BT-Drucksache 16/557

Neue Impulse für den Mittelstand

Vom 8. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/557
16. Wahlperiode 08. 02. 2006

Antrag
der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Ilse Aigner, Veronika Bellmann, Klaus
Brähmig, Alexander Dobrindt, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Eberhard Gienger, Dr. Reinhard Göhner, Ernst
Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Hartmut Koschyk, Dr. Martina
Krogmann, Andreas G. Lämmel, Wolfgang Meckelburg, Michaela Noll, Franz
Obermeier, Eduard Oswald, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer,
Ronald Pofalla, Eckhardt Rehberg, Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Norbert Röttgen,
Albert Rupprecht (Weiden), Christian Freiherr von Stetten, Lena Strothmann,
Andrea Astrid Voßhoff, Kai Wegner, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Christian Lange (Backnang), Ludwig
Stiegler, Doris Barnett, Klaus Barthel, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Willi Brase,
Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Martin Dörmann, Garrelt Duin, Rolf
Hempelmann, Dr. Bärbel Kofler, Helga Kühn-Mengel, Ute Kumpf, Lothar Mark,
Marko Mühlstein, Dr. Sascha Raabe, Olaf Scholz, Reinhard Schultz (Everswinkel),
Dr. Margrit Spielmann, Dr. Ditmar Staffelt, Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss,
Dr. Margit Wetzel, Andrea Wicklein, Engelbert Wistuba, Manfred Zöllmer,
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Neue Impulse für den Mittelstand

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Über 99 Prozent aller
Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen. Hier wird rund die Hälfte
unserer Wirtschaftsleistung erbracht. 46 Prozent aller Investitionen werden hier
getätigt, knapp 30 Prozent aller Innovationsaufwendungen. Rund 78 Prozent
aller Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen, 80 Prozent
aller Jugendlichen werden hier ausgebildet. Die Stärkung des Mittelstandes steht
deshalb im Mittelpunkt unserer Politik für mehr Wachstum und für mehr Be-
schäftigung.

Kleinen und mittleren Unternehmen kommt eine zentrale Bedeutung zu, wenn

es darum geht, neue Wachstumsmärkte im Inland und Ausland zu erschließen,
die Beschäftigungschancen in unserem Land zu erhöhen, Innovationen schnell
und erfolgreich in neue Produkte und Verfahren umzusetzen sowie Potenziale
zur rationellen Energieverwendung und -einsparung zu nutzen.

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Ziel der Wirtschaftspolitik muss es deshalb sein, die Rahmenbedingungen für
mittelständische Unternehmen so zu verbessern, dass sie ihr Potenzial voll ent-
falten und im Wettbewerb bestehen können.

Mittelstandspolitik im Besonderen hat sich der Aufgabe zu stellen, die größen-
bedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen z. B. bei den Finan-
zierungsbedingungen, den Bürokratiebelastungen oder den Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen gegenüber den Großunternehmen auszugleichen.
Mittelstandspolitik bildet deshalb einen Kernbereich unserer Koalitionsver-
einbarung.

Die neue Bundesregierung stellt sich diesen Aufgaben in besonderem Maße und
wird mit neuen Impulsen den Mittelstand in Deutschland stärken.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung bei ihrer Politik auf
die Stärken Deutschlands baut: International konkurrenzfähige Unternehmen,
hochqualifizierte Arbeitskräfte und sozialer Frieden.

Der Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD, die Genshagener Beschlüsse der
Bundesregierung und die im Jahreswirtschaftsbericht 2006 vorgestellten Maß-
nahmen stellen ein umfassendes Konzept dar, die Rahmenbedingungen für den
Mittelstand in Deutschland deutlich zu verbessern. Dazu gehören vor allem die
Schaffung attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen und die Stärkung priva-
ter und öffentlicher Investitionen – wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
die Erhöhung der Verkehrsinvestitionen und der verstärkte Einsatz Öffentlich
Privater Partnerschaften bei der Errichtung und Sanierung öffentlicher Infra-
strukturen. Zu dem Konzept gehören auch die Senkung der Lohnzusatzkosten,
die Verbesserung der Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unterneh-
men, die weitere nachhaltige Unterstützung des Forschungs- und Innova-
tionsstandortes, der Abbau von Bürokratie und Überregulierung, die Erhöhung
des Ausbildungsplatzangebotes, angemessene Existenzgründungshilfen für
Arbeitslose sowie Maßnahmen, die dem Handwerk und Dienstleistungsunter-
nehmen neue Beschäftigungsmöglichkeiten in privaten Haushalten eröffnen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung zur Stärkung von
Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung, aber auch zur Stärkung
des Verbrauchervertrauens konkrete Impulse in einem Gesamtvolumen von rund
25 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode gibt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung die Chancen für
mehr Arbeitsplätze erhöhen will durch die Weiterentwicklung des Kündigungs-
schutzes, die Senkung der Lohnzusatzkosten und die Förderung von Existenz-
gründern.

