BT-Drucksache 16/4254

CSAR-Fähigkeiten der Bundeswehr

Vom 1. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4254
16. Wahlperiode 01. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Jens
Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan
Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max
Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

CSAR-Fähigkeiten der Bundeswehr

1996 wurde in Diepholz eine CSAR-Kerngruppe der Bundeswehr aufgestellt,
die sich mit dem Vorhaben „Combat Search and Rescue (CSAR)“, also dem
„bewaffneten Such- und Rettungsdienst“ befasst. Mittlerweile nach Holzdorf
verlegt, sollen dort Material und Einsatzverfahren für CSAR-Operationen er-
probt und geübt werden. Zudem stellt Deutschland innerhalb der NATO seit
2003 die „lead nation“ für die Projektgruppe „CSAR“ dar. Aber erst mit der Ein-
führung des NH 90 CSAR, voraussichtlich ab 2011, bekommt die Bundeswehr
ein geeignetes Lufttransportmittel. Nach Informationen der Fragestellter verfügt
Deutschland bis dahin nach inzwischen über zehn Jahren Arbeit noch immer
nicht über eigene geeignete CSAR-Fähigkeiten. Diese werden nicht nur für
Such- und Rettungsaufgaben benötigt, sondern zum Beispiel auch für das Retten
und Evakuieren von deutschen Staatsbürgern oder die Verbringung von Spezial-
kräften.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sieht der derzeitige Planungsstand der CSAR-Kerngruppe der Bundes-
wehr aus?
2. Wann wird die Bundeswehr über eine Anfangsbefähigung, eine Grundbefä-
higung und eine Zielbefähigung „CSAR“ verfügen?

3. Trifft es zu, dass die Bundeswehr zurzeit über keine eigenen geeigneten
CSAR-Fähigkeiten verfügt?

4. Wie sehen Planungen für den Fall aus, dass die Bundeswehr CSAR-Fähigkei-
ten akut benötigt?

Drucksache 16/4254 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Gab es in der Vergangenheit Situationen, in denen die Bundeswehr auf
CSAR-Fähigkeiten anderer Nationen zurückgreifen musste, weil ihr keine
eigenen Kräfte zur Verfügung standen?

6. Welche Teilstreitkräfte, militärische Organisationsbereiche und Truppen-
gattungen sind mit der Aufgabe „CSAR“ innerhalb der Bundeswehr be-
traut?

7. Trifft es zu, dass sowohl das Heer mit der Division Spezielle Operationen
(DSO), die Marine mit dem Bataillon Spezialisierte Einsatzkräfte Marine
(SEK M) als auch die Luftwaffe mit dem Objektschutzregiment (ObjSRgt.)
CSAR-Einsatzverfahren und ähnliche Verfahren (u. a. EvakOt) üben, und
wenn ja, wie vereinbart sich dies mit dem Gedanken der streitkräftegemein-
samen Lösung?

8. Wie soll zukünftig das reibungslose Zusammenarbeiten zwischen den Teil-
streitkräften (TSK) beim Vorhaben „CSAR“ gesichert werden?

9. Wie sollen Überschneidungen der TSK beim Vorhaben „CSAR“ vermieden
werden, sodass keine unnötigen finanziellen Ausgaben anfallen und zeit-
liche Verzögerungen eintreten?

10. Welche Lehrgänge sind für die Aufgabe „CSAR“ vorgesehen?

11. Trifft es zu, dass der Lehrgang „Rettungstrupp im bewaffneten Such- und
Rettungsdienst“ nur für die DSO des Heeres und das Bataillon SEK M der
Marine offen steht?

12. Wie hoch ist die durchschnittliche Belegung dieses Lehrgangs seit Grün-
dung?

13. Gibt es Verzögerungen beim Zulauf des NH 90 sowie der CSAR-Rüstsätze?

14. Trifft es zu, dass der NH 90 CSAR mit der Luft-Luft-Rakete STINGER aus-
gerüstet werden soll, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die
Einrüstung dieses Systems?

15. Welche anderen NATO-Partner verfügen über CSAR-Kräfte, die über ein
vergleichbares Waffensystem wie STINGER verfügen?

16. Wie hoch sind die Kosten für die Einrüstung, Abnahme etc. der Luft-Luft-
Rakete STINGER in den NH 90?

17. Wie viel Zeit würde durch einen Wegfall der Einrüstung der Luft-Luft-
Rakete STINGER eingespart werden?

18. Gibt es Planungen, bis zum Zulauf der ersten NH 90 CSAR als Zwischen-
lösung ein anderes Lufttransportmodell einzuführen, und wenn nicht, warum
nicht?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung und Verwendung von
bereits am Markt befindlichen und erprobten EC 725 der Firma Eurocopter
bei den französischen Streitkräften als CSAR-Hubschrauber?

20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bedeutung von eigenen CSAR-
Fähigkeiten im Vergleich zu anderen Fähigkeiten ein?

Berlin, den 30. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.