BT-Drucksache 16/4791

Bürokratiekosten und Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Vom 21. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4791
16. Wahlperiode 21. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Volker Wissing, Birgit Homburger, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bürokratiekosten und Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Die Bundesregierung hat sich dem Ziel des Bürokratieabbaus verpflichtet. Bis
zum Jahr 2011 sollen 25 Prozent der durch staatliche Informationspflichten
verursachten Bürokratiekosten abgebaut werden. Parallel plant die Bundes-
regierung jedoch eine Unternehmensteuerreform, die zu zusätzlichen Büro-
kratiekosten führen wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
„Unternehmensteuerreformgesetz 2008“ weist 23 neue Informationspflichten
für Unternehmen, neun neue Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
sowie acht neue Informationspflichten für die Verwaltung aus. Die Bundes-
regierung erwartet hierdurch unter Berücksichtigung erwarteter Kostenreduzie-
rungen Bürokratiekosten von 72 Mio. Euro.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Vorschläge des Normenkontrollrates (NKR) hat die Bundesregie-
rung bei der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des Unternehmensteuer-
reformgesetzes 2008 berücksichtigt?

2. Hat die Bundesregierung Vorschläge des NKR nicht berücksichtigt, und
wenn ja, warum nicht?
3. Wie viele Gesetzentwürfe wurden bisher vom NKR geprüft?

4. Wie hoch waren die durch diese Gesetzentwürfe verursachten Bürokratie-
kosten?

5. Wie viele Informationspflichten wurden bisher vom NKR geprüft, und wie
waren die Ergebnisse der Prüfungen?

Drucksache 16/4791 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Bürokratiekosten werden durch das Gesetz zur Stärkung des Wett-
bewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht?

7. Welche Bürokratiekosten werden durch die Bauabzugssteuer verursacht?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung zur Abschreibung gering-
wertiger Wirtschaftsgüter im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 unter
dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung zur Zinsschranke unter
dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus?

10. Wie begründet die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des Büro-
kratieabbaus in der Kreditwirtschaft die Verpflichtung insbesondere der
inländischen Kreditinstitute zur Meldung und Abführung der Abzugssteuer
an die Finanzverwaltung jeweils mit Wohnsitz des Schuldners gemäß § 8
Abs. 1 Zerlegungsgesetz-Entwurf?

11. Welche Bürokratiekosten werden durch die Unternehmensteuerreform
neben den Kosten durch Informationspflichten entstehen?

12. Auf welche Jahre haben die anderen Länder, die Bürokratieabbau nach
dem Standard-Kosten-Modell praktizieren, ihr Ziel für den Abbau ter-
miniert?

13. Handelt es sich bei dem von der Bundesregierung gesetzten Abbauziel um
ein Brutto- oder ein Nettoziel, und welche Arten von Zielen haben sich
andere Länder gesetzt?

14. Wie werden Informationspflichten berücksichtigt, die erst im parlamentari-
schen Verfahren beschlossen oder beseitigt werden?

15. Hält die Bundesregierung es für problematisch, dass als Zieljahr 2011 fest-
gelegt wurde, die Amtszeit der Mitglieder des NKR jedoch nur bis 2010
dauert?

16. Plant die Bundesregierung, sich ein Zwischenziel für das Ende der Wahl-
periode zu setzten, und haben sich andere Länder Zwischenziele gesetzt?

17. Gibt es in der methodischen Ermittlung der Bürokratiekosten in Deutsch-
land Unterschiede zu der Vorgehensweise in anderen Ländern oder der
EU-Ebene?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung das Scheitern des Vorschlags, auf
EU- Ebene ein Bürokratieabbauziel von 25 Prozent auch für die nationalen
Ebenen festzulegen?

Berlin, den 21. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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