BT-Drucksache 16/5454

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - 16/4841 - Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 16/5377 - Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Vom 23. Mai 2007


Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Anja Hajduk,
Jochen-Konrad Fromme und Carsten Schneider (Erfurt)

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland für
in- und ausländische Investoren zu erhöhen.

Hauptziel der Unternehmensteuerreform ist neben der Er-
höhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung
des deutschen Steuersubstrats. Durch positive und negative
Anreize soll die Verlagerung von Steuersubstrat ins Aus-
land, vor allem durch Unternehmen, aber auch durch private
Haushalte, gebremst werden. Schon mittelfristig werden da-
her die Einnahmen der Körperschaft- und der Gewerbe-
steuer über dem derzeitigen Niveau liegen. Die steuerliche
Attraktivität des Standortes Deutschland soll für in- und
ausländische Investoren erhöht werden. Dies soll unabhän-
gig von der Rechtsform gelten.

Artikel 4 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungs-
verordnung

Artikel 5 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9 Änderung der Gewinnabgrenzungs-
aufzeichnungsverordnung

Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/5377–
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5454
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/4841 –

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Die Gesetzentwürfe sehen hierzu die Änderung folgender
Gesetze vor:

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 12a Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 13 Inkrafttreten.

Durch die Gesetzentwürfe und unter Berücksichtigung der
vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Ände-
rungen ergeben sich für die Haushalte der Gebietskörper-
schaften in den Rechnungsjahren 2008 bis 2012 die nachfol-
gend dargestellten Auswirkungen:

Drucksache 16/5454 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die kassenmäßigen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzaus-
schusses sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5454

Sonstige Kosten

Zur Wahrnehmung der zugewiesenen neuen Aufgaben ent-
stehen beim Bundeszentralamt für Steuern ein zusätzlicher
Personalbedarf in Höhe von fünf Planstellen/Stellen sowie
ein vollzugsbedingter Ausgabenmehrbedarf von voraus-
sichtlich 245 000 Euro/p. a. Über die Finanzierung wird im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zu entschei-
den sein.

Bürokratiekosten

Für Unternehmen werden 23 neue Informationspflichten ein-
geführt, 3 Informationspflichten vereinfacht, 2 Informations-
pflichten abgeschafft.

Betroffene Unternehmen: Je nach steuerlicher Regelung
unterschiedlich.

Häufigkeit/Periodizität: Je nach steuerlicher Regelung unter-
schiedlich.

Der Saldo erwarteter Mehrkosten und erwarteter Kosten-
reduzierungen beträgt minus 168 Mio. Euro (Bürokratiekos-
tenentlastung). Hierin enthalten sind einmalige Bürokratie-
kosten von rd. 35,8 Mio. Euro (im Einzelnen siehe allge-
meine Begründung zu Bürokratiekosten).

Für Bürgerinnen und Bürger werden 9 neue Informations-
pflichten eingeführt, 0 Informationspflichten vereinfacht
und 1 Informationspflicht abgeschafft.

Entsprechend dem Beschluss des NKR vom 23. November
2006 wurden für Bürger lediglich die Informationspflichten
ausgewiesen.

Für die Verwaltung werden 8 neue Informationspflichten
eingeführt, 2 Informationspflichten vereinfacht und 0 Infor-
mationspflichten abgeschafft.

Für den Bereich der Verwaltung wurden, wie für Bürger
entsprechend, lediglich die Informationspflichten ausgewie-
sen.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 23. Mai 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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