Die von der neuen Bundesregierung angekündigte konsequente Fortsetzung
einer Konsolidierung der Sozialsysteme wird den Anstieg der Lohnnebenkosten
stoppen und zu einer nachhaltigen Sicherung der Sozialsysteme mit niedrigeren
Lohnnebenkosten führen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb die Ankündigung der Bundesregie-
rung, ein umfassendes Konzept zur Reform der Gesetzlichen Krankenversiche-
rung zu erarbeiten, einen Gesetzentwurf zur Sicherung einer nachhaltigen und
gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorzulegen und dabei das Um-
lageverfahren durch kapitalgedeckte Elemente zu ergänzen sowie das Renten-
eintrittsalter nach 2011 schneller als ursprünglich geplant anzuheben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

in der Steuerpolitik
● die Eckpunkte für ein international wettbewerbsfähiges, europataugliches
Unternehmenssteuerrecht bis zum Herbst 2006 zu erarbeiten und bei der

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Reform der Unternehmensbesteuerung die Belange der mittelständischen
Wirtschaft im besonderen Maße zu berücksichtigen; durch die Einschrän-
kung der Gestaltungsmöglichkeiten soll sowohl mehr Steuergerechtigkeit
und Rechtssicherheit geschaffen als auch die Steuerbasis in Deutschland
nachhaltig gesichert werden,

● den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und
Beschäftigung umgehend in den Deutschen Bundestag einzubringen mit dem
Ziel, die Abschreibungsbedingungen zeitlich befristet für zwei Jahre zu ver-
bessern, die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer in den neuen Ländern
über das Jahr 2006 hinaus zu verlängern und die Umsatzgrenze in der Ist-Ver-
steuerung in den alten Ländern 2006 zu verdoppeln,

● umgehend unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundes-
verfassungsgerichts einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer-
und Schenkungsrechts in den Deutschen Bundestag einzubringen, mit dem
Ziel, die Betriebsnachfolge insbesondere in mittelständischen Familienunter-
nehmen zu erleichtern und Arbeitsplätze zu erhalten,

● noch bis Ende März 2006 einen mit den Ländern und der Europäischen Union
abgestimmten Gesetzentwurf zur Fortführung der Investitionszulage in den
Bundestag einzubringen, der sich auf wachstumsrelevante und Arbeitsplatz
schaffende Investitionen konzentriert und die Interessen mittelständischer
Unternehmen angemessen berücksichtigt;

in der Mittelstandsfinanzierung

● eine Finanzmarktaufsicht zu gewährleisten, die unter Wahrung des primären
Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit
Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedstaaten der EU
anwendet auch mit dem Ziel, die Vergabe von Krediten an den Mittelstand zu
erleichtern,

● die EU-Bankenrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) mittel-
standsfreundlich in deutsches Recht umzusetzen,

● den Verbriefungsmarkt weiter auszubauen, dabei die noch bestehenden Hin-
dernisse zu beseitigen und seine Möglichkeiten zur Verbesserung der Mittel-
standsfinanzierung zu nutzen,

● dafür Sorge zu tragen, dass die Förderung durch das ERP(European Recovery
Programm)-Sondervermögen vollständig erhalten bleibt und der Bundestag
an der Ausgestaltung dieser Förderung mitwirkt, die bestehenden Förderpro-
gramme der KfW(Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Mittelstandsbank weiter
an die Eigenkapitalbedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst
werden und das Angebot an Beteiligungskapital und eigenkapitalnahen
mezzaninen Kapital für den Mittelstand weiter ausgebaut wird,

● die Risikoentlastung für durchleitende Banken bei der Kreditvergabe an den
Mittelstand zu verbessern, indem das System der Bürgschaftsbanken weiter
gestärkt wird und die Risikoaufteilung bei Förderdarlehen so verändert wird,
dass sie dem höheren Risiko kleiner Unternehmen verstärkt Rechnung tragen,

● die Rahmenbedingungen für die private Beteiligungs- und Risikokapital-
finanzierung zu verbessern,

● das bestehende Unternehmensbeteiligungsgesellschaftengesetz zu einem
Private-Equity-Gesetz fortzuentwickeln mit dem Ziel, international wett-
bewerbsfähige Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital in Deutschland
zu schaffen,
● die Beratungsförderung des Bundes für Gründer sowie für kleine und mittlere
Unternehmen noch stärker transparent und konsistent zu strukturieren,

