BT-Drucksache 16/5132

Umweltschutz in Afrika - Gemeinsame Verantwortung für die Erde übernehmen

Vom 25. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5132
16. Wahlperiode 25. 04. 2007

Antrag
der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, Jens
Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina
Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Umweltschutz in Afrika – Gemeinsame Verantwortung für die Erde übernehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das dynamische Wirtschaftswachstum in vielen Ländern Afrikas und die nicht
nur im Bereich der Rohstoffgewinnung, sondern auch für das verarbeitende Ge-
werbe viel versprechenden Perspektiven lassen den dortigen Energiebedarf er-
heblich ansteigen. Bestimmte Länder Afrikas werden in naher Zukunft also
nicht nur von den Folgen eines zu erwartenden Klimawandels besonders mas-
siv betroffen sein, sondern deshalb auch spürbar zu den globalen Treibhausgas-
emissionen beitragen. Damit rückt auch die Frage des Klimaschutzes in den
Vordergrund des Interesses. Zudem muss das Thema der Energieversorgung
einschließlich der erneuerbaren Energien gemeinsam mit dem Klimawandel be-
handelt werden, weil beide Fragen untrennbar miteinander zusammenhängen.

Weitere zentrale umweltrelevante Themen sind die Biodiversität – zumal mit
Blick auf die besondere Artenvielfalt in den afrikanischen (Ur-)Wäldern oder in
der Kapregion –, ferner die Wüstenbekämpfung sowie die Wasserversorgung
und die Abwasserentsorgung. Nicht zuletzt gilt dabei, den Erfahrungsschatz
und das naturspezifische Wissen der Menschen in Afrika als Fundus für den
Schutz der natürlichen Umwelt zu erhalten und zu nutzen.
– Auch die Länder Afrikas müssen in den internationalen Klimaschutz noch
wesentlich stärker als bisher einbezogen werden. Der internationale Emis-
sionshandel muss durch den Ausbau von Klimaschutzprojekten insbesondere
auch in afrikanischen Ländern auf eine breitere Grundlage gestellt werden.
Von zentraler Bedeutung ist auch die technologieorientierte Klimaschutz-
politik. Mit Blick auf derartige Initiativen gilt es darauf zu achten, dass der
afrikanische Kontinent von Anbeginn in den internationalen Klimaschutz

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explizit einbezogen und auf diesem Gebiet nicht einmal mehr zum „verges-
senen Kontinent“ wird. Dies betrifft sowohl Technologien zur Verringerung
von Treibhausgasemissionen als auch Technologien, die im Sinne einer pas-
siven Klimapolitik der Anpassung an einen Klimawandel dienen. Hier geht
es vordringlich um eine engere technologische Kooperation auf internatio-
naler Ebene, um einen wirksamen Technologietransfer gerade in der Ent-
wicklungszusammenarbeit sowie um eine stärkere Exportförderung im Be-
reich der erneuerbaren Energien (z. B. Solaranlagen).

– Insbesondere mit Blick auf die Kohlevorkommen in bestimmten Regionen
Afrikas ist hervorzuheben, dass vor allem Energieeffizienz und CO2-Ab-
scheidung bei Kohlekraftwerken global die größten Minderungspotenziale
haben, zumal der Anteil fossil befeuerter Kraftwerke in Afrika bei über
70 Prozent liegt. Kohlekraftwerke dominieren insbesondere in Südafrika,
Simbabwe, Botswana, Namibia und Mosambik. Entscheidend ist demnach
ein Innovationspakt für moderne Technologien für Energieeffizienz, erneuer-
baren Energien und CO2-reduzierte Kohleverstromung, in dessen Rahmen
Modell- Partnerschaften Deutschlands mit ausgewählten Ländern Afrikas auf
den Weg gebracht werden sollten. Zu diesem Zweck geht es vordringlich zu-
nächst darum, die Ausgangsbedingungen und technischen Möglichkeiten zu
eruieren und mögliche CO2-Lagerstätten auf dem afrikanischen Kontinent
zu erkunden („Mapping“).

