits 2003 wurde die hauseigene Personal-Service-
Agentur unter dem Namen „Vivento“ aus dem Konzern ausgegliedert. Einige
Vivento-Standorte sind mittlerweile geschlossen worden – die Arbeitsplätze
sind damit verloren. In Bezug auf „T-Service“ sollen ebenfalls für den Fall,
dass die zuständige Gewerkschaft ver.di keine Zugeständnisse im Bereich der
Arbeits- und Entgeltbedingungen macht, Teile am Markt verkauft werden, so die

Drucksache 16/5677 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Aussage des Telekom-Vorstandes. Diesen Plänen zur Umstrukturierung hat
der Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG nach Pressemeldungen gegen die
Stimmen der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter auf seiner Sitzung am
28. Februar 2007 zugestimmt.

Ver.di legte zu den geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen bereits im Novem-
ber 2006 Alternativempfehlungen im Sinne der betroffenen Beschäftigten vor.
Dieser Empfehlung liegen folgende Punkte zugrunde:

● die Ablehnung der Ausgründung in eine Gesellschaft mit dem Namen
„T-Service“,

● die Ablehnung weiterer Standortschließungen, Auslagerungen und Verkäufe,

● keine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 34 Stunden,

● kein Abbau der bestehenden Löhne und Arbeitsbedingungen,

● für ein beschäftigungspolitisches Stabilitätskonzept bei der Deutsche Tele-
kom AG.

In der Vergangenheit hat die Telekom gezielt in kleineren Tochtergesellschaften
schlechtere Konditionen durch Ausnutzung der Ängste der jeweiligen Beschäf-
tigten um ihren Arbeitsplatz durchgesetzt. So ist es gelungen, in kleineren Tele-
kom-Einheiten Tarifbindungen zu schaffen, die deutlich unterhalb des Niveaus
beim Mutterkonzern liegen, die jedoch von den betroffenen Beschäftigten ge-
zwungenermaßen toleriert werden.

Die jetzigen Umstrukturierungspläne und die Schaffung von „T-Service“ zielen
darauf ab, über das Instrument des Betriebsübergangs (§ 613a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs – BGB) die betroffenen Einheiten in schlechter tarifierte Bereiche
zu überführen.

Auch wenn die Telekom beteuert, unter starkem Wettbewerbs- und Kosten-
senkungsdruck zu stehen, hindert sie das nicht daran, den Aktionären weitere
Rekorddividenden zu versichern. Gleichzeitig werden die Beschäftigten mit
einem radikalen Angriff auf ihre Arbeits- und Entgeltbedingungen konfrontiert.
Die vom Telekom-Vorstand vorgesehenen Arbeits- und Entgeltbedingungen lie-
gen deutlich unter denen von Wettbewerbern in der Elektroindustrie sowie im
Elektrohandwerk. Das heißt, dass auch die Bedingungen in der gesamten Bran-
che massiv unter Druck geraten.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.