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● die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Freien Berufe bei allen ent-
sprechenden Reformüberlegungen angemessen zu berücksichtigen, um auch
diesen Belangen insbesondere auf den Gebieten Steuern, Statistikentlastung,
Arbeitsrecht und Deregulierung gerecht zu werden;

in der Forschungs- und Entwicklungspolitik

● die Mittel für Forschung und Entwicklung in dieser Legislaturperiode konti-
nuierlich zu erhöhen, um einen substanziellen Beitrag zu leisten, das Ziel zu
erreichen, den Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2010
auf mindestens 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, wobei ein
Drittel durch die öffentliche Hand und zwei Drittel durch den Privatsektor zu
erbringen sind,

● die geplante „High-Tech-Strategie für Deutschland“ unter besonderer Be-
rücksichtigung der innovativen mittelständischen Unternehmen zu gestalten,

● die Fonds für Gründer und junge Technologieunternehmen mit den Partnern
aus der Wirtschaft auszubauen,

● den Zugang zu den bestehenden Innovationsförderprogrammen für den
Mittelstand durch ausreichende Mittelausstattung zu gewährleisten und die
Programme weiter zu vereinfachen und transparenter zu gestalten,

● verstärkt nationale und internationale Forschungskooperationen zu fördern,
an denen innovative mittelständische Unternehmen beteiligt sind,

● die Initiative „Partner für Innovation“ unter besonderer Berücksichtigung
innovativer mittelständischer Unternehmen weiterzuentwickeln,

● die Innovationsförderung verstärkt auf Cluster und Unternehmensnetzwerke
sowie Wachstumsträger auszurichten,

● die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und dem Mittelstand weiter
zu stärken und zu erweitern,

● die Bedingungen für wachstumsorientierte Unternehmensgründungen weiter
zu verbessern, insbesondere für Ausgründungen aus der Wissenschaft,

● die Rolle der Bundesstellen als Nachfrager von Innovationen zu stärken,

● in enger Abstimmung mit der Wirtschaft und mit Partnerländern eine Stra-
tegie mit konkreten Maßnahmen zur weltweit verbesserten Durchsetzung
geistiger Eigentumsrechte und zur Vermeidung von Missbräuchen etwa des
Patentwesens zur Marktabschottung zu erarbeiten;

in der Politik zum Abbau von Bürokratie und Überregulierung

● das im Jahreswirtschaftsbericht 2006 angekündigte Mittelstandsentlastungs-
gesetz zum Abbau bürokratischer Belastungen so schnell wie möglich in den
Bundestag einzubringen, um bereits kurzfristig insbesondere kleine und mitt-
lere Unternehmen von wachstumshemmender Überregulierung zu befreien.
Vordringlich sind beispielsweise der weitere Abbau von Statistik- und
Buchführungspflichten sowie die Vereinfachung und Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren, Beauftragtenwesen und Doppel-
prüfungen,

● Informationspflichten bei der Erstellung amtlicher Statistiken zu erleichtern
und die Statistikerstellung zu vereinfachen,

● ihre Initiative zur Bereinigung des Bundesrechts durch Streichung veralteter
und unnötiger gesetzlicher Regelungen fortzuführen,

● möglichst rasch unter entsprechender Anpassung das Standardkosten-Modell
zur objektiven Messung der bürokratischen Belastungen von Unternehmen

auf Bundesebene einzuführen,

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● mit dem Standardkostenmodell dann auch eine Messung der bestehenden bü-
rokratischen Belastungen von Unternehmen, die durch Bundesgesetze her-
vorgerufen worden sind, durchführen zu lassen,

● möglichst rasch den Normenkontrollrat beim Bundeskanzleramt einzurich-
ten, der sowohl künftige Gesetzesinitiativen, aber auch den bestehenden Nor-
menbestand auf Erforderlichkeit und Bürokratiekosten prüft,

● nach Implementierung geeigneter Bürokratiekostenmessverfahren konkrete
und nachprüfbare Zielmarken für die Rückführung der Bürokratiekosten bis
zum Ende der Legislaturperiode festzulegen und dem Bundestag regelmäßig
über die Fortschritte zu berichten,

● darauf hinzuwirken, dass für Existenzgründer flächendeckend einheitliche
Anlaufstellen (One-Stop-Anlaufstellen) so rasch als möglich geschaffen wer-
den. Der Grundstein für die Zusammenarbeit der administrativen Stellen ist
mit der Einführung der „startothek“ gelegt,

● mit dem Bundeswettbewerb „Innovationsregionen“ fortzufahren, die daraus
hervorgehenden Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung eingehend zu prü-
fen und – soweit sinnvoll – zügig in Bundesrecht umzusetzen,

● möglichst umgehend dem Bundestag ein Gesetz vorzulegen, welches den
neuen Ländern die Möglichkeit gibt, für eine gewisse Zeit Bundesrecht selbst
ausgestalten zu dürfen, um bestehenden Strukturproblemen besser gerecht
werden zu können.

