Vom 23. Mai 2007
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Anja Hajduk,
Jochen-Konrad Fromme und Carsten Schneider (Erfurt)
Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland für
in- und ausländische Investoren zu erhöhen.
Hauptziel der Unternehmensteuerreform ist neben der Er-
höhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung
des deutschen Steuersubstrats. Durch positive und negative
Anreize soll die Verlagerung von Steuersubstrat ins Aus-
land, vor allem durch Unternehmen, aber auch durch private
Haushalte, gebremst werden. Schon mittelfristig werden da-
her die Einnahmen der Körperschaft- und der Gewerbe-
steuer über dem derzeitigen Niveau liegen. Die steuerliche
Attraktivität des Standortes Deutschland soll für in- und
ausländische Investoren erhöht werden. Dies soll unabhän-
gig von der Rechtsform gelten.
Artikel 4 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungs-
verordnung
Artikel 5 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewinnabgrenzungs-
aufzeichnungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/5377–
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5454
16. Wahlperiode 23. 05. 2007
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/4841 –
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Die Gesetzentwürfe sehen hierzu die Änderung folgender
Gesetze vor:
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 12a Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
Artikel 13 Inkrafttreten.
Durch die Gesetzentwürfe und unter Berücksichtigung der
vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Ände-
rungen ergeben sich für die Haushalte der Gebietskörper-
schaften in den Rechnungsjahren 2008 bis 2012 die nachfol-
gend dargestellten Auswirkungen:
Drucksache 16/5454 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die kassenmäßigen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzaus-
schusses sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Berichterstatter
Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5454
Sonstige Kosten
Zur Wahrnehmung der zugewiesenen neuen Aufgaben ent-
stehen beim Bundeszentralamt für Steuern ein zusätzlicher
Personalbedarf in Höhe von fünf Planstellen/Stellen sowie
ein vollzugsbedingter Ausgabenmehrbedarf von voraus-
sichtlich 245 000 Euro/p. a. Über die Finanzierung wird im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zu entschei-
den sein.
Bürokratiekosten
Für Unternehmen werden 23 neue Informationspflichten ein-
geführt, 3 Informationspflichten vereinfacht, 2 Informations-
pflichten abgeschafft.
Betroffene Unternehmen: Je nach steuerlicher Regelung
unterschiedlich.
Häufigkeit/Periodizität: Je nach steuerlicher Regelung unter-
schiedlich.
Der Saldo erwarteter Mehrkosten und erwarteter Kosten-
reduzierungen beträgt minus 168 Mio. Euro (Bürokratiekos-
tenentlastung). Hierin enthalten sind einmalige Bürokratie-
kosten von rd. 35,8 Mio. Euro (im Einzelnen siehe allge-
meine Begründung zu Bürokratiekosten).
Für Bürgerinnen und Bürger werden 9 neue Informations-
pflichten eingeführt, 0 Informationspflichten vereinfacht
und 1 Informationspflicht abgeschafft.
Entsprechend dem Beschluss des NKR vom 23. November
2006 wurden für Bürger lediglich die Informationspflichten
ausgewiesen.
Für die Verwaltung werden 8 neue Informationspflichten
eingeführt, 2 Informationspflichten vereinfacht und 0 Infor-
mationspflichten abgeschafft.
Für den Bereich der Verwaltung wurden, wie für Bürger
entsprechend, lediglich die Informationspflichten ausgewie-
sen.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 23. Mai 2007
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender und
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Anja Hajduk
Berichterstatterin