BT-Drucksache 16/5467

Zur massenhaften Vernichtung hochwertiger Waren auf deutschen Flughäfen aufgrund von EU-Sicherheitsregelungen

Vom 23. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5467
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily,
Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Zur massenhaften Vernichtung hochwertiger Waren auf deutschen Flughäfen
aufgrund von EU-Sicherheitsregelungen

Die EU hat aufgrund eines vereitelten Terroranschlags mit Flüssigsprengstoff
im Herbst 2006 in Großbritannien eine Sicherheitsregelung verhängt, aufgrund
derer Fluggäste nur Getränke und Flüssigkeiten mit weniger als 100 Millilitern
Inhalt mit an Bord nehmen dürfen. Dies hat dazu geführt, dass täglich an den
Sicherheitskontrollstellen der deutschen Flughäfen große Mengen an zurück-
gewiesenen Flüssigkeiten anfallen. Schätzungen des deutschen Flughafen-
verbandes zufolge entspricht der Wert der zu entsorgenden Waren wöchentlich
rund 2 Mio. Euro. Die Verwertung der Waren, z. B. zugunsten karitativer Ein-
richtungen, ist in Deutschland aufgrund von haftungs- und zollrechtlichen
Gründen nicht möglich. Die eingesammelten Waren müssen von den Flughäfen
als teurer Sondermüll entsorgt werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Sind die von der EU verhängten Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der
Mitnahme von Flüssigkeiten aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll und
verhältnismäßig, und wenn nein, was kann und wird die Bundesregierung
dagegen tun?

2. Hält die Bundesregierung die Weitergabe der konfiszierten Waren an kari-

tative Einrichtungen für sinnvoll und wünschenswert?

Wenn nein, warum nicht?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gewichtsmengen an eingesammel-
ter Ware anfallen und welcher Prozentsatz der eingesammelten Waren sich
in einem Zustand befindet, der eine Weiterverwendung erlaubt?

Drucksache 16/5467 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche haftungs- und zollrechtlichen Vorschriften müssten wie geändert
werden, damit die eingesammelten Waren einer sinnvollen Nutzung zu-
geführt werden könnten?

5. Hält die Bundesregierung von der EU geplante weitere Sicherheitsmaßnah-
men, wie die Verschärfung der Vorschriften zur Größe des Handgepäcks, für
unabdingbar notwendig, und wenn nicht, wird sie in der EU dagegen
Position beziehen?

6. Ist die Bundesregierung bereit, sich an den Kosten der Finanzierung des
Antiterrorschutzes im Flugbereich zu beteiligen, und wenn ja, in welcher
Höhe, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Mai 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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