● strukturschwachen Ländern dazu für eine befristete Zeit die Möglichkeit zur
Abweichung von bundesgesetzlichen Regelungen einzuräumen,

● die Initiative der Europäischen Union zur besseren Rechtsetzung aktiv mit-
zugestalten und sich dabei insbesondere für die Interessen des Mittelstandes
einzusetzen,

● sich weiterhin dafür einzusetzen, die Folgenabschätzung für EU-Rechtset-
zungsvorhaben fortzuführen und die EU-Gesetzgebung und ihre ggf. erfor-
derliche Umsetzung in deutsches Recht auf das tatsächlich Notwendige zu
beschränken,

● den am 14. Dezember 2005 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf
eines Gesetzes über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister, das zu einer Beschleunigung von Register-
eintragungen führen wird, möglichst rasch in den Bundestag einzubringen,
mit dem Ziel, dass das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann,

● bei der anstehenden Novellierung des GmbH-Gesetzes Regelungen zu tref-
fen, die Unternehmensgründungen nachhaltig erleichtern und beschleunigen
sowie die Attraktivität der GmbH als Unternehmensform auch im Wett-
bewerb mit ausländischen Rechtsformen steigern,

● durch eine verstärkte Förderung der Normung dem Mittelstand den Markt-
zugang zu erleichtern, Deregulierungspotenziale zu nutzen und gleichzeitig
Innovationen zu unterstützen,

● die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure systemkonform zu ver-
einfachen, transparenter und flexibler zu gestalten, sowie noch stärkere
Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen zu verankern,

● die neuen europäischen Vorgaben für das Berufsrecht der deutschen
Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die Abschlussprüfungen
durchführen, zügig und international adäquat umzusetzen, aber zugleich sich
ergebende Entlastungsmöglichkeiten zu nutzen,
● das komplexe und unübersichtliche Vergaberecht im bestehenden System
mittelstandsgerecht zu vereinfachen und anwenderfreundlicher zu gestalten;

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in der Umwelt- und Energiepolitik

● eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung in
Deutschland zu gewährleisten,

● die Modernisierung der Energieversorgung voranzutreiben, dabei die Abhän-
gigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern und den Beitrag erneuer-
barer Energien deutlich zu steigern,

● die vorhandenen Potenziale zur Steigerung von effizientem Einsatz an Energie
und Maßnahmen zur Energieeinsparung zu nutzen, um damit Investitionen in
Bereichen anzuschieben, auf denen insbesondere mittelständische Unterneh-
men agieren oder die durch mittelständische Strukturen geprägt sind,

● die gerade in der mittelständischen Wirtschaft umsetzbaren Potenziale für Ver-
fahrens- und Produktionsinnovationen zu nutzen, um den Materialdurchsatz
zu verringern, Kosten zu senken und Produktivitätsreserven zu erschließen,
zu dem das Materialeffizienzprogramm der Bundesregierung beitragen kann,

● eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des CO2-Gebäudesanierungs-
programms sicherzustellen;

in der Außenwirtschaftspolitik

● das Außenwirtschaftsgesetz und das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zu be-
reinigen und zu straffen mit dem Ziel, es übersichtlicher und leichter hand-
habbar zu machen,

● die Außenwirtschaftsförderung noch stärker auf die mittelständische Wirt-
schaft auszurichten,

● in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft dazu beizutragen, dass das
Netz der deutschen Auslandshandelskammern weiter ausgebaut wird,

● die Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle unter Beachtung der ein-
gegangenen internationalen Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung
bewährter Grundsätze durch geeignete Maßnahmen weiter zu beschleunigen
und zu entbürokratisieren,

● die Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien unter Berücksichtigung
bewährter Grundsätze weiter fortzuführen, um vor allem die technologie-
orientierte Exportwirtschaft bei der Erschließung schwieriger Märkte in
Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen,

● die Entscheidungsverfahren für Exportkreditgarantien unter Berücksichti-
gung bewährter Grundsätze durch geeignete Maßnahmen weiter zu beschleu-
nigen und zu entbürokratisieren,

● das Auslandsmesseprogramm auf hohem Niveau fortzusetzen und es im Jahr
2006 auf Gemeinschaftsausstellungen junger Technologieunternehmen auf
inländischen internationalen Leitmessen zu erweitern,

● die unternehmensorientierten Angebote der Bundesagentur für Außenwirt-
schaft weiter zu verbessern.

Berlin, den 8. Februar 2006

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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