BT-Drucksache 16/5162

Mittelstandsförderung durch Bürokratieabbau

Vom 25. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5162
16. Wahlperiode 25. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp,
Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Mittelstandsförderung durch Bürokratieabbau

Durch Bürokratie und die damit verbundenen zeitlichen wie finanziellen Belas-
tungen für viele Unternehmen in diesem Land wird das Wirtschaftswachstum
stark gehemmt. Hinzu kommt, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen
hierbei im verstärkten Maße die Leidtragenden sind. Bereits getroffene und ge-
plante Maßnahmen der Mittelstands-Entlastungs-Gesetze und die Begrenzung
der staatlichen Bürokratie mit Hilfe des Normenkontrollrats sind jedoch nicht
ausreichend, da Bürokratie aus mehr als den reinen Informationspflichten be-
steht. Die bürokratischen Belastungen sind zum Bespiel durch Gesetze, wie das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter angestiegen, obwohl hier
kaum Informationspflichten anfallen.

Um eine nachhaltige Entlastung des Mittelstandes durch Entbürokratisierung zu
erreichen, muss diese konsequent vollzogen und weitergeführt werden. Des
Weiteren darf der Bürokratieabbau sich nicht nur auf eine Vielzahl von Einzel-
fällen beziehen, sondern muss in großem Umfang auf möglichst alle Bereiche
der mittelständischen Aktivitäten ausgedehnt werden. Bei der Konzentration auf
einzelne Vorschriften geht oft der Überblick über das Wesentliche verloren.

Durch eine massive Vereinfachung des komplizierten Steuerrechts, des Sozial-
versicherungs- und Arbeitsrechts, des Umweltrechts, sowie durch einen Abbau

der Statistiken können weit reichende Entlastungen für die Unternehmen erzielt
werden.

Ein weiterer Beitrag zu einer erfolgreichen Entbürokratisierung könnte eine
Befristung von Gesetzen und Verordnungen und deren spätere Überprüfung
sein. Dazu kann durch einen verstärkten Einsatz von elektronischen Antragsstel-
lungen eine Vielzahl von Behördengänge überflüssig gemacht und der Mittel-
stand weiter entlastet werden.

Drucksache 16/5162 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist die durchschnittliche zeitliche wie monetäre Belastung durch
Informationspflicht für ein Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern?

2. Welchen gesetzlichen Informationspflichten muss ein Unternehmen mit bis
zu 49 Mitarbeitern in einem Zeitraum von einem Jahr nachkommen?

3. Wie hoch ist die durchschnittliche zeitliche wie monetäre Belastung durch
die Erfüllung von Informationspflichten für ein Unternehmen mit 50 bis
499 Mitarbeitern?

4. Wie hoch ist die durchschnittliche zeitliche wie monetäre Belastung durch
Informationspflicht für ein Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern?

5. Welchen gesetzlichen Informationspflichten muss ein Unternehmen mit
50 bis 499 Mitarbeitern in einem Zeitraum von einem Jahr nachkommen?

6. Welchen gesetzlichen Informationspflichten muss ein Unternehmen mit
über 500 Mitarbeitern in einem Zeitraum von einem Jahr nachkommen?

7. Wie viele Formulare sind bei einer Unternehmensgründung mit bis zu
49 Mitarbeitern durchschnittlich notwendig?

Welche Kosten entstehen dadurch im Durchschnitt und mit welcher Be-
arbeitungszeit ist durchschnittlich zu rechnen?

8. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass Ver-
waltungsvorschriften nicht im Widerspruch zu Erfolgen beim Bürokratie-
abbau auf Gesetzes- und Verordnungsebene stehen?

9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Entlastungen bei den steuer-
lichen Betriebsprüfungen zu erreichen?

Wenn ja, in welcher Form?

10. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, einen gesetzlichen Anspruch
auf verbindliche und kostenfreie Steuerauskünfte der Finanzämter einzu-
führen?

Wenn ja, in welcher Form?

11. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Grenze für geringwertige
Wirtschaftsgüter anzuheben?

Wenn ja, in welcher Form?

12. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Betragsgrenze für die
Bestandserfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter anzuheben?

Wenn ja, in welcher Form?

13. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Gewinngrenze für die
Aufstellung einer Handelsbilanz anzuheben?

Wenn ja, in welcher Form?

14. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Einnahme-Überschuss-
Rechnung zu vereinfachen?

Wenn ja, in welcher Form?

15. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, gewerbliche Erlaubnisverfah-
ren zu vereinfachen und zu beschleunigen?

Wenn ja, in welcher Form?

16. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, feiertägliche Fahrverbote für

LKW bundesweit zu vereinheitlichen?

Wenn ja, in welcher Form?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5162

17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Kfz-Zulassungen zu verein-
fachen?

Wenn ja, in welcher Form?

18. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, den Forderungserwerb durch
Banken im Insolvenzverfahren zu erleichtern?

Wenn ja, in welcher Form?

19. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Normen des Arbeitsrechts zu-
sammenzufassen?

Wenn ja, in welcher Form?

20. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, das Arbeitszeitrecht umfas-
send zu vereinfachen?

Wenn ja, in welcher Form?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationspflichten beim Betriebs-
übergang?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung Kleinbetriebsklauseln im Arbeitsschutz-
recht?

Sieht sie hier einen Handlungsbedarf?

Wenn ja, welchen?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Mehrfachzuständigkeiten im Bereich
des Arbeitsschutzes?

Sieht sie hier einen Handlungsbedarf?

Wenn ja, welchen?

24. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Gesetze und Verordnungen
vermehrt zu befristen und diese einer späteren Überprüfung zu unterziehen?

Berlin, den 25. April 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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