BT-Drucksache 16/4415

Schutz und Chancen für die Kinder in Deutschland

Vom 28. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4415
16. Wahlperiode 28. 02. 2007

Antrag
der Abgeordneten Miriam Gruß, Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Schutz und Chancen für die Kinder in Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Kinder sind unsere Zukunft, zugleich aber auch das schwächste Glied der Ge-
sellschaft. Sie bedürfen eines besonderen Schutzes. Sie sind auf die besondere
Fürsorge, Verantwortung und Pflege der Erwachsenen angewiesen. Kinder-
freundlichkeit muss daher wieder verstärkt als Wert und Einstellung in das
Bewusstsein der Gesellschaft rücken. Die Bundesrepublik Deutschland muss
verlässliche Lebensumwelten für die junge Generation schaffen und kann es
sich nicht leisten, weiterhin auf Platz 11 innerhalb des UNICEF-Vergleichs der
zentralen Aspekte kindlicher Entwicklung in 21 Industrienationen zurück zu
verbleiben (vgl. die Studien „Child poverty in perspektive: An overview of child
well-being in rich countries“ und „Zur Lage der Kinder in Deutschland“,
www.unicef.de). Es ist ein kinder- und jugendpolitisches Gesamtkonzept erfor-
derlich, damit alle Kinder eine faire Chance auch und insbesondere zu Beginn
ihres Lebens erhalten. Kinderfreundlichkeit muss wieder verstärkt als Wert und
Einstellung ins Bewusstsein der Gesellschaft rücken. Kinder müssen das Gefühl
haben, dass sie uns willkommen sind, und dass wir alles tun, um sie zu schützen
und zu fördern.

1. Die frühe Förderung von Kindern – Bildung, Erziehung und Betreuung
Kinder wurden in der Bundesrepublik Deutschland lange als ein Teil der Fami-
lienpolitik angesehen und waren daher eher Objekt als Subjekt staatlichen Han-
delns. Langsam vollzieht sich aber ein längst überfälliger Perspektivwechsel:
Mehr und mehr begreifen Politik und Gesellschaft, dass Kinder und Jugendliche
heranwachsende Persönlichkeiten mit eigenen Rechten und Pflichten sind. Sie
sind nicht nur Teil einer Familie, sondern haben ureigenste Bedürfnisse und

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Interessen. Sie sind aber keine kleinen Erwachsenen, sondern bedürfen einer be-
sonderen Förderung und Unterstützung, um sich zu einer eigenständigen Per-
sönlichkeit zu entwickeln. Kinder sollten am Leben der Erwachsenen nach ih-
rem altersgemäßen Verständnis teilnehmen, so dass sie sich zugehörig und ernst
genommen fühlen. Das bedeutet auch, dass sie lernen, Verantwortung zu tragen.

Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung Bindungspersonen, die für ihre
emotionalen Bedürfnisse verfügbar sind. Die sichere Bindung an spezifische
Bindungspersonen ist ein hervorragendes Fundament für eine gesunde moto-
rische, kognitive und emotionale Entwicklung von Kindern. Sichere und un-
sichere Bindungsentwicklungen sind Schutz- und zugleich auch Risikofaktor.
Kinder mit sicheren Bindungen sind kreativer, aufmerksamer und flexibler,
haben eine bessere Ausdauer und verfügen über bessere Gedächtnisleistungen
und Sprachentwicklungen. Sie sind in der Lage, sich in Notsituationen Hilfe zu
holen, haben mehr freundschaftliche Beziehungen und verfügen über ein ausge-
prägtes und differenziertes Bewältigungsverhalten. Kinder mit Bindungsstörun-
gen hingegen zeigen gravierende Defizite in der Aufnahme und Gestaltung von
Bindungsbeziehungen, sie verhalten sich in Konflikten eher aggressiv und kön-
nen sich schlecht in die emotionalen Bedürfnisse, Gedanken und Handlungsab-
sichten ihres Gegenübers einfühlen. Sowohl im Bereich der Bindungsforschung
als auch im Bereich von Bildung, Betreuung und Erziehung bestehen in der Bun-
desrepublik Deutschland noch immer Erkenntnis- und Umsetzungsdefizite. Die
Forschung in diesen Bereichen muss deshalb vorangetrieben werden.

