BT-Drucksache 16/486

Mögliche Mängel beim Krankenversicherungsschutz

Vom 25. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/486
16. Wahlperiode 25. 01. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann,
Dr. Konrad Schily, Detlef Parr, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst
Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil und der Fraktion der FDP

Mögliche Mängel beim Krankenversicherungsschutz

In der letzten Zeit mehren sich Zeitungsmeldungen darüber, dass Bundesbürger
nicht mehr in der Lage seien, ihre Beiträge bzw. Prämien für ihre Krankenversi-
cherung aufzubringen. Auch der Koalitionsvertrag spricht von einer wachsen-
den Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die heute ohne Versicherungsschutz sei-
en. Es wird die Aussage getroffen, dass ein moderner Sozialstaat sicherstellen
müsse, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleibt, und solchen Versicherten,
die den Schutz verloren haben, eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versi-
cherung angeboten werden müsse.

Es mehren sich darüber hinaus Hinweise, dass PKV-Versicherte, die sich für den
Standardtarif entschieden haben, teilweise keine adäquate Behandlung bekom-
men, weil Ärzte bzw. Zahnärzte nicht bereit seien, sie zu den im Standardtarif
vorgesehenen Gebührensätzen zu behandeln (etwa „Hart aber fair“, WDR vom
30. November 2005).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie groß ist die Zahl der Bundesbürger, die nicht über einen Krankenversi-
cherungsschutz verfügen?
2. Wie groß ist die Zahl derjenigen, die in den letzten fünf Jahren aus wirtschaft-
lichen Gründen nicht mehr in der Lage waren, ihre Versicherung aufrecht zu
erhalten (bitte getrennt nach GKV- und PKV-Versicherten aufführen), und die
nun ohne Krankenversicherung sind?

3. Um welche Personengruppen handelt es sich hierbei?

Drucksache 16/486 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie viele dieser Personen haben auch keinen Anspruch auf Krankenbe-
handlung über die Sozialhilfe?

5. Wie will die Bundesregierung das Rückkehrrecht in die jeweilige Versiche-
rung so ausgestalten, dass die betreffende Versicherungsgemeinschaft hier-
aus keinen Nachteil erleidet und Missbrauchsanreize vermieden werden, die
Krankenversicherungsbeiträge z. B. bis zum Eintritt des Krankheitsfalls
oder für eine bestimmte Zeit nicht zu bezahlen, obwohl die dafür notwendi-
gen Finanzmittel vorhanden sind?

6. Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein Rückkehrrecht in
die gesetzliche Krankenversicherung für aus ihrer Versicherung heraus ge-
fallene PKV-Versicherte?

7. Wie groß ist die Zahl der PKV-Versicherten im Standardtarif?

8. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, in denen PKV-Versicherte im Standardtarif
von Ärzten nicht zu den zu Grunde gelegten Gebührensätzen behandelt wer-
den?

9. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, in denen PKV-Versicherte im Standardtarif
von Zahnärzten nicht zu den zu Grunde gelegten Gebührensätzen behandelt
werden?

10. Entsprechen die dem Standardtarif zu Grunde liegenden Gebührensätze der
GOÄ bzw. GOZ den Vergütungen, die für Patienten der gesetzlichen Kran-
kenversicherung gezahlt werden?

Berlin, den 25. Januar 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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