BT-Drucksache 16/5142

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/4861- Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und weiterer Mandatsverlängerungen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Vom 26. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5142
16. Wahlperiode 26. 04. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/4861 –

Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der
Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und weiterer
Mandatsverlängerungen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

A. Problem

Der Konflikt im Sudan gehört zu den längsten und gewalttätigsten Auseinander-
setzungen auf dem afrikanischen Kontinent. Die United Nations Mission in
Sudan (UNMIS) nimmt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Stabi-
lität und zum Schutz der Zivilbevölkerung im Südsudan ein.

Grundlage für den politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau ist das im
Januar 2005 abgeschlossene Nord-Süd-Friedensabkommen von Nairobi. Als
Beobachtungs- und Verifikationsmission nach Kapitel VI der Charta der Verein-
ten Nationen (VN) soll UNMIS die Implementierung dieses Friedensvertrages
überwachen und die ehemaligen Kriegsparteien bei der Umsetzung unterstüt-
zen. Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta sind UNMIS aus-
schließlich zum Schutz der Sicherheit und Bewegungsfreiheit des VN-Personals
und der Hilfsorganisationen sowie direkt gewaltbedrohter Zivilisten erlaubt.

Zwar sind bei der Umsetzung des Friedensabkommens bereits wichtige Fort-
schritte zu verzeichnen. So ist die Rückverlegung von Truppen beider Seiten
weit vorangeschritten, woraufhin sich UNMIS aus der Region Kassala im Osten
des Landes bereits zurückziehen konnte. Ferner können zahlreiche Flüchtlinge
angesichts der insgesamt verbesserten Sicherheitslage in weiten Teilen des
Südsudan nunmehr in ihre Heimat zurückkehren.

In anderen Bereichen besteht jedoch nach wie vor dringender Handlungsbedarf.
So verläuft insbesondere die Bildung integrierter Einheiten aus ehemaligen

Kämpfern beider Seiten noch nicht wunschgemäß. Die bewaffnete Auseinander-
setzung in Malakal im November letzten Jahres hat verdeutlicht, dass die Sicher-
heitslage im Grenzgebiet zwischen Nord- und Südsudan weiterhin instabil ist.
Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die für 2008 vorgesehenen Wahlen bleibt
UNMIS als stabilisierendes Element daher unverzichtbar.

Angesichts dieser Situation hat der VN-Generalsekretär angekündigt, sich ver-
stärkt der Nord-Süd-Problematik zu widmen. Die Ernennung eines Sonder-

Drucksache 16/5142 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

beauftragten für Darfur wird es dem zukünftigen Leiter von UNMIS ermög-
lichen, sich auf die Umsetzung des Nord-Süd-Friedensabkommens zu
konzentrieren. Zudem hat UNMIS seit Ende des vergangen Jahres die vorge-
sehene Truppenstärke von 10 000 Soldaten und 715 Polizisten nahezu erreicht.

Am 6. Oktober 2006 hatte der VN-Sicherheitsrat die Resolution 1714 (2006) zur
Verlängerung von UNMIS bis zum 30. April 2007 verabschiedet, ohne das Man-
dat im Südsudan inhaltlich zu verändern. Zugleich drückte er seine Absicht aus,
das UNMIS-Mandat auch weiter zu verlängern, so dass nunmehr damit zu rech-
nen ist, dass der VN-Sicherheitsrat das Mandat zum 30. April 2007 erneut ohne
Änderung des Auftrags verlängern wird. Bisher sind die Verlängerungen des
UNMIS-Mandats meist für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Zustimmung des
Deutschen Bundestages zur von der Bundesregierung am 28. März 2007 be-
schlossenen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an UNMIS auf Grundlage
der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
24. März 2005 und weiterer Mandatsverlängerungen durch den Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen. Der Antrag richtet sich – stets unter der Grundvoraus-
setzung des Zustandekommens eines Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen – auf eine Verlängerung des Bundestagsmandats bis zum 15. Novem-
ber 2007. Inhaltlich wird sich an dem Auftrag der deutschen Streitkräfte nichts
ändern. Sollte der VN-Sicherheitsrat vor dem 15. November 2007 sein Mandat
in einer Weise ändern, die für Einsatzrahmen und Aufgaben der eingesetzten
deutschen Kräfte von Bedeutung ist, so wird die Bundesregierung den Bundes-
tag erneut befassen. Die Rahmenbedingungen des Einsatzes haben sich seit der
letzten Befassung des Deutschen Bundestages nicht geändert. Der Antrag der
Bundesregierung wird dementsprechend im vereinfachten Zustimmungsverfah-
ren gestellt.

Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von UNMIS erfolgt unter Fortgel-
tung der Regelungen des Antrags der Bundesregierung vom 13. April 2005
(Drucksache 15/5265), dem der Deutsche Bundestag am 22. April 2005 zuge-
stimmt hat (Drucksache 15/5343), der Protokollnotiz der Bundesregierung vom
20. April 2005 (Drucksache 15/5343) sowie der Verlängerungsanträge der Bun-
desregierung vom 21. September 2005, 22. März 2006, 20. September 2006 und
4. Oktober 2006, denen der Deutsche Bundestag jeweils zugestimmt hat (Druck-
sachen 15/5997, 16/1052, 16/2700 sowie 16/2900). Dem Verlängerungsantrag
der Bundesregierung vom 4. Oktober 2006 hat der Deutsche Bundestag im ver-
einfachten Verfahren gemäß § 7 Abs. 1, 2 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1
des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBetG) zugestimmt.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden – sofern nicht von den VN
getragen bzw. erstattet – aus dem Einzelplan 14 im Haushaltsjahr 2007 finan-
ziert. Sie werden für die Dauer von sieben Monaten und bei einem Einsatz von
bis zu 75 Soldaten rund 0,8 Mio. Euro betragen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Entwicklung im Südsudan nicht
losgelöst von der katastrophalen humanitären und politischen Situation in Dar-
fur gesehen werden kann. Die Bundesregierung beteiligt sich dort im EU-Rah-
men unter anderem an der Finanzierung der (Friedens-)Mission der Afrikani-
schen Union in Sudan (AMIS) und dem Lufttransport von AMIS-Truppen.
Angesichts der Schwierigkeiten der AMIS-Mission, den Schutz der Zivilbevöl-
kerung zu gewährleisten, soll in Darfur eine gemeinsame Mission der Afrikani-
schen Union und der Vereinten Nationen eingerichtet werden. Bis dahin werden
die Vereinten Nationen AMIS sowohl mit Personal als auch Material unterstüt-
zen müssen.
Im Rahmen dieser Unterstützungsleistungen könnten möglicherweise auch ein-
zelne deutsche UNMIS-Soldaten vorübergehend nach Darfur entsandt werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5142

Mit der Vorabunterrichtung der Obleute des Verteidigungs- und des Auswärti-
gen Ausschusses besteht hier ein bereits zweimal angewandtes Verfahren. Die
entsprechende Protokollnotiz vom 20. April 2005 soll auch bei der jetzt vorge-
sehenen Mandatsverlängerung beibehalten werden.

B. Lösung

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Drucksache 16/5142 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4861 anzunehmen.

Berlin, den 26. April 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin

tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 25. April 2007

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 26. April 2007

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5142

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Brunhilde Irber, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Dr. Uschi Eid

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/4861 in seiner 93. Sitzung am 25. April 2007 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96
GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 57. Sitzung
am 25. April 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
44. Sitzung am 25. April 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-

beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annah-
me.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am
25. April 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 39. Sit-
zung am 25. April 2007 im Wege der Selbstbefassung anbe-
raten und empfiehlt in seiner 40. Sitzung am 26. April 2007
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. die Annahme.

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