BT-Drucksache 16/4571

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/4298- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 7. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4571
16. Wahlperiode 07. 03. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/4298 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter
Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001),
1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und
1707 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Am 5. Oktober 2006 hat die Internationale Sicherheits-Unterstützungstruppe in
Afghanistan (ISAF) die Verantwortung auch für die Ostregion des Landes über-
nommen, wodurch ISAF nunmehr auf ganz Afghanistan ausgeweitet ist. Neue
Probleme und Gefahren ergeben sich hierbei aus der angespannten Sicherheits-
lage in der betreffenden Region sowie insbesondere auch im Süden des Landes.
Es bedarf somit noch weiterer Anstrengungen, um die Sicherheitslage in Afgha-
nistan grundlegend zu verbessern.

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, erachtet die NATO
es für erforderlich, die Aufklärung und Überwachung aus der Luft zu optimie-
ren. Im Dezember 2006 hat die NATO angefragt, ob die Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen von ISAF diese Aufgabe übernehmen könne. Der An-
trag der Bundesregierung zielt auf eine entsprechende Ergänzung des bereits be-
stehenden deutschen Beitrages zu ISAF ab. Der Deutsche Bundestag hatte das
Mandat zuletzt am 28. September 2006 verlängert.

Vorgesehen ist der Einsatz von Aufklärungsflugzeugen des Typs TORNADO
RECCE, die über die Fähigkeit zur abbildenden Aufklärung am Tag und in der
Nacht verfügen. Eine solche Aufklärung wird das Lagebild von ISAF erheblich
verbessern und angemessene Reaktionen auf Bedrohungen gewährleisten. Der
geplante Beitrag dient damit nicht nur dem Schutz der ISAF-Soldaten in ganz
Afghanistan, sondern auch der im Lande eingesetzten zivilen Helfer und der
afghanischen Bevölkerung. Zudem entspricht er dem zuletzt auf dem NATO-

Gipfel in Riga am 28. und 29. November 2006 bekräftigten Gesamtansatz, wo-
nach zur Stabilisierung Afghanistans sowohl zivile als auch militärische Mittel
notwendig sind.

Das für den bis zum 13. Oktober 2007 befristeten Einsatz erforderliche Personal
umfasst bis zu 500 Soldaten und Soldatinnen, die zusätzlich in Afghanistan sta-
tioniert werden sollen. Hierbei handelt es sich um fliegendes und luftfahrzeug-
technisches Personal, Personal zur Entwicklung und Auswertung von Aufklä-

Drucksache 16/4571 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rungsergebnissen sowie weiteres für den fliegerischen Einsatz erforderliches
Unterstützungspersonal.

Eine Übermittlung von Aufklärungsergebnissen an die US-geführte Anti-Ter-
ror-Operation „Enduring Freedom“ (OEF) sieht der ISAF-Operationsplan nur
für den Fall vor, dass dies zur erfolgreichen Durchführung der ISAF-Operation
oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist. Die Aufklärungsflug-
zeuge sollen nicht zur Luftnahunterstützung („Close Air Support“) eingesetzt
werden. Sie verfügen über Eigen- und Selbstschutzeinrichtungen.

Die Erweiterung des bestehenden Einsatzes erfolgt auf Grundlage der Resolu-
tionen 1368 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002,
1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003,
1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005
und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen.

B. Lösung

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und
einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung in einem ge-
sonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4571

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

dem Antrag auf Drucksache 16/4298 zuzustimmen.

Berlin, den 7. März 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hil-
fe hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 7. März 2007

Die Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) und
Willy Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) geben zu Protokoll,
dass sie sich nicht an der Abstimmung beteiligen.

Berlin, den 7. März 2007

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter
Drucksache 16/4571 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Detlef Dzembritzki,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Jürgen Trittin

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 16/4298 in seiner 81. Sitzung am 28. Februar 2007 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 50. Sitzung
am 7. März 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und einer Stimme der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
37. Sitzung am 7. März 2007 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und

beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine
Stimme aus der Fraktion der SPD die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am
7. März 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 36. Sit-
zung am 7. März 2007 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und einer
Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine
Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

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