– Gerade in den Ländern Afrikas hat die Nutzung erneuerbarer Energien ein
großes Potenzial, da sie bei Klimaschutz und Energiesicherheit Vorteile ge-
genüber fossilen Energieträgern haben. Erneuerbare Energien können dort
insbesondere auch einen Beitrag zur Erschließung ländlicher Räume leisten,
sofern durch die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien auch in netzfer-
nen Gegenden für die Menschen ein Zugang zu elektrischer Energie ge-
schaffen werden kann. In sonnenreichen Gebieten stellt z. B. die Photovol-
taik bereits heute eine prinzipiell kostengünstige Option für die ländliche
Elektrifizierung dar, insbesondere dann, wenn keine geeignete Netzinfra-
struktur zur Stromübertragung existiert. Während die Solarenergie bereits
eine gewisse, wenn auch bescheidene Rolle spielt, werden die prinzipiell
großen Potenziale zur Nutzung der Windenergie bisher noch nicht genutzt.
Die Leistungsmöglichkeiten der technischen Entwicklungszusammenarbeit
sind hier bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Insbesondere die Märkte der
ländlichen Elektrifizierung sollten im vorstehenden Sinne gezielter durch
angepasste Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und der Außen-
handelsförderung erschlossen werden. Als Hindernis für eine forcierte Nut-
zung erneuerbarer Energien erweisen sich häufig die vergleichsweise hohen
Anfangsinvestitionen. Hier sind geeignete Finanzierungsinstrumente bereit
zu stellen. Überdies kann die Nutzung erneuerbarer Energien zur Risikodi-
versifizierung im dortigen Energiemix beitragen und in dieser Hinsicht auch
dort die Sicherheit der Energieversorgung verbessern.

– Mit Blick auf eine zukünftige Zusammenarbeit auf großtechnischer Ebene
ist das Konzept der Initiative TREC (Transmediterrean Renewable Energy
Cooperation) vielversprechend, einem Zusammenschluss von Wissenschaft-
lern, Technikern und Mitgliedern von Initiativen aus Europa, dem Nahen
Osten und Nordafrika. Es besteht darin, ein kontinentalübergreifendes
Strom-Verbund-Netz aufzubauen, das von Solarkraftwerken und Windkraft-
werken in Nordafrika und dem Nahen Osten gespeist wird, an das aber auch
alle Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke Europas angeschlossen wer-
den können. Mit dem technische Know-how Europas ließen sich somit die
hohe Sonneneinstrahlung und die großen Flächen für Solarkraftwerke in
Nordafrika und dem Nahen Osten nutzen.

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– Mit Blick auf die Biodiversität, aber auch angesichts der Klimawirkungen
des Abholzens von Urwäldern liegt es im vitalen Interesse auch der Industrie-
länder, dem Raubbau zu begegnen und Anreize für eine nachhaltige Land-
und Forstwirtschaft zu setzen. Es gilt, die natürlichen Reservoire auf dem
afrikanischen Kontinent für kommende Generationen zu erhalten, indem die
Artenvielfalt in ausreichend großen Beständen gesichert wird. Dafür weg-
weisend sind nachhaltige Nutzungskonzepte der Natur. Dabei ist von der
Einsicht auszugehen, dass nur Menschen, die die Natur kennen und mit ihr
vertraut sind, aus eigenem Erleben eine positive Beziehung zur Natur haben
und sie besser schützen als Verordnungen dies je könnten. Neben Umwelt-
bildung müssen vor allem Menschen eingebunden werden, die an Ort und
Stelle leben. Nur auf diesem Boden kann ein sachgerechtes Verständnis und
Akzeptanz für Naturschutzbelange entstehen. Dabei geht es nicht zuletzt um
die konkrete Sicherung wirtschaftlicher Lebensgrundlagen. Ergänzend ist
eine nachhaltige Waldwirtschaft, die die Urwälder schützt, durch wirksame
Systeme der Holzzertifizierung auf der Nachfrageseite abzusichern. Interna-
tionale Biodiversitätspolitik muss auch Fragen sozialer Gerechtigkeit be-
rücksichtigen. Dies betrifft sowohl die Verteilung natürlicher Ressourcen als
auch die Verteilung der Kostenbelastungen, die ein wirksamer Schutz der
Biodiversität mit sich bringt. Es gilt, neuen Herausforderungen angemessen
zu begegnen, namentlich beispielsweise die Expansion landwirtschaftlicher
Nutzungen in fragile Ökosysteme mit ungeklärten Bodenrechten bzw. den
wachsenden Ertragspotenzialen durch gentechnisch verändertes Saatgut
(Baumwolle in Westafrika). Zu erwähnen ist ferner das Interesse Chinas an
der Sicherung natürlicher Ressourcen und von Agrarprodukten in Afrika.

