BT-Drucksache 16/410

Überlassung von Wehrmaterial der Bundeswehr an Dritte

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/410
16. Wahlperiode 18. 01. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Volker Wissing, Birgit Homburger, Dr. Rainer
Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gehardt und der Fraktion der FDP

Überlassung von Wehrmaterial der Bundeswehr an Dritte

Die Bundeswehr überlässt Unternehmen und Forschungseinrichtungen Wehr-
material zu Erprobungs-, Entwicklungs- und Forschungszwecken. Der Bundes-
rechnungshof (BRH) zeigt in seinen Bemerkungen 2005 zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Bundes gravierende Mängel beim Umgang mit an
Dritte überlassenem Wehrmaterial auf (siehe S. 141 ff.).

Danach wisse die Bundeswehr nicht, wo sich Material im Wert von 570 Mio.
Euro befände. Bei fast 60 Prozent der Überlassungen waren vereinbarte Rück-
gabetermine um mehr als ein Jahr überschritten. Die beim Bundesamt für
Wehrtechnik und Beschaffung der Bundeswehr (BWB) und der Bundeswehr
selbst geführten Nachweise stimmten in mehr als der Hälfte der Fälle nicht
überein.

Der Bundeswehr entstehen Kosten auch dadurch, dass es sich bei den nicht auf-
findbaren Materialien häufig um Einzelkomponenten militärischen Geräts han-
delt, die dann oftmals als Ersatzteile neu beschafft werden müssten, damit das
militärische Gerät – in der Überzahl Fahrzeuge – wieder in einen einsatzfähigen
Zustand versetzt werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang wird der Einzelplan 14 des Bundeshaushaltes durch die
Beschaffung von Ersatzteilen infolge der Mängel beim Umgang mit an
Dritte überlassenem Wehrmaterial in Anspruch genommen?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des BRH zur Vermeidung
von Bestandsdifferenzen bei überlassenem Wehrmaterial eine zentrale Nach-
weisstelle einzurichten, und welche Gründe haben die Bundesregierung
bisher davon abgehalten, eine solche einzurichten?

Drucksache 16/410 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Inwiefern besteht Unkenntnis über den Verbleib von überlassenem Kriegs-
gerät?

4. Wie sind derartige Bestandslücken zu erklären, obwohl die Bundeswehrlie-
genschaften gemäß § 78 BHO regelmäßig unvermutet zu überprüfen sind?

5. Welche Schritte zur Verfahrensoptimierung werden ergriffen?

6. Welche Unternehmen bzw. Institutionen haben seit Beginn der 14. Legis-
laturperiode zu Erprobungs-, Forschungs- bzw. Entwicklungszwecken
überlassenes Gerät bzw. Material der Bundeswehr nach Abschluss dieser
Arbeiten nicht wieder fristgerecht zurückgegeben, und welche Schritte
wurden bislang unternommen, dieses zurückzuerhalten?

7. Welchen Institutionen ist seit Beginn der 14. Legislaturperiode Material zu
Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken überlassen worden,
und auf welche Summe belaufen sich der Wert bzw. der Anschaffungspreis
des jeweils überlassenen Materials?

8. Um welches Material bzw. welche Gerätschaften hat es sich dabei jeweils
gehandelt?

9. Warum wurden das zu Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken
überlassene Material bzw. die Gerätschaften der Bundeswehr nach Ab-
schluss der Arbeiten nicht wieder zurückgegeben?

10. Wie wird die Feststellung des BRH beurteilt, dass die beim BWB und der
Bundeswehr selbst geführten Nachweise unvollständig und lückenhaft
sind?

11. Inwieweit sind menschliches Versagen oder unzureichende Regelungen die
Ursache für die lückenhaften Nachweise, und welche Maßnahmen wird die
Bundesregierung zur Abstellung der Mängel ergreifen?

12. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Institutionen, die zu Ent-
wicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken Material und Gerätschaf-
ten der Bundeswehr erhalten, über die notwendigen Sicherheitsvorkehrun-
gen für einen ordnungsgemäßen Umgang bzw. eine ordnungsgemäße
Lagerung verfügen?

13. Welche Maßnahmen wurden gegen Institutionen eingeleitet, die zu Erpro-
bungs-, Entwicklungs- bzw. Forschungszwecken überlassenes Material
und Gerät der Bundeswehr nach Abschluss der Arbeiten nicht unverzüg-
lich zurückgegeben haben, und wie viele entsprechende Verfahren sind vor
Gerichten anhängig?

14. In wie vielen Fällen, in denen Material bzw. Gerätschaften der Bundeswehr
zu Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken anderen Institu-
tionen überlassen wurde, verfügt die Bundesregierung über keine Infor-
mationen über den derzeitigen Verbleib, und um welche Materialien und
Gerätschaften handelt es sich dabei?

15. Auf welche Summe addieren sich die Anschaffungspreise bzw. der Wert
dieser Materialien bzw. Gerätschaften?

16. Wie wird in der Regel die ordnungsgemäße Verwendung des überlassenen
Materials sichergestellt, und auf welche Weise soll nach Abschluss der Er-
probungs-, Entwicklungs- bzw. Forschungsarbeiten mit den überlassenen
Gerätschaften verfahren werden?

17. Wie wird nach Ablauf der Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungs-
arbeiten üblicherweise der Verbleib des überlassenen Materials kontrolliert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/410

18. Werden die zu Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten über-
lassenen Gerätschaften regelmäßig zurückgefordert, und wenn nein, warum
nicht?

19. Kann ausgeschlossen werden, dass Kriegsgerät, welches anderen Institu-
tionen zu Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken überlassen
wurde, an unbefugte Dritte gelangt?

20. Geht von diesem Gerät eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus,
und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

21. Liegen Kenntnisse von Fällen vor, in denen Gerätschaften bzw. Material,
welches anderen Institutionen für Entwicklungs-, Erprobungs- bzw. For-
schungsarbeiten überlassen wurde, verkauft worden ist?

22. Um welche Gerätschaften hat es sich dabei gehandelt, und welche Erlöse
wurden dabei erzielt?

23. Welche Schritte sind unternommen worden, um den eventuellen Verkaufs-
erlös bzw. Teile davon zu erhalten?

24. Auf welche Weise kann künftig sichergestellt werden, dass zu Erprobungs-,
Forschungs- und Entwicklungszwecken überlassenes Material der Bundes-
wehr nach Abschluss der Untersuchungen unverzüglich zurückgegeben
wird?

Berlin, den 17. Januar 2006

Elke Hoff
Dr. Volker Wissing
Birgit Homburger
Dr. Rainer Stinner
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Patrick Döring
Jörg van Essen
Otto Fricke
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch

Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link (Heilbronn)
Markus Löning
Patrick Meinhardt
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Marina Schuster
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Dr. Claudia Winterstein
Martin Zeil
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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