BT-Drucksache 16/458

Integration nach dem Zuwanderungsgesetz - Zustand der Sprachförderung

Vom 25. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/458
16. Wahlperiode 25. 01. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike
Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer
Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Integration nach dem Zuwanderungsgesetz – Zustand der Sprachförderung

Gute Deutschkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für die Integration von
Einwanderern in unsere Gesellschaft. Nur durch die Beherrschung der deut-
schen Sprache können grundlegende kulturelle Werte vermittelt werden und
eine Auseinandersetzung mit der Kultur des neuen Heimatlandes stattfinden.

Das Zuwanderungsgesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist,
schreibt die Einführung von Integrationskursen vor, mit denen Neu- und Altein-
wanderer unter anderem Kenntnisse der deutschen Sprache, der Kultur und der
rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt werden sollen. Ein Jahr nach dem
Beginn der Kurse ist eine Evaluation dieser Maßnahmen nötig, wie sie CDU,
CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Integrationskurse wurden seit dem Inkrafttreten des Zuwande-
rungsgesetzes am 1. Januar 2005 in den Bundesländern durchgeführt?

2. Wie viele Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) nahmen, aufgeschlüs-

selt nach Alter, Geschlecht und Herkunft, an diesen Integrationskursen teil?

3. Wie viel Prozent der Neuzuwanderer insgesamt und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern nahmen an einer solchen Maßnahme teil?

4. Wie viel Prozent der Teilnehmer waren so genannte Bestandsausländer, d. h.
bereits vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Zugewanderte?

Drucksache 16/458 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie viele Zuwanderer wurden bislang, aufgeschlüsselt nach den Tatbestän-
den des § 44a des Aufenthaltsgesetzes, zur Kursteilnahme verpflichtet?

6. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Agenturen für
Arbeit bislang die Verpflichtungsmöglichkeit nach § 44a Abs. 1 Nr. 2
Buchstabe a des Aufenthaltsgesetzes nicht ausreichend nutzen?

b) Existieren nach Ansicht der Bundesregierung datenschutzrechtliche
Schranken, die eine Weitergabe dieser Daten an die Ausländerbehörden
verhindern?

7. a) Wie viel Prozent der Zuwanderer haben eine Kursteilnahme trotz beste-
hender Verpflichtung verweigert bzw. abgebrochen?

b) Wurden gegen diese Gruppe bereits aufenthalts- oder sozialrechtliche
Sanktionen eingeleitet?

8. a) Wie viele Teilnehmer konnten den Basiskurs wegen ausreichender
Kenntnisse frühzeitig verlassen?

b) Wie viele konnten auf den Basiskurs verzichten und bereits in den Auf-
baukurs einsteigen?

9. Wie viele Teilnehmer nahmen an einem Ganztagssprachkurs teil, wie viele
an einem Teilzeitkurs?

10. a) Konnten flächendeckend Angebote für Praktika zum interaktiven
Sprachgebrauch angeboten werden?

b) Wurden diese von den Teilnehmern angenommen?

11. Konnte während der Integrationskurse eine ausreichende Kinderbetreuung
sichergestellt werden?

12. Sind der Bundesregierung Probleme bei der Erstattung von Fahrtkosten der
Kursteilnehmer bekannt?

Falls ja, wie wurde dieses Problem gelöst?

13. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welchem Maße
die Sprachfähigkeiten der Teilnehmer zugenommen haben?

b) Wie viel Prozent der Teilnehmer haben den Abschlusstest nicht bestan-
den?

14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob die anzustrebende
Zusammensetzung der einzelnen Kurse mit Teilnehmern mit möglichst un-
terschiedlichen Muttersprachen sich positiv oder negativ auf den Lernerfolg
ausgewirkt hat?

15. Wie hoch ist der Prozentsatz der Teilnehmer, die von der Pflicht, einen Kos-
tenbeitrag zu leisten, befreit sind?

16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Imame und Hocas ohne einfache
Deutschkenntnisse, die zum Zwecke der Tätigkeit in Moscheen in das Bun-
desgebiet einreisen, verpflichtet, an den Integrationskursen teilzunehmen?

17. Wie weit ist die Erstellung eines Integrationsprogramms gemäß § 45 des
Aufenthaltsgesetzes gediehen?

Berlin, den 25. Januar 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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