– Ein wichtiges Handlungsfeld ist auch der Schutz der Meeresfauna. Eine
nachhaltige Fischerei, die die Bestände erhält, sowie ein art- und tierschutz-
gerechter Fischfang sind zentral für den Schutz der Weltmeere. Der illegalen
und nicht nachhaltigen Fischerei, wie sie insbesondere vor den Küsten
Westafrikas auftritt, muss wirksam entgegengetreten werden. Dies muss
auch auf europäischer Ebene, insbesondere bei der Ausgestaltung der EU-
Fischereiabkommen, umfassend berücksichtigt werden. Der Schutz der Bio-
diversität muss Eigentumsrechte respektieren und für den Erhalt der Bio-
diversität nutzen. Staatliche Naturschutzgebiete sollten auch in die Hände
privater Organisationen gegeben werden. Internationale Bemühungen zum
Schutz der Biodiversität dürfen sich nicht in Reservatsdenken mit meist
ohnehin illusorischen Vorstellungen von Nutzungs- und Betretungsverboten
erschöpfen.

– Allerdings sind die Anwendungsmöglichkeiten beispielsweise von Konzep-
ten des Vertragsnaturschutzes und von marktlichen Entschädigungen gerade
in den besonders ressourcenreichen Gebieten mitunter nicht ohne weiteres
praktikabel. So findet ein Großteil der Förderung von Bodenschätzen in
Siedlungsgebieten statt, wo traditionelle, gleichsam revierbezogene Land-
nutzungsrechte indigener Völker bestehen, die weder in territorialer Hin-
sicht an Staatsgebiete gebunden noch in eigentumsrechtlicher Hinsicht in
Kategorien von Grund und Boden definiert sind. Das Ziel, sowohl den Er-
fahrungsschatz als auch das naturspezifische Wissen dieser Völker als Fun-
dus für den Schutz der Biodiversität zu erhalten und zu nutzen, trifft hier
u. a. auf die Schwierigkeit, dass Eigentums- und Vertretungsrechte hier
wenn überhaupt, dann überwiegend abstrakt und kollektiv definiert sind.
Eine deutsche Afrikapolitik ist gefordert, auf die dortigen Länder Einfluss
zu nehmen, um den internationalen Natur- und Artenschutz stärker gemein-
sam mit indigenen Völkern umzusetzen. Es muss verhindert werden, dass
indigene Jäger und Sammler aus Naturschutzgebieten ausgesperrt und um-

gesiedelt werden, dass ausländische Nutzer Vorrang vor indigenen bekom-
men oder dass die Interessen der einheimischen Landwirtschaft einseitig auf

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Kosten der Lebensräume bedrohter Arten und indigener Völker durchgesetzt
werden.

– Ein zentrales Thema ist darüber hinaus die Wüstenbekämpfung und Verwüs-
tungsprävention auf dem afrikanischen Kontinent. Durch die globale Klima-
erwärmung sowie durch Abholzung, Überweidung und Monokulturen ver-
wandeln sich immer größere Landflächen in Wüsten. Desertifikation
bedeutet die Ausbreitung wüstenähnlicher Verhältnisse in Gebiete hinein, in
denen sie aufgrund der klimatischen Bedingungen eigentlich nicht existieren
sollten. Es handelt sich mithin um einen durch den Menschen verursachten
Vorgang der Wüstenbildung. Während die Folgen einer Dürre umkehrbar
sind, ist die Verwüstung durch Desertifikation – wenn überhaupt – nur
schwer reversibel. Durch die Wüstenbildung insbesondere auch in Afrika ist
die Lebensgrundlage unzähliger Menschen bedroht, die damit verbundenen
Ernteausfälle sind dramatisch. Da Wüstenbildung in engen Zusammenhang
mit Klimawandel und Biodiversitätsverlust zu sehen ist, sind bei der Wüs-
tenbekämpfung diejenigen Technologien und Instrumente anzuwenden, die
auch zum Erhalt der Artenvielfalt und der Verlangsamung des Klimawan-
dels dienen. Die Evaluierung bisheriger Methoden zur Wüstenbekämpfung
wie Bodenschutztechniken, Wiederaufforderung oder Erosionsbekämpfung
haben gezeigt, dass nachhaltige Erfolge nur zu erzielen sind, wenn neben
technischem Fortschritte zugleich geeignete institutionelle Rahmenbedin-
gungen geschaffen werden. Dazu zählen ökonomische Anreize, Ordnungs-
recht, Kooperation der Betroffenen und Governance auf mehreren Ebenen.
Technische Neuerungen werden von Ackerbauern, Tierhaltern, Waldnutzern
u. a. nur übernommen, wenn sie nachweisbar für sie ökonomisch attraktiv
sind. In diesem Sinne haben sich Programme bewährt, welche auf dem Kon-
zept „Schutz durch Nutzung“ basieren. Die Idee ist, dass mit der Schaffung
alternativer Einkommensmöglichkeiten der Druck auf die natürlichen Res-
sourcen (Brennholz, Weideland) nachlässt und dauerhaft ein Umdenken
stattfindet.

