BT-Drucksache 16/5667

Bearbeitungsdauer der Anträge auf Elterngeld

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5667
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk,
Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina
Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid
Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bearbeitungsdauer der Anträge auf Elterngeld

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Eltern-
zeitgesetz – BEEG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Elterngeld löst
das Bundeserziehungsgeld ab; beim Bundeserziehungsgeld war mit einer mehr-
wöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen, die sich auch auf ein bis zwei Monate
erstrecken konnte.

Aus Thüringen wurde berichtet, dass sich die Auszahlung des Bundeselterngel-
des um mehrere Wochen aufgrund einer neuen Software verzögert hatte (Thü-
ringer Allgemeine vom 30. Januar 2007). Die Einzelheiten bei der Gewährung
von Elterngeld werden auf Bundesseite durch die 168 Seiten umfassenden
Richtlinien zum BEEG vom 18. Dezember 2006 geregelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lange dauert im Bundesdurchschnitt die Bearbeitung eines Antrags auf
Elterngeld?

2. Welche landesrechtlichen Vorschriften existieren in den einzelnen Bundes-
ländern, und welchen Umfang weisen die Verwaltungsvorschriften auf?

3. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die
Bearbeitungsdauer in einigen Bundesländern kürzer bzw. länger ist, und
welches sind die Gründe für diese Unterschiede zwischen den Ländern?
4. Welches sind die materiellen Voraussetzungen, die durch ihre besonders zeit-
intensiven Prüfung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf
Elterngeld geführt haben?

5. Inwieweit erwiesen sich die Einkommensermittlung bei unselbständiger und
selbständiger Arbeit oder die Prüfung der Anspruchsberechtigung von Per-
sonen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit als besonders zeitintensiv?

Drucksache 16/5667 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Inwieweit waren Verzögerungen bei der Ausbezahlung des Elterngeldes
auf Mängel bei der eingesetzten Software, auf eine fehlende Schulung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Gründe zurückzuführen?

7. In wie vielen Fällen wurde bei einer langen Bearbeitungsdauer – etwa auf-
grund von Schwierigkeiten bei der Einkommensermittlung – ein vorläu-
figer Bescheid erteilt?

8. Wie erklärt die Bundesregierung den erheblichen Umfang der Richtlinien
zum BEEG?

9. Wie umfangreich sind die Anträge auf Elterngeld ausgestattet, und inwie-
weit wären Vereinfachungen bei der Antragstellung möglich?

10. Sieht die eingesetzte Software Schnittstellen für E-Government-Anwen-
dungen vor, insbesondere, um die Einreichung der Anträge auf Elterngeld
in elektronischer Form zu ermöglichen, und in welchen Bundesländern
und Kommunen wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

Falls die Möglichkeit nicht vorgesehen ist, warum nicht?

11. Inwieweit gibt es einheitliche Vorgaben hinsichtlich des Umfangs der bei
der Behörde vorzulegenden Angaben?

12. Wie viele Nachweispflichten werden den Antragstellern von den Eltern-
geldstellen auferlegt?

13. Welche und wie viele unterschiedliche Bescheinigungen müssen aufgrund
dieser Nachweispflichten von den Antragstellern beigebracht werden?

14. Wie erklären sich diese Nachweispflichten?

15. Welche Anlagen zum Antrag auf Elterngeld sind aus Sicht der Bundesre-
gierung zwingend erforderlich und welche gegebenenfalls verzichtbar?

16. Inwieweit bestehen Unterschiede bei den dem Antrag auf Elterngeld beizu-
fügenden Anlagen zwischen den einzelnen Bundesländern, und wie erklä-
ren sich diese unterschiedlichen Nachweispflichten?

17. Welche der im Antrag bzw. den in den Anlagen enthaltenen Informationen
werden wie lange gespeichert, bzw. für statistische Zwecke zusammenge-
führt und gegebenenfalls durch wen verwendet?

18. Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Bürokratielasten bei
den Arbeitgebern vor, die auf die Einführung des Elterngeldes zurückzu-
führen sind?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie hoch sind diese?

19. Wie hoch ist die finanzielle und personelle Belastung der Kommunen
durch die Einführung des Elterngeldes, insbesondere im Hinblick auf An-
schaffungs- und Schulungskosten bzw. hinsichtlich des personellen Auf-
wands?

20. In wie vielen Fällen waren die Antragsteller mit dem Bescheid hinsichtlich
der Höhe des festgesetzten Elterngeldes nicht einverstanden und haben
Widerspruch eingelegt, in wie vielen Fällen wurde diesem abgeholfen, und
in wie vielen Fällen wurde Klage erhoben?

21. Gibt es bereits Gerichtsentscheidungen über den Bezug von Elterngeld?

22. Wie, und wann plant die Bundesregierung die Bearbeitung und Berech-
nung des Elterngeldes einfacher und unbürokratischer zu gestalten?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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