BT-Drucksache 16/5161

Ein Jahr Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Vom 25. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5161
16. Wahlperiode 25. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst
Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Ein Jahr Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Am 25. April 2006 hat das Bundeskabinett das „Programm für Bürokratieabbau
und bessere Rechtsetzung“ beschlossen. Die Bundesregierung hat sich mit der
Verabschiedung dieses Beschlusses dazu verpflichtet, „Bürokratiekosten, vor
allem solche, die durch rechtlich vorgegebene Informationspflichten für Unter-
nehmen, Bürger und Verwaltung entstehen, messbar zu senken und neue Infor-
mationspflichten zu vermeiden.“ Kernelemente des Programms sind neben der
Einrichtung der Stelle einer Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratie-
abbau und bessere Rechtsetzung vor allem die Einführung eines Messverfahrens
für Bürokratiekosten auf Grundlage des sogenannten Standardkostenmodells
und die Einsetzung eines Normenkontrollrats (NKR). Am 1. Dezember 2006 trat
die geänderte gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien in Kraft,
die vorsieht, dass der NKR künftig zum gleichen Zeitpunkt an den Rechtset-
zungsvorhaben der Bundesregierung beteiligt wird, wie die Bundesministerien.

Mit der Festlegung auf ein Bürokratieabbauziel von 25 Prozent bis 2011 hat die
Bundesregierung ein Abbauziel beschlossen. Die tatsächliche Verringerung von
Bürokratiekosten kann aber nur gelingen, wenn im selben Zeitraum die Entlas-
tungen nicht durch neue zusätzliche Kosten in Gesetzen und Verordnungen kon-
terkariert werden. Bisher ist noch immer unklar, ob das festgesetzte Abbauziel

der Bundesregierung ein Nettoentlastungsziel darstellen soll, oder nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung im
Rahmen des Programms für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung bis-
her ergriffen?

Drucksache 16/5161 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Kann die Bundesregierung die Entlastung von bürokratischen Kosten seit
dem Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006 beziffern?

Wenn ja, wie hoch ist die Entlastung?

3. Wie hoch waren die im selben Zeitraum durch Gesetze der Bundesregierung
verursachten Bürokratiekosten?

4. Wie viele Gesetz- und Verordnungsentwürfe wurden vom NKR geprüft?

5. Wie groß ist damit der prozentuale Anteil der vom NKR geprüften Entwürfe
an allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung seit seiner
Einsetzung?

6. Wie viele Gesetze wurden in diesem Zeitraum insgesamt verabschiedet?

7. Wie ist das Verhältnis der geprüften Gesetzentwürfe aufgeteilt nach Entwür-
fen mit und ohne relevante Informationspflichten und nach Ressorts?

8. Wie viele Vorschläge des NKR zu den Gesetzentwürfen wurden im weiteren
Rechtsetzungsverfahren berücksichtigt und wie hoch ist die dadurch be-
wirkte Entlastung?

9. Ist eine Evaluation der Wirksamkeit der Beschränkung der Bürokratie-
kosten im Sinne des Gesetzes zur Einsetzung eines Normenkontrollrats auf
solche Kosten, die durch Informationspflichten entstehen, geplant?

10. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag den Prüfauftrag des NKR
zu erweitern und den Kostenbegriff auf alle administrativen Kosten und
Erfüllungskosten, die durch die Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entstehen, zu erweitern?

11. Erachtet die Bundesregierung eine Erweiterung des Prüfauftrags des NKR
auf alle Gesetzentwürfe, also auch auf diejenigen, welche vom Deutschen
Bundestag und vom Bundesrat vorgelegt werden, für sinnvoll?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wie viele Gesetze wurden zwischen dem Stichtag für die Bestandsmessung
der Bürokratiekosten am 30. September 2006 und dem 1. Dezember 2006,
dem Tag des Inkrafttretens der geänderten gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien, beschlossen?

13. Wie viele dieser Gesetze wurden nachträglich auf ihre Bürokratiekosten hin
überprüft und wie hoch waren die ermittelten Belastungen?

14. Werden neue bürokratische Belastungen, die im Zeitraum des von der Bun-
desregierung festgesetzten 25-Prozent-Abbauziels bis 2011 beschlossen
werden, an anderer Stelle abgebaut, um ein 25-Prozent-Nettoabbauziel zu
erreichen?

15. Wie werden die Bürokratiekosten einer Informationspflicht anhand des
Standardkosten-Modells konkret berechnet?

16. Wer bestimmt dabei die angewendeten Kostenparameter?

17. Wie viele Informationspflichten der Wirtschaft wurden bisher nach Ressorts
aufgeteilt identifiziert?

18. Wann werden endgültige Ergebnisse der durchgeführten Bestandsmessung
vorliegen?

19. Wird die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm vorlegen, um identi-
fizierte Reduzierungspotenziale zu nutzen?

Wenn ja, wann?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5161

20. Wie hoch ist derzeit der Bestand des Bundesrechts (Gesetze, Rechtsverord-
nungen, Verwaltungsvorschriften)?

21. Wie haben sich die Rechtsbereinigungsgesetze und die damit erfolgte Auf-
hebung von Rechtsvorschriften des Bundesrechts auf den Gesamtbestand
des Bundesrechts und die Anzahl von Rechtsvorschriften ausgewirkt?

22. Leisten nach Ansicht der Bundesregierung die bisher beschlossenen Rechts-
bereinigungsgesetze einen Beitrag zum Bürokratieabbau?

Wenn ja, wie hoch ist die Entlastung von Bürokratiekosten?

23. Plant die Bundesregierung weitere Rechtsbereinigungsgesetze?

Wenn ja, wann?

Wenn ja, welche Bundesressorts werden entsprechende Gesetzentwürfe
vorlegen?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Programm für Bürokra-
tieabbau und bessere Rechtsetzung „sich über Erkenntnisse des Normen-
kontrollrats zu besserer Rechtsetzung und ihrer Berücksichtigung bei der
Rechtsetzung zu verständigen“ angesichts der Empfehlungen des NKR zum
Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, die von der Bundesregierung teil-
weise nicht umgesetzt wurden?

Berlin, den 24. April 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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