– Ferner ist die Wasserversorgung insbesondere in den Ländern Afrikas ein
zentrales Problem, da unzählige Menschen dort keinen ausreichenden Zu-
gang zu sauberem Wasser haben. Aus humanitärer Motivation, aber auch zur
Verhinderung von Konflikten um Wasservorräte muss die Versorgung der
Menschen mit sauberem Trinkwasser sowie eine funktionierende Abwasse-
rentsorgung weltweit und insbesondere auch in den Ländern Afrikas sicher-
gestellt werden. Der größte Teil des verfügbaren Wassers wird dabei für
landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt. Die Sicherung der Wasserversor-
gung für die Landwirtschaft ist damit entscheidend bei der Bekämpfung von
Armut. Während sich internationale Anstrengungen in erster Linie jedoch
auf die Trinkwasserversorgung konzentrieren, wird der Entsorgung ver-
schmutzter Abwässer nur unzureichend Beachtung geschenkt. Ein erheb-
licher Anteil aller Erkrankungen ist letztlich auf verschmutztes Wasser oder
fehlende Sanitäranlagen zurückzuführen. Vor allem Kinder sterben in er-
schütternd großer Zahl an den Folgen von unreinem Wasser (Krankheiten,
wie Cholera, Typhus, Gelbsucht und Durchfallerkrankungen). Einer sich im-
mer weiter verschärfenden Wasserkrise auf dem afrikanischen Kontinent
kann nur durch eine Optimierung der Wassernutzung begegnet werden. Für
eine nachhaltige Wasserwirtschaft ist ein Wasserbedarfsmanagement erfor-
derlich, um das zur Verfügung stehende Wasser unter sozialen, ökologischen
und ökonomischen Aspekten – mithin unter dem Leitgedanken der Nach-
haltigkeit – optimal zu nutzen. Auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes wasser-
wirtschaftliches Handeln muss umfassend in einem ökologischen Rahmen
erfolgen. Zu berücksichtigen sind u. a. die Aspekte Wasserverfügbarkeit,

Wassernutzung, Wasserversorgung, Wasserqualität und Landnutzung. Tech-
nische Maßnahmen, wie beispielsweise die – allerdings energieintensive –

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Entsalzung von Meer- und Brackwasser bieten sinnvolle Ergänzungen. Die
Industrieländer müssen deshalb entwickelte Techniken der Wassergewin-
nung, -versorgung und der Abwasserbehandlung zur Verfügung zu stellen.
Gerade Entwicklungsländer in Afrika haben ein vitales Interesse daran, wie
die wasserreichen und wirtschaftlich entwickelten Länder ihr Wasser schüt-
zen, Trinkwasser aufbereiten und Abwasser behandeln. Zugehörige Techno-
logien müssen weiterentwickelt und erprobt, an die natürlichen und sozialen
Bedingungen anderer Regionen angepasst und der dortigen Bevölkerung zur
Verfügung gestellt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf darauf hinzu-
wirken, dass die Länder Afrikas

– in den internationalen Klimaschutz wesentlich stärker als bisher einbezogen
werden, indem

– ein Innovationspakt für moderne Technologien im Sinne einer zu stei-
gernden Energieeffizienz, einer forcierten Nutzung erneuerbarer Ener-
gien und CO2-reduzierter Kohleverstromung im Rahmen von Modell-
Partnerschaften Deutschlands mit ausgewählten Ländern Afrikas auf den
Weg gebracht wird,

– der internationale Emissionshandel durch den Ausbau von CDM-Klima-
schutzprojekten insbesondere auch in afrikanischen Ländern attraktiver
gemacht wird,

– darauf hingewirkt wird, dass auch die Länder Afrikas beizeiten An-
schluss und Berücksichtigung im Rahmen der internationalen Initiativen
zur technologieorientierten Klimaschutzpolitik finden und darauf zu ach-
ten, dass der afrikanische Kontinent von Anbeginn in den internationalen
Klimaschutz explizit einbezogen und auf diesem Gebiet nicht einmal
mehr zum „vergessenen Kontinent“ wird. Dies betrifft sowohl Technolo-
gien zur Verringerung von Treibhausgasemissionen als auch Technolo-
gien, die im Sinne einer passiven Klimapolitik der Anpassung an einen
Klimawandel dienen,

