BT-Drucksache 16/4969

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/4665, 16/4921- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes

Vom 4. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4969
16. Wahlperiode 04. 04. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/4665, 16/4921 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung
des Bundesgrenzschutzgesetzes

A. Problem

Die mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes vom
25. August 1998 eingeführte Befugnis zur Durchführung sog. lageabhängiger
Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahnen und Verkehrsflughäfen durch
den Bundesgrenzschutz war zunächst bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Mit
dem Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenz-
schutzgesetzes vom 22. Dezember 2003 wurde die Befristung bis zum 30. Juni
2007 verlängert. Außerdem wurde bestimmt, dass die Regelung vor Ablauf der
Frist zu evaluieren ist.

Der Evaluierungsbericht liegt vor. Die Befugnis hat sich weiter bewährt. Sie hat
sich als wichtiges Handlungsinstrument zur Verhinderung und Unterbindung der
unerlaubten Einreise, der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Men-
schenhandel und letztlich auch zur Terrorismusbekämpfung erwiesen und wird
im Zuge des anstehenden Wegfalls der Grenzkontrollen zu den östlichen Nach-
barstaaten gerade im Hinblick auf ihre binnenländische Komponente (Verkehrs-
flughäfen, Bahn) an Bedeutung weiter zunehmen.

B. Lösung

Um die Anwendung der Befugnis zur Durchführung lageabhängiger Kontrollen
auf Dauer sicherzustellen, ist die Befristung des § 22 Abs. 1a des Bundespoli-
zeigesetzes (BPolG) – ursprünglich Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) – aufzu-
heben.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/4969 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zusätzliche Haushaltsausgaben fallen nicht an; Vollzugsaufwand entsteht nicht.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten entstehen nicht. Insbesondere entsteht den betroffenen Unter-
nehmen der privaten Wirtschaft (Deutsche Bahn AG, Flughafenbetreiber) kein
zusätzlicher logistischer Aufwand, da die Anwendung der Kontrollbefugnis im
Rahmen der bahnpolizeilichen bzw. mit der Erfüllung von Luftsicherheitsaufga-
ben erfolgt.

Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Neue Bürokratiekosten entstehen nicht. Mit der Streichung der Befristung wird
lediglich eine bestehende Informationspflicht über ihren bisherigen Auslauf-
termin hinaus verlängert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4969

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/4665, 16/4921 anzunehmen.

Berlin, den 28. März 2007

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Günter Baumann
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen.

II. Zur Begründung
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD legen
unter Verweis auf den vorliegenden Evaluierungsbericht
dar, dass sich die Befugnis zur Durchführung sog. lage-
abhängiger Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahnen
und Flughäfen bewährt habe. Sie sei ein wichtiges Hand-
lungsinstrument zur Gewährleistung der inneren Sicherheit
und gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Wegfall der
Grenzkontrollen zu den östlichen Nachbarstaaten notwen-
dig. Daher müsse die Befristung aufgehoben werden.

Die Fraktion der FDP stimmt gegen den Gesetzentwurf.
Der „Erfahrungsbericht“ auf Ausschussdrucksache 16(4)172

maßnahme sei dagegen nicht sinnvoll und werde von der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert
den vorliegenden Erfahrungsbericht, der dem Evaluierungs-
auftrag nicht gerecht werde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN lehne zwar die Kontrollbefugnis nicht generell
ab. Erforderlich sei aber, dass die aufgrund der Befugnis-
norm durchgeführten Kontrollen einen klaren Grenzbezug
aufwiesen. Ferner solle nicht auf die Lage, sondern auf das
Lagebild abgestellt werden, da so die Anforderungen an die
Begründung und Protokollierung erhöht würden. Außerdem
müsse die Befugnis erneut befristet werden. Daher stimme
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen den Ge-
setzentwurf.

Berlin, den 28. März 2007

Günter Baumann
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Drucksache 16/4969 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Günter Baumann, Wolfgang Gunkel, Gisela Piltz,
Petra Pau und Silke Stokar von Neuforn

I. Zum Verfahren
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestags-
drucksachen 16/4665, 16/4921 wurde in der 88. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 22. März 2007 an den Innen-
ausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sit-
zung am 28. März 2007 abschließend beraten. Bei den Bera-
tungen lag der „Erfahrungsbericht zur Anwendung der lage-
abhängigen Kontrollbefugnis der Bundespolizei gemäß § 22
Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG)“ des Bundesmi-
nisteriums des Innern auf Ausschussdrucksache 16(4)172
vor.

Als Ergebnis der Beratungen wurde der Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Bundestagesdrucksache 16/4665 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und

genüge nicht den Anforderungen einer Evaluierung. Ur-
sprünglich sei der Wegfall der Grenzkontrollen Anlass für die
Schaffung der Befugnis zur Durchführung sog. lageabhängi-
ger Kontrollen gewesen, um Überprüfungen im grenznahen
Raum zu ermöglichen. In der Praxis werde die Befugnis
jedoch für die Durchführung flächendeckender Kontrollen
genutzt. Daher dürfe die Befristung der Regelung nicht auf-
gehoben werden.

Die Fraktion DIE LINKE. teilt die Auffassung, dass die
Anwendung der Norm nicht hinreichend evaluiert sei. Somit
fehle die Grundlage, um eine Entscheidung über die Aufhe-
bung der Befristung treffen zu können. Im Übrigen betreffe
die Frage der Entfristung die Ausgestaltung der Befugnisse
der Bundespolizei. Daher müsse sie im Zusammenhang mit
dem Gesamtkonzept für die Reform der Bundespolizei dis-
kutiert werden. Eine Aufhebung der Befristung als Einzel-

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