So attestiert etwa der „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und
die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – Zwölfter Kinder-
und Jugendbericht“ (Bundestagsdrucksache 15/6014) Deutschland einen „un-
übersehbaren Nachholbedarf“ im Hinblick auf das öffentliche Bildungs-, Be-
treuungs- und Erziehungsangebot (vgl. zur unbefriedigenden Betreuungssitua-
tion für die unter 3-Jährigen auch Bien/Rauschenbach/Riedel (Hrsg.), Wer be-
treut Deutschlands Kinder?, 2006, S. 41). Dieser Missstand darf nicht länger
hingenommen werden. Dazu müssen die veränderten Verhältnisse, unter denen
Familien heute leben, erkannt werden. Denn Kinder und Jugendliche brauchen
die Anerkennung und Förderung ihrer Fähigkeiten. Starke Kinder werden dann
zu starken Schülern, wenn ihre Talente früh in der Kindertagesstätte erkannt und
gefördert werden, und wenn es eine enge Zusammenarbeit mit der Grundschule
gibt.

2. Prävention und der Schutz von Kindern

Kinder gehören in eine Familie. Familien sind in den ersten Lebensjahren des
Kindes der zentrale Ort der Vermittlung von Wärme, Geborgenheit, Bildung und
Erziehung. Die Wurzeln für die spätere Entwicklung von Kindern werden in den
ersten Lebensjahren gelegt. Deshalb müssen Staat und Gesellschaft alles tun, um
die Lebensfähigkeit und die Erziehungskraft der Eltern zu stärken. Das Grund-
gesetz berechtigt und verpflichtet vorrangig Mütter und Väter, für die Kinder zu
sorgen, doch legt es zugleich dem Staat auf, über die Ausübung von Elternrecht
und Elternpflicht zu wachen. Denn Kinder haben ein Recht auf bestmögliche
Betreuung, Erziehung und Bildung.

Es gibt jedoch auch Eltern, die durch die Erziehungssituation aus den unter-
schiedlichsten Gründen überfordert sind und der Verantwortung gegenüber
ihren Kindern nicht mehr gerecht werden. Eltern stehen heute Herausforderun-
gen gegenüber, die früher weitgehend unbekannt waren: Es gilt, Familie und Be-
ruf zu vereinbaren, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, flexibel und mobil
zu sein. Hinzu kommen u. U. Arbeitslosigkeit, Migrationshintergrund oder ein
geringes Einkommen. Immer wieder werden Fälle von Kindesmisshandlungen,

von Vernachlässigung, seelischer oder emotionaler Misshandlung und des sexu-
ellen Missbrauchs von Kindern bekannt. Gerade in schwierigen Situationen

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müssen Eltern aber unterstützt werden, damit sie ihren Kindern trotz allem ein
Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit geben können. Hierbei muss Präven-
tion Vorrang vor jeglichen Interventionsmaßnahmen haben, da Interventions-
maßnahmen erst dann greifen, wenn bereits Handlungsbedarf besteht, wenn es
also bereits z. B. zu Verletzungen gekommen ist.

Eltern müssen daher frühstmöglich und kontinuierlich auf die Elternschaft vor-
bereitet und durch Strukturen vor Ort unterstützt werden. Eine Isolation von
überforderten Familien muss verhindert werden. Zur Unterstützung der
Bildungs- und Erziehungskompetenz kommen der Versand von Informations-
briefen, das Verteilen von Informationen durch Kinder- und Jugendärztinnen
und -ärzte und Hebammen in Betracht sowie gezielte Weiterbildungsangebote.
Elternkurse sollten nach dem Vorbild der sog. Early Excellence Centers in Groß-
britannien angeboten werden. Diese Maßnahmen müssen zielgruppenorientiert
und effizient eingesetzt werden; u. U. ist auch eine enge Kooperation zwischen
Krippe bzw. Kindertagesstätte und den Eltern oder der Einsatz von aufsuchender
Hilfe etwa in Form von sog. Familienhebammen anzustreben. Hilfe muss aber
nicht zwingend staatliche Hilfe sein. Es muss daher auch nach neuen Wegen
gesucht werden, etwa durch Maßnahmen, die von Betrieben oder durch Privat-
personen unterstützt werden. Auch Beistand im Rahmen der Nachbarschafts-
hilfe, durch Fördervereine, Eigeninitiativen oder Selbsthilfegruppen ist denkbar.

Rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche leben in der Bundesrepublik
Deutschland auf Sozialhilfeniveau. Sie nehmen seltener an Früherkennungs-
untersuchungen teil und werden weniger gegen gefährliche Krankheiten ge-
impft. Im Zwölften Kinder- und Jugendbericht wird darüber hinaus darauf hin-
gewiesen, dass die soziale Frage, d. h. die Überwindung der herkunftsabhängi-
gen Unterschiede, im deutschen Bildungssystem weiter Defizite aufweist. Viele
Kinder haben zwar einen Förderbedarf, dem im Rahmen von Ganztagsangebo-
ten nachgekommen werden könnte, doch die Eltern verzichten oftmals auf diese
gezielte Förderung ihrer Kinder. Im „Nationalen Aktionsplan. Für ein kind-
gerechtes Deutschland 2005–2010“ der Bundesregierung unter Federführung
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an dessen
Zielen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten wird,
wird ausdrücklich formuliert, dass die Bundesregierung die Weiterentwicklung
des Angebots von Früherkennungsuntersuchungen anstrebt, und dass vor allem
sichergestellt werden müsse, dass möglichst alle Eltern die Untersuchungen
auch in Anspruch nehmen. Darüber hinaus findet sich die Feststellung, dass die
Bundesregierung eine Steigerung der Impfrate, möglichst bis 100 Prozent an-
strebe.

Materieller Wohlstand kann und darf nicht Gradmesser menschlichen Glücks
und Wohlbefindens sein. Er bietet besonders dann keine befriedigende Lebens-
qualität, wenn das Streben nach Geld, Status und Karriere auf Kosten mit-
menschlicher Beziehungen und sozialer Verantwortung geht. Eine Gesellschaft,
die der Entfaltung des Kindes einen möglichst großen Freiraum geben will,
muss darauf verzichten, gesellschaftliche Anerkennung von äußeren Qualitäts-
merkmalen abhängig zu machen. Erst die gerechte Würdigung der Individualität
jedes Menschen wird auch dem Kind die Entfaltungsmöglichkeiten geben kön-
nen, die es zu seiner Selbstbestätigung braucht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich für die frühe Förderung von Kindern insbesondere dadurch einzusetzen,
dass

a) insbesondere die ersten Lebensjahre eines Kindes als zentrale Lern- und
Bildungsphase anerkannt werden und dementsprechend ein besonderes

politisches Gewicht auf die Förderung in den frühen Jahren gelegt wird;

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b) die Bindungs- und Bildungsforschung insbesondere im Bereich der früh-
kindlichen Entwicklung weiter intensiviert wird, und dass deren Erkennt-
nisse in die Familien- und Bildungspolitik verstärkt einfließen;

c) für alle Kinder auch unter drei Jahren ein qualitativ hochwertiges Angebot
an Betreuungsplätzen vor allem im Hinblick auf regionale Unterversor-
gungen geschaffen und verstärkt zu Ganztagsangeboten mit Mittags-
verpflegung unter Einbeziehung privater und betrieblicher Initiativen aus-
geweitet wird;

d) durch geeignete Institutionen und in engem Zusammenwirken mit den
Bundesländern und den Trägern bundesweite Standards für die Qualität
von Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt werden, die in bestimmten
Abständen zu überprüfen sind;

e) die Ausbildung von Erzieherinnen, Erziehern, Kinderpflegerinnen und
-pflegern neben der bisherigen sozialpädagogischen Ausrichtung ver-
stärkt auch auf Bildungsprozesse fokussiert wird und