– die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch der Solarenergie,
explizit und nachdrücklicher als bisher in die Entwicklungszusammenar-
beit und die Außenhandelsförderung Deutschlands eingebunden wird und
dass die energiewirtschaftspolitische Beratung im Rahmen der entwick-
lungspolitischen Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas stärker als
bisher akzentuiert wird. Dazu gehören insbesondere auch Beratungen und
Technologietransferleistungen, welche die Effizienz der Energienutzung
verbessern,

– die Exportförderung für erneuerbare Energien, die Beratung afrikanischer
Länder in energiepolitischen Fragen sowie der Einsatz erneuerbarer Ener-
gien im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit intensiviert und bes-
ser koordiniert wird und in diesem Sinne Partnerschaften mit geeigneten
Ländern Afrikas zur Schaffung von „Modellländern“ begründet werden,
um die Potenziale einer breiten und dem jeweiligen Land angepassten
Anwendung erneuerbarer Energien für den globalen Einsatz zu demonst-
rieren,

– mehr Messstationen zur Beurteilung des Klimawandels auf dem afrikani-
schen Kontinent eingerichtet werden, um Anpassungsmaßnahmen effek-
tiver planen zu können,

– Möglichkeiten für künftige CO2-Lagerstätten auf dem afrikanischen

Kontinent erkundet werden („CCS-Mapping“);

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– bei ihren Bemühungen um die Biodiversität stärker als bisher unterstützt
werden, indem

– ein Prozess zur forcierten Bestandsaufnahme der biologischen Vielfalt
und zur Definition klarer Zielsetzungen einer Politik für Biodiversität
auch in den afrikanischen Ländern initiiert wird,

– neben der Bewahrung von Reservaten vor allem auch auf die nachhaltige
Naturnutzung, bessere Umweltbildung und die Nutzung von Eigentums-
rechten für den Naturschutz gesetzt wird. Dabei sind auch die Potenziale
indigener Völker besser für den Naturschutz zu nutzen, indem ihre Eigen-
tums- und Bürgerrechte gewahrt werden. Dazu gehört es, dass von deut-
scher Seite keine Entwicklungsprojekte unterstützt werden, die dem ent-
gegen stehen,

– darauf hingewirkt wird, dass die afrikanischen Staaten im Rahmen ihrer
Möglichkeiten die Abholzung von Urwäldern insbesondere in den Tropen
verhindern und zugleich durch Systeme der Holzzertifizierung die Nach-
frageseite im Sinne einer nachhaltigen Holzwirtschaft beeinflusst wird,

– die nicht nachhaltigen Eingriffe ausländischer Unternehmen gerade auf
dem afrikanischen Kontinent in Gesprächen mit den Ziel- und den Her-
kunftsländern dieser Unternehmen angesprochen werden und auf ge-
meinsame Möglichkeiten einer nachhaltigen Naturnutzung hingewirkt
wird. Das gilt insbesondere für die Aktivitäten chinesischer Unternehmen
auf dem afrikanischen Kontinent,

– Maßnahmen seitens der Europäischen Union ergriffen werden, um die
afrikanischen Staaten bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei gerade
durch ausländische Unternehmen zu unterstützen und gleichzeitig auch
bei der Ausgestaltung der EU-Fischereiabkommen die nachhaltige
Fischerei stärker zu berücksichtigen;

– stärker als bisher bei der Wüstenbekämpfung unterstützt werden, indem

– präventiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenbildung ein stärke-
res Gewicht eingeräumt wird und

– die Länder Afrikas bei der Anwendung und Weiterentwicklung bewährter
„best practices“ für den Ordnungsrahmen sowie bei der Gestaltung der
Bodenordnung, der Zuweisung und Sicherung von Verfügungsrechten,
bei der Einrichtung durchsetzungsfähiger und kostengünstiger Systeme
der Landadministration und insbesondere bei der Anerkennung traditio-
naler Rechte unterstützt werden;

– stärker als bisher in den Bereichen der Wasserversorgung und der Abwasse-
rentsorgung unterstützt werden, indem

– die Menschen in betroffenen Regionen bezüglich Hygiene und Abwas-
sermanagement im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit intensiver
als bisher aufgeklärt werden;

– dem Thema der sanitären Grundversorgung im Rahmen der Entwick-
lungskooperationen und der internationalen Zusammenarbeit eine höhere
Priorität als bisher eingeräumt wird. Dazu gehört auch eine Intensivie-
rung des Technologietransfers für die Aufbereitung von Trinkwasser und
Behandlung von Abwasser sowie der Know-how-Transfer zum Aufbau
auch privater Ver- und Entsorgungsstrukturen zur Mobilisierung privaten
Kapitals für die notwendigen Investitionen.

Berlin, den 24. April 2007
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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