Vom 30. Mai 2007
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5524
16. Wahlperiode 30. 05. 2007
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1444 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes
b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3015 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, die Zahlungen an Vorstandsmitglieder bör-
sennotierter Aktiengesellschaften seien in den vergangenen Jahren dramatisch
gestiegen. Hierzu habe die Einführung so genannter Aktienoptionen wesentlich
beigetragen, die dem Halter das Recht geben, Aktien in der Zukunft zu einem
vorher festgelegten Preis zu erwerben. Liege der Aktienkurs bei der Ausübung
dieser Option über dem vorher festgelegten Preis, könnten erhebliche Gewinne
entstehen. Aktienoptionen bürgen daher die Gefahr, dass Vorstände die Unter-
nehmenspolitik einseitig an der Höhe des Aktienkurses ausrichten, mit kurzfris-
tigen Maßnahmen den Börsenwert steigern, damit der langfristigen Ertragskraft
des Unternehmens aber schaden und Arbeitsplätze gefährden.
Durch Einfügung eines neuen Satzes nach § 87 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
(AktG) soll daher die Entlohnung der Vorstandsmitglieder durch Aktienoptio-
nen für unzulässig erklärt werden.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, der durchschnittliche Vorstandsvorsitzende
eines DAX-Unternehmens habe 2005 mit 3,9 Mio. Euro fast 150-mal so viel
verdient wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Laut Aktiengesetz sollten die
„Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vor-
standsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen“. Unternehmenskrisen
Drucksache 16/5524 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
zeigten, dass die bisherigen Bestimmungen im Aktiengesetz nicht ausreichen,
um zu garantieren, dass die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhält-
nis zur Lage der Gesellschaft, aber auch zur Leistung der Vorstandsmitglieder
stehen. Die fehlende Regulierung der Vorstandsgehälter habe vor allem aber
auch nachteilige gesellschaftliche Folgen.
Durch Einfügung eines neuen Satzes nach § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG soll daher
sichergestellt werden, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds
nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftig-
ten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe betragen dürfen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/1444 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/3015 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5524
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1444,
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3015
abzulehnen.
Berlin, den 23. Mai 2007
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Dr. Günter Krings
Berichterstatter
Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter
Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Berlin, den 23. Mai 2007
Dr. Günter Krings Klaus Uwe Benneter Mechthild Dyckmans
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
26. Oktober 2006 in erster Lesung beraten und zur feder-
führenden Beratung dem Rechtsausschuss sowie zur Mit-
beratung dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie überwiesen.
II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 61. Sitzung
am 23. Mai 2007 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. be-
schlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 16/1444 zu empfehlen. Ferner hat der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 16/3015 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in seiner 38. Sitzung am 23. Mai 2007 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 16/1444 zu empfehlen. Ferner hat
der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ableh-
nung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/3015 zu emp-
fehlen.
III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
64. Sitzung am 23. Mai 2007 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 16/1444 zu empfehlen. Ferner hat der Aus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/3015 zu empfehlen.
Drucksache 16/5524 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Klaus Uwe Benneter,
Mechthild Dyckmans, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 16/1444 und 16/3015 in seiner 60. Sitzung am