2. für einen ausreichenden Schutz von Kindern und eine ausreichende Präven-
tion insbesondere dadurch Sorge zu tragen, dass

a) geprüft wird, wie Jugendämtern verlässliche personelle und sachliche
Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können, und dafür Sorge getra-
gen werden kann, dass gerade Kinder- und Jugendpolitik auf kommunaler
und Landesebene einen höheren Stellenwert erlangt;

b) zur Stärkung der Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern ein um-
fassendes Erwachsenenbildungskonzept erarbeitet wird, und die Eltern-
kompetenz mit Hilfe von entsprechenden Schulungsangeboten oder dem
Versand von Elternbriefen gegebenenfalls unterstützt wird;

c) Elternbildung in den öffentlichen und freien Einrichtungen der Erwachse-
nenbildung verstärkt angeboten und gefördert und zugleich die Erzie-
hungsberatung ausgebaut wird, und darauf hinzuwirken, dass Beratungs-
stellen auch für Kinder offen sind (Kindersprechstunde, Sorgentelefon) als
Möglichkeit, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie vor besonderer Not
und Ausweglosigkeit zu bewahren;

d) auf kommunaler Ebene die aufsuchende Hilfe etwa durch besonders
qualifizierte Familienhebammen, Familienfürsorgerinnen oder Kinder-
krankenschwestern bei Bedarf ausgeweitet wird, und in diesem Zusam-
menhang zu prüfen, inwieweit der Beruf der Familienhebamme anerkannt
bzw. anhand einer konkreten Fort- und Weiterbildung definiert werden
sollte;

e) der Gesundheit von allen Kindern oberste Priorität eingeräumt wird, dass
ihre Einhaltung auch durch Vorsorgeuntersuchungen gefördert und für
Impfungen bei jungen Eltern verstärkt geworben wird und geprüft wird,
wie insbesondere der Anteil von Kindern aus einkommensschwachen Fa-
milien bei der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und Impfun-
gen auch in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung erhöht werden kann;

f) geprüft wird, welche strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für
ein Modell zur integrierten Frühprävention erforderlich sind, mit deren
Hilfe bereits vorgeburtlich psychosoziale Risikofamilien identifiziert und
anschließend engmaschig betreut werden können, und welche Möglich-
keiten bestehen, um die Lücken bei den Vorsorgeuntersuchungen ge-
gebenenfalls zu schließen und mit Blick auf das Untersuchungsspektrum
Voruntersuchungen auszuweiten, um Kindeswohlgefährdungen besser zu

erkennen;

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g) mit Blick auf eine lückenlose Vorsorge für Kinder geprüft wird, wie etwa
durch bundesweit ergänzende Strukturen im Bereich der Jugendhilfe und
des jugendmedizinischen Dienstes der Gesundheitsämter bei der Notwen-
digkeit der Hilfe für Familien schnell und umfassend die entsprechende
Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann;

h) geprüft wird, wie die Primärprävention durch veränderte und erweiterte
Vorsorgen für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ge-
stärkt werden kann, so dass Krankheiten und Fehlentwicklungen nicht ent-
stehen;

i) verstärkt Kinder-Früherkennungsprogramme inhaltlich und in ihrer Fre-
quenz vorangebracht werden, wie sie etwa bereits mit der AOK Nieder-
sachsen und dem BKK-Landesverband in Hessen abgeschlossen wurden,

j) auf regionaler und lokaler Ebene ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch
zwischen den am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen wie Kinder-
und Jugendärztinnen und -ärzten, der Staatsanwaltschaft und Polizei, der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, von Richterinnen
und Richtern sowie gemeinsame Fort- und Weiterbildungsangebote zur
Förderung der Kompetenz angeregt und lokale Netzwerke gegründet wer-
den;

k) die im Rahmen des sozialen Frühwarnsystems geförderten Projekte ziel-
genau und durch externe Gutachter evaluiert und die Ergebnisse öffentlich
zugänglich gemacht werden.

Berlin, den 28. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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