BT-Drucksache 16/5340

zu dem Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - 16/1533 - Indisch-amerikanisches Nuklearabkommen substantiell nachbessern oder ablehnen

Vom 14. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5340
16. Wahlperiode 14. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/1533 –

Indisch-amerikanisches Nuklearabkommen substantiell nachbessern
oder ablehnen

A. Problem

Nachdem die USA jahrzehntelang jegliche Kooperation mit Indien auf nuklear-
technischem Gebiet abgelehnt hatten, kam es am 2. März 2006 zur Unterzeich-
nung eines bilateralen Abkommens über eine zivile Nuklearkooperation. Diese
Übereinkunft stellt einen primär geostrategisch motivierten Wendepunkt in der
US-amerikanischen Nuklearpolitik dar.

Sie fällt in eine Zeit, in der die internationale nukleare Abrüstungspolitik beson-
deren Herausforderungen gegenübersteht. Dies ergibt sich zum einen aus dem
Scheitern der Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag
(NVV) im Jahre 2005, insbesondere aber auch aus der Existenz der drei Atom-
mächte Indien, Pakistan und Israel außerhalb des Vertragswerks.

Zwar stellt das amerikanisch-indische Abkommen, wonach Indien sich auch in-
ternationalen Kontrollen unterwerfen will, eine grundsätzlich zu begrüßende
Annäherung Indiens an das globale Nichtverbreitungsregime dar. Es bedeutet
jedoch zugleich eine nicht unbedenkliche Zäsur in der internationalen Nichtver-
breitungspolitik. Denn aufgrund des Abkommens wird erstmals einem Staat, der
nicht Mitglied des NVV und darüber hinaus selbst Atommacht ist, Zugang zu
externem Nuklearmaterial und technologischem Know-how gewährt werden.

Bevor es in Kraft treten kann, bedarf das bilaterale Abkommen noch der Zustim-
mung des US-Kongresses sowie der Nuclear Suppliers Group (NSG), der

Deutschland angehört. Entsprechende Beratungen stehen auf der Tagesordnung
der nächsten Plenarsitzung der NSG.

Nach den Richtlinien der NSG dürfen nukleare Exporte nur in solche Länder
getätigt werden, die Mitglied des NVV sind und sich in vollem Umfang den
Inspektionen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) unterwerfen.
Indien erfüllt diese Bedingungen nicht.

Drucksache 16/5340 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die indische Regierung erklärt sich lediglich bereit, die von Indien selbst als zivil
deklarierten Nuklearanlagen der internationalen Kontrolle zu unterwerfen. Mi-
litärische Anlagen erfasst das Abkommen nicht. Somit werden den Inspektoren
der IAEO künftig nur etwa 65 Prozent der indischen Atomanlagen offenstehen.

Die Antragsteller sind der Auffassung, dass eine Zustimmung der NSG vor die-
sem Hintergrund nicht ohne substantielle Nachbesserungen des Abkommens
erfolgen dürfe. Ansonsten würde das nukleare Nichtverbreitungsregime einen
erheblichen Glaubwürdigkeitsverlust gegenüber Staaten wie Brasilien und Süd-
afrika erleiden, die bewusst dem NVV beigetreten sind und auf ein Atom-
waffenprogramm verzichtet haben. Die Folgen für die internationale Sicherheit
seien kaum absehbar. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um
das iranische Atomprogramm sei der Zeitpunkt für eine solche Sonderregelung
schwer nachvollziehbar.

Die Bundesregierung müsse daher Verantwortung übernehmen und vor der end-
gültigen Beschlussfassung in der NSG Nachbesserungen einfordern.

Im Rahmen von Nachverhandlungen müsse erreicht werden, dass Indien ein
Moratorium für die Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien erklärt und auf
einen weiteren Ausbau seines Atomwaffenprogramms verzichtet. Weiterhin sol-
le Indien sich verpflichten, dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuk-
learversuchen (CTBT) beizutreten, sowie klare Kriterien für die Unterscheidung
ziviler und militärischer Anlagen entwerfen.

Anderenfalls solle die Bundesregierung sich in der NSG gegen das Abkommen
aussprechen und an einer restriktiven nationalen Exportpolitik für Nukleartech-
nologie gegenüber Indien festhalten.

B. Lösung

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5340

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1533 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

Drucksache 16/5340 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Uta Zapf,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Jürgen Trittin

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/1533 in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Verteidigungs-
ausschuss überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/1533 in seiner 24. Sitzung am 27. September 2006 zur
gutachtlichen Mitberatung an den Unterausschuss Abrüs-
tung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
37. Sitzung am 7. März 2007 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung.

Der Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung hat den Antrag in seiner 13. Sitzung am
2. März 2007 beraten und empfiehlt gutachtlich mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung
aus der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP die Ablehnung.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 41. Sit-
zung am 9. Mai 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung.

Berlin, den 9. Mai 2007

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

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