BT-Drucksache 16/4397

Strafverfahren wegen fehlerhafter Angaben bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Vom 26. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4397
16. Wahlperiode 26. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Jan Korte,
Kersten Naumann, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Strafverfahren wegen fehlerhafter Angaben bei der Beantragung von Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Es häufen sich mündliche Berichte darüber, dass es wegen fehlerhafter Angaben
durch die Antragstellenden bei der Beantragung von Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu überzogenen Strafanzeigen seitens
der Träger der Leistungen kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Strafanzeigen (bitte Monatsangaben) sind 2006 wegen fehlerhafter
Angaben bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II erfolgt?

2. Wie viel Prozent der eingeleiteten Strafverfahren sind eingestellt worden?

Aus welchen Gründen?

3. Wie viel fehlerhafte Angaben resultieren aus ungenauen Formulierungen in
den Anträgen bzw. aus ungenauer Rechtsauslegung?

4. Wie viel Prozent der eingeleiteten Strafverfahren endeten mit einem Schuld-
spruch?

5. In welcher Höhe wurden Strafen ausgesprochen?

6. Hält die Bundesregierung die verschärfte Strafverfolgung für angemessen?

7. Gibt es eine einheitliche Handhabung im Umgang mit fehlerhaften Angaben
bzw. eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit?

Berlin, den 26. Februar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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