BT-Drucksache 16/4505

Ratifzierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

Vom 2. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4505
16. Wahlperiode 02. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Katja Kipping, Frank Spieth,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Mittwoch, dem
13. Dezember 2006, die „UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der
Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Die
Konvention trägt dem Umstand Rechnung, dass die Rechte von Menschen mit
Behinderungen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit gestärkt werden
müssen, wie es deren Artikel 32 ausdrücklich festschreibt.

Das Ziel der Konvention wird durch Schaffung bürgerlicher und politischer
Rechte, aber auch durch Schaffung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
Rechte konkret präzisiert. In keiner anderen internationalen Menschenrechts-
konvention kommt der Empowerment-Ansatz derart zum Tragen. Damit
signalisiert die Konvention nicht nur eine Abkehr von einer Behindertenpolitik,
die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite gerichtet war,
sondern gibt zugleich auch wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung des
internationalen Menschenrechtsschutzes.

Deutschland hat an den Verhandlungen von Anfang an in einer herausgehobenen
Rolle teilgenommen und die Positionen der EU zu den Bestimmungen der
Konvention maßgeblich beeinflusst. Auf europarechtlicher Ebene haben die
Mitgliedstaaten außerdem die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Über-
wachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen beschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und wie wird die Bundesregierung den Text der Konvention in einer
deutschen Übersetzung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?

2. Wann wird Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen voraussichtlich ratifizieren?

3. Inwieweit wird unter Berücksichtigung des Stellenwerts der Konvention im
Rahmen des allgemeinen Menschenrechtsschutzes und angesichts des her-
ausgehobenen Rolle Deutschlands bei der Ausarbeitung des Konventions-
textes an eine Beibehaltung der Vorreiterrolle im Rahmen des Ratifizierungs-

prozesses gedacht?

4. Wie wird die Bundesregierung die derzeitige Ratspräsidentschaft in der
Europäischen Union und das „Europäische Jahr der Chancengleichheit für
alle“ nutzen, um die Ratifizierung der UN-Konvention durch möglichst viele
europäische Staaten voranzutreiben?

Drucksache 16/4505 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Inwieweit wird die Bundesregierung den G8-Gipfel nutzen, um die Ratifizie-
rung der UN-Konvention durch möglichst viele europäische Staaten voran-
zutreiben?

6. Welche Maßnahmen werden von deutscher Seite her ergriffen, um den von
der Europäischen Union vorgesehenen Expertenausschuss zur Überwachung
der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen als effektive Kontrollinstanz
einzurichten?

7. Inwieweit setzt sich Deutschland in diesem Zusammenhang auf europäischer
Ebene auch für die Einführung konkreter Sanktionsmaßnahmen gegenüber
den einzelnen Mitgliedstaaten ein?

8. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Schaffung der in Artikel 33 der
Konvention vorgesehenen Anlaufstelle zur Durchführung und Überwachung
der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen in Deutschland?

Berlin, den 1. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.